Wo ist der Unterschied zwischen rassistischen Beleidigungen?

vom 18.06.2019, 23:44 Uhr

Seit vielen Jahren, auch weil ich bereits selbst in eine solche Situation gekommen bin, frage ich mich, wo der Unterschied zwischen gewissen rassistischen Beleidigungen ist. Denn auch, wenn ich dort keinen Unterschied sehe, unterscheidet die Justiz in allen mir bekannten Fällen doch darin, was rassistisch ist.

Beispiel: Eine Dame aus Türkei beleidigt einen Kumpel von mir als „Deutschen Bastard“. Genau so passiert. Nach etlichen Diskussionen und Beleidigungen und verbalen Entgleisungen hat sich mein Kumpel dann mit „türkische Fot...“ verabschiedet. Dies ließ sie nicht stehen, schrie Nazi und rief die Polizei an. Das Ende von diesem Lied war, wie auch in einer Situation bei mir, er hat eine Anzeige wegen Volksverhetzung bekommen und das gab eine hohe Geldstrafe. Sie hingegen bekam eine Anzeige und diese wurde dazu noch gegen Auflagen eingestellt.

Ich möchte keine Grundsatzdebatte, was richtig oder falsch ist. Doch ich verstehe die Behandlung beider Beleidigungen mit Herkunft nicht. Die eine Seite kriegt einen rassistischen Kontext und die andere Beleidigung ist eine einfache „Beleidigung“. Woran liegt ein solches Vorgehen, hat das wirklich mit der Vergangenheit zu tun oder ist man da einfach auch nicht fair? Was meint ihr dazu?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Da spielen doch noch ganz andere Dinge hinein. So spielt da zum Beispiel eine Rolle, ob jemand schon vorbestraft ist, ob man so etwas öfter macht, zu Gewalt neigt und so weiter. Die Aussprüche aus deinem Beispiel finde ich absolut asozial und ich finde beides nicht angebracht. Deutscher Bastard ist da aber in meinen Augen der weitaus weniger schlimme Ausdruck. Ein Bastard ist ja so viel ich weiß jemand, der nicht in der Ehe geboren wurde. Lässt man die Nationalitäten mal weg hat man also ein uneheliches Kind, was nur bedingt eine Beleidigung darstellt und das Wort was ich an der Stelle nicht wiederholen möchte und welches auf jeden Fall eine Beleidigung ist.

Wenn man sich nun unbedingt beleidigen möchte, kann man doch auch die Nationalitäten weglassen. Ansonsten wäre der Ausdruck Nazi hier gar nicht so fehl am Platz. Die beleidigenden Wörter reichen ja aus. Beide Ausdrücke waren unpassend, beide auf die Nationalität bezogen. Konstruktive Kritik war es nicht, es erfolgte eine Anzeige, also Pech gehabt und das nächste Mal besser darüber nachdenken, was man eigentlich möchte. Wenn man jemanden nicht leiden kann, kann man der Person auch aus dem Weg gehen und wenn sie einen beleidigt, dann schluckt man das einfach. Ich verstehe nicht, wie man sich so asozial verhalten kann.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich bin der Meinung, dass beides eine rassistische Beleidigung ist und beides müsste genauso bestraft oder eben mit einer Verwarnung abgegolten werden. Dass "Bastard" für ein uneheliches Kind gesagt wird, ist zwar richtig, aber die Definition sagt auch dass man es sagt, wenn man einen Menschen als minderwertig empfindet. Also ist dies genauso eine Beleidigung. Aber im deutschen Recht ist nicht immer alles so, wie man es selbst empfindet.

Aber das war schon immer so. Ich kann mich noch an meine Schulzeit erinnern. Damals waren sehr viele Gastarbeiterkinder in meiner Schule. Ein italienisches Kind beschimpfte ein deutsches Kind als "Kartoffelfresser" worauf das deutsche Kind "Spaghettifresser" sagte. Das deutsche Kind wurde mit einem Eintrag ins Klassenbuch bestraft, weil dies eben als Beleidigung einem Ausländer gegenüber galt und man doch die ausländischen Gastarbeiterfamilien integrieren sollte und nicht beschimpfen sollte. Wer angefangen hat, wurde gar nicht groß erläutert. Und das ist nun schon ca. 45 Jahre her.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Kätzchen, das ganze ist vollkommen simpel. Volksverhetzung richtet sich nur gegen Minderheiten. Die beiden haben sich hübsch beleidigt und kaum was ausgelassen. Aber es gibt zwei bemerkenswerte Unterschiede.
Fangen wir an mit "deutscher Bastard". Deutsch zu sein, das ist in Deutschland der Normalfall. Man kann den Normalfall nicht dazu nutzen, jemanden herabzuwürdigen. Du weißt schon, was stört es die deutsche Eiche, wenn ...

Wenn irgendwelche religösen oder ethnischen Minderheiten uns, die wir in der Überzahl sind, zum Beispiel so darstellt wie die Juden im Nationalsozialismus, dann ist das fies und unangenehm, aber es hat keine Folgen für uns. Deshalb greift der Paragraph zur Volksverhetzung nicht. Umgekehrt wird aber sofort ein Schuh daraus.

Denn er hat sie aufgrund der Herkunft ganz deutlich herabgestuft. Die Herkunft war als Beleidigung gedacht und funktioniert, weil sie eben zu einer Minderheit gehört und das nun beleidigend gegen die eingesetzt worden ist. Bei Bastard und Fot... haben wir normale Beleidigungen. Ob man nun die legitime Abstammung eines Menschen anzweifelt oder eine vulgäre Bezeichnung für das weibliche Geschlechtsteil zur Benennung nutzt, das tut sich nicht viel. Das ist eben der übliche Kindergarten einer gewissen Klientel.

Beim Nazi wird es wieder interessant. Eine Beleidigung ist eine ehrverletzende Äußerung mit dem Ziel, andere herabzuwürdigen. Das kann zutreffen und war vielleicht auch so gemeint. Aber politisch am rechten Rand zu stehen, ist nicht per se beleidigend. Es kann aber ebenso als Tatsachenbehauptung gemeint gewesen sein. Schließlich hat er sich Sekunden vorher als Volksverhetzer betätigt. Und eine Tatsachenbehauptung ist nicht ehrverletzend, wenn die Behauptung stimmt.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Viele Entscheidungen sind oft sehr willkürlich und es gibt genug gegensätzliche Urteile. Ich erinnere nur an die Kinderehen. Es kann mir doch keiner erzählen, dass ein Unterschied darin besteht, ob ein Syrer oder ein Deutscher mit einer Minderjährigen herummacht. Vor allem bekommt der Deutsche dafür Knast und der Syrer einen Freispruch. Und wofür haben wir ein Verbot der Vielehe, wenn sie faktisch doch anerkannt werden?

Auch der oben genannte Fall zeigt mal wieder die tolle Welt mancher Berufsgruppen. Wenn man in seiner Scheinwelt lebt und davon ausgeht, dass es keinen Rassismus in Deutschland gegen Deutsche geben kann, dann braucht man sich über manchen Zweifel an der jetzigen Rechtssprechung nicht zu wundern.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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