Wohnungsangebote trotz Vermittlung im Internet lassen?
Eine Freundin von mir möchte mit ihrem Freund zusammenziehen, wobei seine und ihre Wohnung viel zu klein sind für zwei Personen. Daher muss eine neue Wohnung her und die beiden sind fleißig auf Wohnungssuche und schauen im Internet regelmäßíg nach neuen Wohnangeboten.
Jetzt beschwerte sich meine Freundin über so manche Vermieter. Sie meinte, es käme häufiger vor, dass Wohnungsangebote trotz erfolgreicher Vermittlung im Internet stehen gelassen würden und das absichtlich. Da würde dann zwar vermerkt sein, dass das Objekt erfolgreich vermietet worden wäre, aber das gesamte Angebot würde so stehen gelassen.
Ich kann das ehrlich gesagt nicht so ganz verstehen. Ich meine, welchen Sinn hat das, die Anzeigen einfach stehen zu lassen? Wenn ich ein Vermieter wäre, hätte ich schon im Sinn, mir langfristige Mieter zu suchen und bei langfristigen Mietern, bei denen man nicht damit rechnet, dass diese nach zwei Monaten wieder ausziehen wollen, braucht man so etwas doch gar nicht oder sehe ich das falsch? Würdet ihr Wohnungsangebote trotz erfolgreicher Vermittlung im Internet stehen lassen? Welche Motive stecken dahinter?
Mein erster Gedanke war, dass einfach vergessen wird, das Wohnungsangebot zu löschen. Aber wenn in der Anzeige sogar vermerkt ist, dass die Wohnung bereits vermietet ist, kann das ja nicht sein. Ich finde es schon komisch, dass die Anzeige dann weiterhin geschaltet ist.
Vielleicht machen das auch Vermieter die noch andere Wohnungen zu vermieten haben. In der Hoffnung, dass vielleicht noch jemand auf die Anzeige reagiert und er dann anbieten kann, dass er noch eine andere Wohnung hat, die ebenfalls noch Mieter braucht.
Das ganze ist nicht unüblich und kommt meistens daher, dass sich das ganze überschneidet. Denn die ersten Interessenten melden sich sobald die Anzeige Online geht. Somit auch die ersten Besichtigungen und eventuellen Zusagen. Aber der Vermieter muss sich auch absichern das die Wohnung vermietet wird und solange die entsprechenden Verträge nicht unterzeichnet sind und die Kaution beglichen wurde, wird es gerne stehen gelassen. Denn dann ist der Vertrag geplatzt, kein Mieter vorhanden und der Vermieter hätte einen längeren Leerstand da er erst alles neu Inserieren müsste.
Somit braucht man sich darüber nicht wundern und du kannst dir nicht vorstellen wie oft Mietverträge platzen gelassen werden, auch nach der Leistung der Unterschrift. Einfach indem die Kaution nicht bezahlt wird oder man als Vermieter vergeblich auf die erforderlichen Unterlagen wartet. Nicht einmal Absagen bekommt man, wenn die Interessenten etwas anderes bekommen hat.
Andere Vermieten ihre Wohnung auch nur zeitlich begrenzt, da sie selbst diese nicht benötigen wegen Auslandsaufenthalten etc. entsprechend bleiben die Inserate dann auch stehen wenn sich auch nur ein Mieter für eine kurze Zeit dort einmietet. Das kann von wenigen Wochen bis Monaten sein, Zeitarbeitsfirmen benutzen so etwas gerne auch für ihre Mitarbeiter, da es günstiger ist als diese in einem Hotel unterzubringen.
Ich selbst vermiete auch und schreibe meine Mietverträge nur zeitlich befristet aus. Denn es kann sich immer etwas ändern, sei es in meinem Leben oder in dem der Mieter. Kann auch sein das diese mit der Wohnung nicht so umgehen wie ich es erwarte, dann bin ich sie nach Ablauf der Zeit los und sie müssen ausziehen und ich kann mir den Klageweg sparen.
Meine Mietverträge laufen 1-2 Jahre, kümmert sich der Mieter nicht 6 Monate vorher um eine Verlängerung indem er mir das mitteilt, dann gehe ich davon aus das kein Interesse weiter besteht und inseriere die Wohnung auch entsprechend, obwohl diese noch vermietet ist. Einfach um den Leerstand für eine längere Zeit zu vermeiden, da ich als Vermieter dann weitere Kosten zu tragen habe wie z.B. die Grundversorgung der Wohnung mit Strom inkl. der Grundgebühren. Dafür ist normalerweise direkt der Mieter zuständig und bei mehreren Wohnungen läppert sich das schnell zusammen.
