Wofür sind erweiterte Führungszeugnisse notwendig?

vom 08.03.2021, 20:31 Uhr

Wenn Menschen in bestimmten Berufsgruppen arbeiten wollen, benötigen sie sehr oft ein normales Führungszeugnis, welches man je nach Kommune und Bundesland bei der Stadt beantragen kann. Doch manche Arbeitgeber verlangen wiederum ein erweitertes Führungszeugnis. Was ist das genau und wofür wird das gebraucht? Was ist der Unterschied zwischen einem normalen und einem erweiterten Führungszeugnis?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



In das normale Führungszeugnis werden nur Delikte im Vorstrafenbereich festgehalten, also jedes Vergehen, das mit mindestens 90 Tagesätzen oder 3 Monaten Haft geahndet wurde. Eine Ausnahme gilt für Sexualstraftaten. Laut Datenschutzverordnung darf der Arbeitgeber dieses übrigens aber nicht behalten oder gar in die Personalakte aufnehmen.

Im erweiterten Führungszeugnis hingegen sind sämtliche Straftaten bzw. Urteile gelistet, auch jene, die nicht als Vorstrafen gelten. Einsicht in diese erhalten aber nur man selbst, bestimmte Behörden und Arbeitgeber, die in berechtigtes Interesse vorweisen können, also zum Beispiel eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit bei denen man in Kontakt mit Minderjährigen gerät. Es darf bei weitem nicht jeder Arbeitgeber einfach so verlangen und wird abgesehen von obigen Fällen überwiegend keine Einsicht bekommen, die Regelungen sind sehr streng.

Im Gegensatz zum normalen Führungszeugnis muss dieses beim Bundesjustizamt beantragt werden. Es kommt dann nicht etwa per Post zu einem nach Hause, sondern wird im örtlichen Amtsgericht in einem versiegelten Umschlag bereitgelegt. Man darf es sich nur unter Anwesenheit eines Rechtspflegers ansehen. Die Rechtslage sieht vor, dass das Zeugnis im Anschluss zu vernichten ist. Der Bürger muss dann auch gegenzeichnen, dass dies ordnungsgemäß erfolgt ist. Ich kann nur vermuten, dass auch Arbeitgeber extra dort hin müssen, weiß es aber nicht genau.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Paulie hat geschrieben:Im Gegensatz zum normalen Führungszeugnis muss dieses beim Bundesjustizamt beantragt werden. Es kommt dann nicht etwa per Post zu einem nach Hause, sondern wird im örtlichen Amtsgericht in einem versiegelten Umschlag bereitgelegt. Man darf es sich nur unter Anwesenheit eines Rechtspflegers ansehen. Die Rechtslage sieht vor, dass das Zeugnis im Anschluss zu vernichten ist. Der Bürger muss dann auch gegenzeichnen, dass dies ordnungsgemäß erfolgt ist. Ich kann nur vermuten, dass auch Arbeitgeber extra dort hin müssen, weiß es aber nicht genau.

Wie kommst du darauf? Ich habe meines ganz normal mit der normalen Post nach Hause bekommen. Es wurde also nicht einmal per Einschreiben oder so geschickt, es war ein ganz normaler Brief. Ich brauchte mein erweitertes Führungszeugnis für mein Studium. Als ich mich für Jura eingeschrieben habe, wurde ein solches Führungszeugnis von mir verlangt und ich musste es einreichen, um studieren zu dürfen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



SonjaB hat geschrieben:
Paulie hat geschrieben:Im Gegensatz zum normalen Führungszeugnis muss dieses beim Bundesjustizamt beantragt werden. Es kommt dann nicht etwa per Post zu einem nach Hause, sondern wird im örtlichen Amtsgericht in einem versiegelten Umschlag bereitgelegt. Man darf es sich nur unter Anwesenheit eines Rechtspflegers ansehen. Die Rechtslage sieht vor, dass das Zeugnis im Anschluss zu vernichten ist. Der Bürger muss dann auch gegenzeichnen, dass dies ordnungsgemäß erfolgt ist. Ich kann nur vermuten, dass auch Arbeitgeber extra dort hin müssen, weiß es aber nicht genau.

Wie kommst du darauf? Ich habe meines ganz normal mit der normalen Post nach Hause bekommen. Es wurde also nicht einmal per Einschreiben oder so geschickt, es war ein ganz normaler Brief. Ich brauchte mein erweitertes Führungszeugnis für mein Studium. Als ich mich für Jura eingeschrieben habe, wurde ein solches Führungszeugnis von mir verlangt und ich musste es einreichen, um studieren zu dürfen.

Weil ich mal in meines Einsicht genommen habe und dies so der Ablauf war und dies auch so auf der Seite vom Bundesjustizamt beschrieben wird. Möglicherweise kommt es auf den Verwendungszweck an, also ob man nur selbst Einsicht nimmt oder es zur Vorlage benötigt.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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