Wilderei auch bei Pflanzen?

vom 27.04.2015, 17:44 Uhr

Bisher habe ich unter Wilderei nur das unerlaubte Schießen von Tieren im Wald verstanden und dies auch nie in Frage gestellt.

Nun hat mir ein Freund erzählt, dass hierzu auch da Entfernen von Pflanzen aus dem Wald zählt, was ich kaum glauben konnte. Mir ist schon klar, dass geschützte Pflanzen nicht einfach so mitgenommen werden dürfen. Aber wie sieht es mit normalen Pflanzen aus, die es auch anderswo gibt?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wald gehört immer irgendjemanden. Sei es dem Land oder einer Privatperson. In beiden Fällen wird Arbeit reingesteckt und vor allem das Land macht auch Geld damit, in dem das Holz verkauft wird. Natürlich darf da nicht jeder kommen und sich Pflanzen mitnehmen!

Vor allem das Klauen von Tannenbäumen in der Adventszeit ist ja sehr beliebt. Aber es ist verboten. Ich denke mal, wenn man einen Ableger einer Himbeerpflanze mitnimmt, wird niemand was sagen oder wenn würde ein Gericht es womöglich fallen lassen, weil es zu unwichtig ist. Aber grundsätzlich ist es erst mal verboten.

Auch für das Pilzesammeln gibt es Beschränkungen. Ich glaube, anderthalb oder zwei Kilo pro Person sind erlaubt. Mehr gilt als gewerblich und muss angemeldet werden.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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