Wohnort ummelden auch bei Zwischenmiete immer machen?
Wenn man umzieht, dann muss man ja aufs Einwohnermeldeamt gehen und sich da auch ummelden. Allerdings frage ich mich, wie das denn ist, wenn man nur zur Zwischenmiete immer irgendwo wohnt. Eine Bekannte von mir zieht beispielsweise alle zwei Monate um, da sie immer nur etwas zur Zwischenmiete findet.
Eine WG oder Wohnung auf unbestimmte Zeit hat sie bisher noch nicht gefunden, wobei sie das aber auch nicht möchte, wie ich das verstanden habe. Sie studiert und wohnt dann während der Semesterferien bei ihren Eltern, reist währenddessen oder macht Praktika in anderen Städten. Von daher sucht sie auch gezielt nach WGs zur Zwischenmiete, wobei sie da manchmal auch nur zwei oder drei Monate wohnt, manchmal auch länger.
Im Prinzip müsste meine Bekannte dann ja wirklich mehrmals im Jahr ihren Wohnort umändern lassen. Muss man das in so einem Fall wirklich, wenn man genau weiß, dass man nur für kurze Zeit irgendwo wohnt? Wie würdet ihr das in so einem Fall handhaben?
Ich würde das glaube ich mit der Person absprechen, in deren Wohnung man zur Zwischenmiete leben würde. Denn es kann ja auch sein, dass die sonst Probleme mit dem Vermieter bekommt, wenn das rauskommt. Wenn die nichts dagegen hat und es da keine Probleme geben würde, hätte ich auch kein Problem, mich umzumelden. Ansonsten würde ich einfach die Adresse der Eltern als festen Wohnsitz angeben und dorthin die ganze Post schicken lassen, dass nichts verloren geht.
Wir haben einen Zwischenmieter in unserer Wg und er hat sich nicht umgemeldet, da sein Heimatort nur eine Stunde entfernt ist. Er fährt auch fast jeden Wochenende nach Hause und kann dann bei seinen Eltern die Post abholen. Unser Vermieter hat auch kein Problem damit.
War das nicht so, dass man sich erst wirklich ummelden muss, wenn man 6 Monate oder länger irgendwo wohnen wird? Wenn klar ist, dass die Zwischenmiete nur zwei Monate dauern wird und der Vermieter damit einverstanden ist, würde ich mich also gar nicht ummelden, wenn ich ehrlich bin. Das wäre mir viel zu viel Chaos. In dem genannten Beispiel würde ich die Post einfach weiterhin zu den Eltern schicken lassen (oder wo auch immer der Wohnsitz ist) und die Zwischenmiete bei so einer kurzen Dauer nicht anmelden.
Der Begriff Zweitwohnsitz wurde hier nicht erwähnt. Man kann den Eindruck gewinnen, dass dieser Begriff überhaupt nicht bekannt ist, und jeder Wohnungswechsel mit der Änderung des Hauptwohnsitzes gleichgesetzt würde.
Gerade hier schafft das Bundesmeldegesetz mit dem § 21 Gewissheit. Innerhalb von 2 Wochen gilt Anmeldepflicht. Es gibt Geschäftsleute, die haben sogar mehrere Wohnsitze, für die jedesmal Anmeldepflicht besteht. Dabei ist ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz, der den Lebensmittelpunkt darstellt, während man die Wohnungen, die nur verhältnismäßig selten oder zeitweise genutzt werden, als Nebenwohnsitze bezeichnet, wenngleich auch die berufsbedingte längere Abwesenheit vom Hauptwohnsitz bedeutet, dass dieser dennoch als solcher aufrecht erhalten wird.
Das ist für Berufspendler mit Untermieterwohnungen am Arbeitsort von Bedeutung und muss auch als Nebenwohnsitz angegeben werden, denn sonst können Fahrtkosten und Pendlerpauschale nicht richtig vom Finanzamt berechnet werden.
Ähnlich verhält es sich bei Studierenden und Wohngemeinschaften. Die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes erfolgt bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes. Nebenwohnsitze brauchen nicht abgemeldet zu werden. Mit dem Ausfüllen eines aktuellen Meldeformulars wird behördenintern ein Datenabgleich durchgeführt.
Olly173 hat geschrieben:Wir haben einen Zwischenmieter in unserer Wg und er hat sich nicht umgemeldet, da sein Heimatort nur eine Stunde entfernt ist.
Das kann als Ordnungswidrigkeit unter Umständen teuer werden. Denn jeder Nebenwohnsitz muss als solcher angemeldet werden. Hier gilt es übrigens noch, die Abklärung der Steuerpflicht nach V und V (Vermietung und Verpachtung) durchzuführen. Der Vermieter macht sich strafbar, unterschreibt er den Meldezettel nicht.
@Gorgen_: Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es hier nicht um einen Zweitwohnsitz, denn dann müsste es ja auch einen Hauptwohnsitz geben. Den gibt es glaube ich aber nicht. Die Studentin scheint ein Nomadenleben zu führen und ständig woanders zu wohnen, nur ab und zu mal wieder kurz bei den Eltern zu leben, aber auch zu kurz, sodass auch dies kein eigentlicher Hauptwohnsitz ist, denn dann müsste man dort ja überwiegend wohnen.
Ich habe mal ein bisschen Onkel Google bemüht und bin auf folgende Bestimmung im Bundesmeldegesetz gestoßen:
Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.
Wenn ich das richtig verstehe, müsste diese Person also nur irgendwo in Deutschland gemeldet sein und braucht es dann nicht mehr, wenn sie wirklich alle Naselang umzieht und nicht länger als sechs Monate an einem Ort bleibt. Aber das ist nur meine Vermutung, eine professionelle Rechtsberatung sollte verbindlicher Licht ins Dunkel bringen können.
Die "Stichprobenerhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt Mikrozensus 2019 und Arbeitskräftestichprobe 2019 der Europäischen Union" steht also wieder ins Haus. Beim letzten Mikrozensus konnte festgestellt werden, dass beim Abgleich mit den Melderegistern zum Teil nicht unerhebliche Differenzen aufgetreten sind, die bei einigen Gemeinden sogar zu fehlerhaften Budgets führten. Insofern ist die Mitwirkung der Bürger stärker gefragt denn je.
Mittlerweile ist seit 2015 auch der vorher abgeschaffte Meldezettel, vom Vermieter unterschrieben, wieder nötig. Die ganze Sache ist also nicht etwas, was man vielleicht als Behördenschikane auffassen könnte, sondern ein wichtiges Instrument zur infrastrukturellen Ressourcenplanung. Spätestens, wenn der Wasserdruck im Dachgeschoss nicht mehr ausreicht, um eine Waschmaschine zu betreiben, wird wahrscheinlich wieder versucht, den Kommunalpolitikern Verantwortung für vermeintliche Fehlplanung in die Schuhe zu schieben.
Sicherlich kann man sich über Sinn oder Unsinn von Meldegesetzen streiten. Wenn wir einmal schauen, wie das europäische Nachbarstaaten handhaben, da kann man von den Niederlanden sagen, dass dort Behörden sogar jede Veränderung in persönlichen Verhältnissen protokolliert haben wollen. Das heißt, zieht jemand mit seinem Freund zusammen, dann muss das den Behörden mitgeteilt werden. Im "Limburger" wurde einmal berichtet, dass einem Sozialhilfeempfänger die Leistung um ca. 300 Euro gekürzt wurde, nur weil er zusammen mit jemand anderem in dessen Wohnung regelmäßig Mittagessen kochte.
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