Dabei lasse ich die Anzeigen auch so lange inseriert, bis eben der Mietvertrag von der Zeit her begonnen hat und mindestens die erste Kautionszahlung geleistet worden ist. Wenn die Wohnung entsprechend erst für in vier Monaten angemietet worden ist lt. Vertrag, dann steht die Anzeige halt auch noch die weiteren vier Monate inseriert. Denn Abspringen kann immer wieder jemand, auch wenn das ganze bereits unterzeichnet worden ist und dann müsste ich einen neuen Mieter suchen. So habe ich dauerhaft Interessenten vorhanden und kann bei einer kurzfristigen Absage auch kurzfristig darauf reagieren.
Meine Mietverträge laufen 1-2 Jahre, kümmert sich der Mieter nicht 6 Monate vorher um eine Verlängerung indem er mir das mitteilt, dann gehe ich davon aus das kein Interesse weiter besteht und inseriere die Wohnung auch entsprechend, obwohl diese noch vermietet ist.
Mich würde mal interessieren, wie genau du das machst bzw. an wen du da vermietest. Denn soweit ich weiß, darf man Wohnungen nicht befristet vermieten, zumindest nicht an Privatpersonen, das sei wohl rechtlich nicht gültig und könne angefochten werden, selbst wenn der Mieter das unterschreibt. Vermietest du da an Gewerbeleute oder handelt es sich gar nicht um Wohnungen, sondern irgendetwas anderes?
Zitronengras hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, wie genau du das machst bzw. an wen du da vermietest. Denn soweit ich weiß, darf man Wohnungen nicht befristet vermieten, zumindest nicht an Privatpersonen, das sei wohl rechtlich nicht gültig und könne angefochten werden, selbst wenn der Mieter das unterschreibt. Vermietest du da an Gewerbeleute oder handelt es sich gar nicht um Wohnungen, sondern irgendetwas anderes?
Handelt sich um ganz normale Wohnungen die an Private Personen vermietet werden. Erlaubt ist das ganze schon, da die Befristung bereits bei Mietbeginn bekannt war. Ich könnte es jedoch nicht einfach von einem unbefristeten Mietvertrag auf einen befristeten umschreiben. Verlängern kann ich diesen beliebig oft, dort gibt es keine Regeln an die ich mich halten müsste. Ich muss nur die Form und die Frist einhalten, das ist eindeutig schriftlich und mindestens drei Monate vorher. Das gilt für mich als Vermieter wie auch für meine Mieter.
Es muss lediglich ein Grund angegeben sein, wieso die Befristung stattfindet. Auch das ist einfach, denn es reicht aus auf den familiären Hintergrund hinzuweisen und ich kann es von meinem Arbeitsvertrag her nie sagen, ob ich nach einem Jahr weiterhin verlängert werde oder eben entsprechend wieder dorthin ziehen werde um dort ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Familie ebenfalls eine Rolle, ich habe mehrere Geschwister die jederzeit eine Wohnung in der Stadt brauchen könnten auf die ich mich beziehen kann wie auch auf die Sanierung der Wohnungen. Denn das ganze befindet sich in einem Altbau, dort muss immer etwas gemacht werden und da finanziell nicht alles auf einmal geht, geht das halt nur in Etappen voran.
All diese Gründe kann ich belegen und beweisen, dass ein Rechtsstreit in dieser Hinsicht wenig Erfolglos sein würde. Denn ich habe mich natürlich auch von einem Anwalt beraten lassen, bevor ich die Mietverträge aufgesetzt habe. Und selbst wenn es jemand versuchen würde von meinen Mietern, dann ist das ein Jahrelanger Rechtsstreit und ich wäre mit dem Mietvertrag und seiner Unterschrift erst einmal im Recht bis das Gegenteil bewiesen ist. Sprich er müsste ausziehen zum Datum welches angegeben ist und selbst wenn der Mietvertrag hinterher als ungültig angesehen würde vom Gericht, dürfte ihm dann wohl kaum daran gelegen sein dort wieder einzuziehen.
Die Mieter haben damit kein Problem, denn ich bin sehr umgänglich was das Verlängern angeht und nehme mit meinen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen schon Rücksicht auf den einzelnen sofern es möglich ist. Entsprechend hatte auch kein Mieter bislang einen Grund vor Gericht zu ziehen, da man sich immer einigen konnte. Es war aber auch schon dabei, dass Mieter wegen der Renovierung trotz der Verlängerung die Wohnung für eine befristete Zeit verlassen mussten, da das ganze nicht zum Aufschieben war, und ich entsprechend für einen "Ersatz" aufkommen musste. Stand eine andere Wohnung von mir zu diesem Zeitpunkt leer, dann wurde der Mieter einfach dort untergebracht für die Zeit der Renovierung.
Es macht übrigens keinen Unterschied ob man an gewerbliche vermietet oder an Privatpersonen, für Zeitverträge braucht man immer einen Nachweisbaren Grund. Ansonsten kann das vor Gericht angefochten werden, damit hast du Recht. Deswegen sollte man sich als Vermieter dahingehend auch von einem Anwalt beraten lassen, bevor man das ganze macht.
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