Wo sind Rauchmelder im Haus Pflicht?

vom 20.12.2016, 19:35 Uhr

Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und bei uns ist es so, dass in jedem Raum in der Wohnung, bis auf Küche und Badezimmer, Rauchmelder angebracht sind, die auch regelmäßig gewartet und überprüft werden. Bei uns ist es auch so, dass auf jeder Etage im Treppenhaus Rauchmelder angebracht sind und ich kenne das auch gar nicht anders. Ich hatte bisher angenommen, dass das seine Richtigkeit haben würde und sogar im Treppenhaus eines Mehrparteienhauses Rauchmelder Pflicht wären.

Meine Freundin ist jedoch vor einigen Monaten umgezogen und in ihrem Mehrparteienhaus ist es so, dass nur in der Wohnung (bis auf Badezimmer und Küche) überall Rauchmelder angebracht sind. Also im Treppenhaus gibt es gar keine Rauchmelder und das gibt mir schon zu denken. Hat ihr Vermieter etwa geschlafen und einfach vergessen dort Rauchmelder anzubringen? Oder ist es gar nicht verpflichtend, auch im Treppenhaus Rauchmelder zu haben und mein Vermieter war ein wenig übereifrig? Wie ist das bei euch zu Hause und was findet ihr sinnvoller?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Hier kannst du nachlesen, wo es, in welchen Räumen Pflicht ist. Wir haben nur in den Schlafräumen und in unserem Flur einen Rauchmelder und im Treppenhaus ganz oben, weil da der Rauch auch hoch zieht. So wie es die Vorschrift auch zeigt. Im Wohnzimmer haben wir keinen Rauchmelder. Ich war bei der Installation nicht dabei, sonst hätte ich wohl auch auf das Wohnzimmer bestanden. Der Vermieter meinte aber, dass es im Wohnzimmer, Küche und Bad nicht Pflicht ist. Wegen der geringen Rauchwahrnehmung in den Schlafbereichen ist es dort aber Pflicht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@ Diamante danke für deinen Link. Wir müssen uns auch bald mit dem Thema beschäftigen und daher ist das auch für mich eine sehr nützliche Information gewesen.

Letztendlich hat man auch lieber einen Rauchmelder zu viel als zu wenig. Wenn man es noch mitbekommen kann und reagieren kann, ist das etwas, was auch das eigene Leben retten kann und da habe ich auch als Mieter lieber einen zu viel als zu wenig.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Man muss dabei je nach Bundesland unterscheiden und auch ob es sich um vermieteten Wohnraum handelt oder selbst bewohntes Eigentum. Denn in vielen Bundesländern gibt es keine Pflicht zur Anbringung von Rauchmeldern in einem selbst bewohnten Eigentum und dort ist man dafür auch selbst zuständig und nicht eine andere Person wie etwa der Vermieter.

Rauchmelder alleine sind übrigens sehr Sinnlos, denn diese erfassen auch nicht alles und daher macht die Kombination mit einem CO Warngerät deutlich mehr Sinn, als das alleinige Anbringen von Rauchmeldern. Leider ist das noch lange nicht soweit, dass das nur im Ansatz zur Pflicht wird. CO ist leider auch um einiges Heimtückischer als man sich vorstellt, man sieht es nicht, man kann es nicht riechen und wenn man davon etwas bemerkt steckt man schon mitten in der Vergiftung drinnen. Wenn es brennt, entsteht aber auch immer CO Gas welches direkt aufsteigt und somit schneller auslöst als der Rauchmelder alleine. Zudem man das nicht sehen kann im Gegensatz zum Rauch, denn man muss ja nicht immer schlafen und sieht dann nichts.

Aber so oder so kommt es auch auf die korrekte Anbringung drauf an. Ein Rauchmelder an der Wand bringt nichts, gleiches wenn er nicht mittig vom Raum angebracht wird sondern irgendwo wo es gerade beliebt.

Treppenhaus ist solch eine Sache und kann man auslegen wie man will, man empfiehlt wegen der offenen Bauweise ganz oben einen anzubringen, aber mal ehrlich, bis das ganz oben angekommen ist und Alarm gibt sind die unteren Stockwerke bereits komplett dicht. Ob sich auf den Etagen welche dazwischen anbringen lassen lässt sich auch nicht pauschal sagen, mit einer Wendeltreppe vom Keller bis zum Dachgeschoss hast du keine Decke an der diese korrekt angebracht werden könnten und an der Wand haben sie nichts zu suchen.

So kann man es drehen und wenden, aber wenn das Treppenhaus zeitgleich einer der Fluchtwege ist und damit eine Zweischneidige Sache, hat der Vermieter also andere vorgesehene Fluchtwege in seinem Haus als das Treppenhaus, dann muss er darin keine Anbringen ansonsten haben auch im Treppenhaus welche zu sein. Jedenfalls in den Bundesländern, in denen die Pflicht dazu besteht. Bei allen anderen sind das Kann Regelungen an die sich ein Vermieter nicht halten muss.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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