Woher weiß ich, ob ich eine Steuererklärung machen muss?
Meine finanzielle Lage ist dieses Jahr etwas unübersichtlich gewesen und da ich mich im Bereich Steuern überhaupt nicht auskenne, brauche ich euren Rat.
Anfang des Jahres habe ich drei Monate als Werkstudentin gearbeitet, und zwar 20 Stunden die Woche. Ich habe monatlich etwas über 800 Euro verdient, abzüglich der Rentenversicherung. Den genauen Betrag müsste ich aber nochmal nachsehen. Damit war ich ja quasi normale Angestellte. Hätte ich den Job das ganze Jahr über gemacht, hätte ich wohl normal Steuern zahlen müssen, da ich über den Freibetrag gekommen wäre (der liegt doch bei ca. 5500 Euro?).
Danach war ich jedenfalls eine Weile arbeitslos und arbeite nun seit Mitte Juli wieder, diesmal als Freiberuflerin (in meinem Vertrag heißt es "Kleinunternehmerin") und arbeite auf Rechnung. Hier verdiene ich auch relativ gut, allerdings hängt das natürlich hier davon ab, wie viel ich monatlich genau arbeite. Das schwankt zwar von Monat zu Monat, ich komme aber in jedem Fall monatlich über 450 Euro. Auf das Jahr hochgerechnet kann ich noch nicht sagen, ob ich an dem Freibetrag kratzen werde.
Meine Fragen sind nun: Wird das Finanzamt von sich aus an die Tür klopfen für den Fall, dass ich Steuern zahlen muss oder muss ich mich da selbst drum kümmern? Macht es einen Unterschied, dass ich nur eine Zeit lang Angestellte war und jetzt seit Längerem "Kleinunternehmerin" bin? Da gelten ja sicher andere Steuergesetze? Und wie sieht es mit dem Monatslohn für Dezember aus? Ich schreibe ja Ende Dezember meine Rechnung, die ich aber erst im Januar ausgezahlt bekomme. Gilt das trotzdem als Einkommen für dieses Jahr? Ich bekomme witzigerweise von verschiedenen "Experten" unterschiedliche Auskünfte zu dem Thema.
Soweit ich weiß, ist der Freibetrag doch viel höher. Hier ist die Rede von 8652 € im Jahr 2016. Es ist mir ein Rätsel, wie du auf 5000 € kommst. Bei meiner Angabe zum Freibetrag gehe ich übrigens davon aus, dass du Single bist, bei Verheirateten wären die Zahlen wieder andere.
Das Finanzamt wird nicht von selbst an die Tür klopfen, wenn du zahlen musst. Ich hatte so einen Fall in meinem Umfeld. Da hat einer keine Steuererklärung gemacht, weil er meinte, dass das Finanzamt schon Bescheid sagen würde, aber die haben dann nach ein paar Jahren fiktive Berechnungen angestellt, wie viel er theoretisch verdient haben müsste in der Zeit und er musste wirklich saftig nachzahlen. Seitdem gehört er zu den ersten, die ihre Steuererklärung jedes Jahr fertig haben.
Ich kenne deine genauen Einkünfte nicht, aber ich denke nicht, dass du so viel verdient haben wirst, dass du über 8600 € pro Jahr verdient haben wirst. Als Student kannst du natürlich trotzdem eine Steuererklärung machen, selbst wenn du unter den Freibetrag gekommen bist. Auf diese Weise würdest du später im richtigen Berufsleben wegen der Kosten für dein Studium weniger bezahlen müssen.
Täubchen hat geschrieben:Soweit ich weiß, ist der Freibetrag doch viel höher. Hier ist die Rede von 8652 € im Jahr 2016. Es ist mir ein Rätsel, wie du auf 5000 € kommst. Bei meiner Angabe zum Freibetrag gehe ich übrigens davon aus, dass du Single bist, bei Verheirateten wären die Zahlen wieder andere.
Oh, das ist interessant. Ich war davon ausgegangen, dass einfach bei der Minijob-Basis angesetzt wird, also 450 Euro monatlich mal 12. Das wäre dann eben 4.500 Euro. Aber vielleicht habe ich das auch mit den Regeln für Bafög-Empfänger verwechselt.
Du hast Lohnersatzleistungen bezogen mit Arbeitslosengeld? Dann ist die Sache schon ganz klar geregelt, dann musst du eine Steuererklärung abgeben. Dabei macht es keinen Unterschied als was du in der Zeit alles gearbeitet hast, entsprechend müssen nur die Anlagen ausgefüllt werden.
Als Kleinunternehmerin sind das andere Anlagen als als Angestellte. Die Freibeträge kann das Finanzamt sich auch selbst aus den Anlagen und Unterlagen errechnen und wird dir diese auch in ihrem Bescheid mitteilen, die Grenze liegt bei ca 8600 Euro und wie du auf die 5500 Euro kommst verstehe ich ebenfalls nicht.
