Wohnungsübergabe am Abend - Wer muss für Licht sorgen?
Familie Anderswo hat ihre Wohnung gekündigt und sind bereits ausgezogen. Die Wohnungsübergabe für den Vermieter soll nächste Woche an einem Abend um 18 Uhr sein. Den Termin hat der Vermieter gemacht, weil er nicht anders kann.
Als Familie Anderswo in die Wohnung gezogen ist, waren keine Lampen in der Wohnung und nun haben sie auch bereits alle Lampen, abmontiert. Denn sie wollen ja nicht am Abend der Übergabe anfangen im Dunklen die Lampen entfernen.
So kann man natürlich am Abend in der Wohnung nicht viel sehen und sie wollen dann auch eine Taschenlampe mitbringen. Oder ist man als Mieter noch verpflichtet die Wohnung mit Licht auszustatten, damit man bei der Übergabe was sieht? Sollte Familie Anderswo doch noch einen Strahler oder eine Lampe mitbringen oder ist das Vermietersache, der ja weiß, dass es dunkel in der Wohnung ist? Wie würdet ihr das machen und warum?
Ich weiß nicht wie das geregelt ist, aber Taschenlampen würde ich auch mitbringen, vielleicht auch Eine Lampe da lassen, die ich selber nicht mehr haben möchte und ansonsten würde ich dem Vermieter Bescheid geben, dass dieser an eine Beleuchtung denkt oder den Mietern diesen Ratschlag nochmal gibt, da man selber ja alle Lampen mitgenommen hat. Ich denke, dass man da einfach oft nicht daran denkt, weswegen ich nochmal Bescheid geben würde, aber für eine Notbeleuchtung in Form einer Taschenlampe würde ich schon sorgen.
Die neuen Mieter haben damit nichts zu tun. Soweit Frau Anderswo weiß, gibt es die nicht und es ist eine Wohnungsübergabe zwischen Vermieter und der Familie Anderswo, wo der Vermieter schauen will, ob alles ok ist und ob die Wohnung auch ordnungsgemäß abgegeben wird. Da der Vermieter das ja so haben will, denkt Frau anderswo, dass der Vermieter auch für die Lichtquelle sorgen sollte. Denn Deckenlampen montieren sie nicht mehr dran.
Diamante hat geschrieben: Da der Vermieter das ja so haben will, denkt Frau anderswo, dass der Vermieter auch für die Lichtquelle sorgen sollte.
Hat der Vermieter das denn auch auf jeden Fall im Kopf, das in der Wohnung dann keine Lampe mehr angebracht ist? Denn häufig ist es ja doch so, das eine Wohnung mit irgendeiner Lampe übergeben wurde und sei es nur eine Fassung mit Birne, die man für 2,50 in jedem Baumarkt bekommt.
Bei mir ist es z.B. so, das im Bad und im Abstellraum eine Lampe montiert war. Davon abgesehen frage ich mich gerade, wo das Problem liegt, dem Vermieter nochmal kurz die Information zu geben, das in der Wohnung keine Lichtquellen mehr vorhanden sind, da bricht sich doch niemand einen Zacken aus der Krone.
Denn Deckenlampen montieren sie nicht mehr dran.
Gibt es zwischen gar nicht Bescheid geben und einer Deckenlampe montieren nichts dazwischen? Nur damit man etwas Licht in der Wohnung hat, muss niemand sofort eine Deckenlampe installieren. Taschenlampen, ein oder zwei kleine Steh- oder Tischlampen, Baustrahler oder eben einfach nur eine Fassung für eine Birne lassen sich doch wohl ohne Probleme für eine Übergabe organisieren und wenn man dem Vermieter kurz eine Information zukommen lässt wahrscheinlich noch einfacher.
Ich käme mir auf jeden Fall sehr blöd vor, einer Wohnungsübergabe im Dunkeln zuzustimmen und den Vermieter dann auch quasi ins dunkel rennen zu lassen, nur weil ich der Meinung bin, er muss ja wissen, das da kein Licht mehr drin ist.
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