Wo ist überall eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich?

vom 04.01.2017, 18:33 Uhr

Gegen alle möglichen Sachen kann man ja wohl auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Selber würde mir jetzt nur die Polizei einfallen, aber es fallen doch bestimmt noch einige Berufsgruppen mehr darunter, gegen die man rein theoretisch eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen könnte. Habt ihr schon mal eine derartige Beschwerde aufgesetzt und gegen wen sind denn solche alles denkbar?

Benutzeravatar

» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde geht es um das Recht im öffentlichen Dienst. Also Krankenschwestern, Altenpfleger, Behördenangestellte, Polizisten und Beamte im öffentlichen Dienst können eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen. Diese kann man völlig formlos stellen.

Ich habe so eine Dienstaufsichtsbeschwerde noch nicht gestellt und ich denke, dass es auch sehr große Folgen für den Menschen hat, der diese bekommt und deswegen würde ich es mir sehr gut überlegen, ob ich das wirklich will.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wie Diamante schon geschrieben hat, sind Dienstaufsichtsbeschwerden möglich bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Ich selber habe auch schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Und zwar durch einen einfachen Brief an den Innenminister, in welchem ich das meiner Meinung nach unkorrekte und beleidigende Verhalten eines Polizisten mir gegenüber darstellte. Dass daraus automatisch eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird, war mir nicht bewusst, aber es war mir trotzdem Recht.

Hätte ich meinen Unmut beim zuständigen Dienststellenleiter kundgetan, wäre das Ganze vielleicht unter den Teppich gekehrt worden. So hat der Polizeibeamte jedenfalls ziemlich deutlich vermittelt bekommen, dass auch er an gewisse Regeln gebunden ist.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wo das alles möglich ist, wurde nun schon genannt. Eingelegt habe ich das bereits einige male, zum einen gegen das Finanzamt nachdem ein Finanzbeamter bei mir auf der Matte stand um mich auszuhören und mir dabei noch unverschämte Unterstellungen an den Kopf geworfen hat, wie auch schon gegen die Polizei.

Auch gegen einen Truppenarzt der Bundeswehr bin ich dagegen schon vorgegangen und habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinem Vorgesetzten eingelegt. Das ging dann bis nach ganz oben zum General und endete vor dem Truppendienstgericht zu seinem eigenen Nachteil. Die Konsequenz für sein Vergehen war die unehrenhafte Entlassung aus der Bundeswehr.

Auch an den Wehrdienstbeauftragten habe ich mich bereits mehrfach gewandt, der einer der obersten Ansprechpartner ist für Vorfälle innerhalb der Bundeswehr und dessen Missstände. Dabei ging es hauptsächlich um uneindeutige Formulierung in der Zentralen Dienstvorschrift die so und so ausgelegt werden konnte wie man gerade lustig war als Entscheidender was reine Willkür darstellt.

Daraufhin wurde das ganze angeschaut und sich meiner Meinung angeschlossen und eine Änderung erwirkt, damit es auch eindeutig beziffert worden ist wann mal als nicht tauglich gilt, wann unter Auflagen und wann gänzlich geeignet ist für den Dienst.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^