Rechnungen die du im Dezember schreibst und erst im Januar bezahlt bekommst, zählen für das aktuelle Jahr. Ausschlaggebend ist darauf das Datum auf der Rechnung, nicht wann die Zahlung eingegangen ist. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, dann kannst du diese im nächsten Jahr steuerrechtlich ebenfalls als Verlust erfassen.
Wie schon richtig genannt wurde, wird das Finanzamt nicht bei dir Klopfen wenn der Verdacht auf eine Steuerhinterziehung besteht. Da wirst du morgens zwischen 4 und 7 Uhr energisch aus dem Bett geklingelt und direkt im Anschluss stürmt eine ganze Meute deine Wohnung und packt alles ein was relevant sein könnte und drückt dir einen Durchsuchungsbefehl in die Hand. Man wird dich aber an die Abgabe einer Steuererklärung erinnern wenn du diese nicht fristgemäß einreichst.
Sorae hat geschrieben:Du hast Lohnersatzleistungen bezogen mit Arbeitslosengeld?
Sie hat doch geschrieben sie ist als Werkstudentin beschäftigt, sprich sie ist immatrikuliert und arbeitet parallel als studentische Hilfskraft. Wie kommst du jetzt auf den Bezug von Arbeitslosengeld? Studenten haben keinen Anspruch auf H4 und nicht auf Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen, allerhöchstens Wohngeld und das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie bezieht also gar kein Arbeitslosengeld, was auch gar nicht möglich ist. Denn laut Behörden kann man nicht arbeitslos sein, wenn man studiert und sich damit automatisch in einer (akademischen) Ausbildung befindet.
Cappuccino hat geschrieben:Danach war ich jedenfalls eine Weile arbeitslos und arbeite nun seit Mitte Juli wieder, diesmal als Freiberuflerin (in meinem Vertrag heißt es "Kleinunternehmerin") und arbeite auf Rechnung.
Darum komme ich darauf, sie hat es selbst geschrieben mit der Arbeitslosigkeit. Die Frage dabei ist, war sie wirklich arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bezogen oder war sie nur Arbeitsuchend gemeldet, was man ebenfalls als Student machen kann, und hat dabei kein Arbeitslosengeld bezogen. Arbeitslosengeld ist eine Lohnersatzleistung und demnach ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Natürlich kann ein Student ebenfalls Arbeitslosengeld beziehen über Umwege die sich in einer rechtlichen Grauzone befinden. Dinge sind hier nicht angebracht. Denn z.B. hat nicht jeder studiert direkt nach der Schule darauf los, wer vorher normal gearbeitet hat oder gar eine Ausbildung gemacht hat, der sammelt ebenfalls Ansprüche auf das Arbeitslosengeld 1 und kann diese ebenfalls beziehen wenn er weder Immatrikuliert ist und keine Anstellung vorweisen kann.
Alleine das ist der springende Punkt, einige Exmatrikulieren sich genau aus diesem Grund für diese Zeit um Lohnersatzleistungen beziehen zu können. Dann ist Arbeitslosengeld 1 oder Hartz 4 möglich, solange man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht - mit oder ohne Abschluss.
Sorae hat geschrieben:Cappuccino hat geschrieben:Danach war ich jedenfalls eine Weile arbeitslos und arbeite nun seit Mitte Juli wieder, diesmal als Freiberuflerin (in meinem Vertrag heißt es "Kleinunternehmerin") und arbeite auf Rechnung.
Darum komme ich darauf, sie hat es selbst geschrieben mit der Arbeitslosigkeit. Die Frage dabei ist, war sie wirklich arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bezogen oder war sie nur Arbeitsuchend gemeldet, was man ebenfalls als Student machen kann, und hat dabei kein Arbeitslosengeld bezogen.
Der Begriff war in der Tat etwas irreführend, ich bin ja "hauptberuflich" noch Studentin. Mit arbeitslos meinte ich lediglich, dass ich keinen Nebenjob hatte.
Und die 5400 Euro sind wohl die Grenze bei Bafög-Empfängern und Leuten, die noch über die Eltern krankenversichert sind, wie ich in der Zwischenzeit in Erfahrung gebracht habe. Da ich mich wie gesagt mit dem Thema Steuern nie wirklich beschäftigt habe, dachte ich, die Grenze würde vielleicht auch für die Einkommenssteuer oder so gelten.
Grundsätzlich muss jeder mit Einkommen eine Steuererklärung machen. Ausnahmen gibt es nur bei Arbeitnehmern, da diese schon bei der Gehaltsabrechnung die Steuer abgezogen bekommen. Die Ausnahmen davon sind wiederum in § 46 des Einkommensteuergesetzes aufgelistet. Vereinfacht kann man sagen, dass jeder Arbeitnehmer, der nicht im Kalenderjahr bei Lohnsteuerklasse I oder IV monatlich den gleichen Lohn bezogen hat, eine Steuererklärung machen muss.
Andererseits kann es sinnvoll sein, auch dann freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Die kann bei höheren Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder höheren Sonderausgaben der Fall sein. Hierüber könnte man endlos scheiben.
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