Wie Wohnort ummelden bei Praktikum außerorts?
Eine Bekannte von mir studiert und plant nach dem Bachelor in eine andere Stadt zu ziehen und dort den Master zu machen. Die Bewerbungen für den Master sind auch schon raus und sie wartet im Prinzip nur noch auf eine Nachricht der Universität. Sie muss nur noch ihre Thesis schreiben und dann steht das Praktikum im August und September an, wobei es sich bis Mitte Semtember hinziehen soll. Es ist außerdem ein Pflichtpraktikum von der Uni aus und wenn sie es nicht absolviert und dazu einen Bericht schreibt, dann kriegt sie den Abschluss im September nicht, den sie aber braucht, wenn sie im Oktober den Master beginnen möchte.
Jetzt ist es so, dass sie eine Wohnung in der neuen Universitätsstadt in Aussicht hat und diese Wohnung aber schon ab September zu beziehen ist. Das wäre an sich ja kein Problem, da die Schlüsselübergabe und der Umzug ja am Wochenende stattfinden würde, wo sie ja durch das Praktikum nicht eingespannt ist. Das Problem wäre, dass sie sich ja in ihrem neuen Wohnort anmelden müsste und es da - meine ich - eine Frist von 7 Tagen geben würde. Sie hat das Praktikum aber weit außerhalb ihrer neuen Universitätsstadt und kann auch schlecht mal früher gehen oder einen Tag freinehmen, der Zeitraum ist festgelegt und es kann da leider nichts geändert werden. Wüsstet ihr da vielleicht eine Lösung? Wie kann man einen neuen Wohnort anmelden, wenn man durch ein Pflichtpraktikum erst zwei Wochen später anwesend sein könnte?
Soweit ich weiß, wird das mit dem Wohnung melden nicht so eng gesehen. Auf der Seite meiner Stadt steht, dass man sich innerhalb von zwei Wochen ummelden muss. Meine Freundin hat gemeint, dass sie sich hier aber erst nach einem Jahr umgemeldet hat, was aber auch kein Problem war. Die Angestellte hat sie darauf angesprochen, wobei sie dann aber auch ein Auge zugedrückt hat.
Auf der Seite meiner Stadt steht aber auch, dass man sich nur dann ummelden muss, wenn man mindestens sechs Monate in eine Wohnung hier zieht. Ich habe derzeit auch nur etwas für Zwischenmiete für fünf Monate und muss mir danach etwas anderes suchen. Von daher bin ich jetzt nicht umgemeldet und das werde ich dann auch erst machen, wenn ich dann letztendlich eine feste Wohnung habe.
Ich habe mal auf der Seite vom Bürgerbüro bei mir geschaut, wobei ich fast vom Stuhl gefallen wäre. Man kann nur dann vorbeikommen, wenn man einen Termin hat, den man direkt online vereinbaren kann. Nur dummerweise ist der nächste freie Termin erst in zwei Monaten. Von daher hat sich das Thema für mich nun ohnehin erstmal erledigt. Die Frist von zwei Wochen könnte man ja aber so oder so nicht einhalten, auch wenn man ich mich ummelden müsste.
Prinzessin_90 hat geschrieben:Soweit ich weiß, wird das mit dem Wohnung melden nicht so eng gesehen
Echt jetzt? Das wusste ich nicht. Ich hatte immer angenommen, dass man sonst Strafgebühren zahlen müsste, wenn man die Frist von 7 Tagen nicht einhalten würde. Ich glaube das sage ich meiner Bekannten, um sie zu beruhigen. Danke für den Hinweis.
Das kommt auf die jeweilige Stadt an, manche sehen es sehr eng mit den 7 Tagen andere sind dabei kulanter. Wenn Feiertage dazwischen liegen, dann ist es grundsätzlich kein Problem. Wir sind hier kurz vor Weihnachten eingezogen und die Behörde hatte danach erst wieder im Januar auf, folglich konnten wir die 7 Tage auch nicht einhalten zur Anmeldung. Darauf begründet wurde das Ordnungsgeld nicht verhängt. Dafür bei jemand anderen der neben uns am Platz saß und sich angemeldet hatte, der bereits vor Weihnachten eingezogen ist und demnach genug Zeit hatte sich vor den Feiertagen anzumelden.
Allerdings kann man es in größeren Städten inzwischen auch schon Online machen lassen. Da sollte man einfach einmal auf der Seite nachsehen und wenn man bereits einen elektronischen Personalausweis hat, dann muss man nachträglich noch nicht einmal mehr auf das entsprechende Amt laufen. So werden die Fristen ebenfalls gewahrt, auch wenn man hinterher noch den Aufkleber für die neue Adresse auf den Ausweis geklebt bekommt.
Man braucht auch keinen Termin und kann es auch nicht auf keine freien Termine schieben. Denn es gibt in jeder Stadt eine offene Sprechstunde jeden Tag. Dort geht man hin, zieht eine Nummer und wartet bis diese Aufgerufen wird. Die Termine verkürzen nur die Wartezeit für einen, ansonsten kann es schon einmal vorkommen, dass man mehrere Stunden wartet bis man dran kommt. Eine Entschuldigung ist das ganze jedenfalls nicht, da diese Möglichkeit jedem Bürger offen steht.
Ich hatte mich dann doch umgemeldet und das nach etwa zwei Monaten. Es wurde auch geschaut, wann ich eingezogen bin, wobei mir dann auch direkt gesagt wurde, dass es nicht schlimm wäre, dass ich später gekommen bin. Vielleicht liegt das aber auch daran, dass ich mich eben auch nicht hätte ummelden müssen. Wie gesagt, solange man hier eine Wohnung für unter sechs Monate bezieht, muss man sich ja nicht ummelden, wie es auf der Seite der Stadt steht. Und da ich unter sechs Monate dort gewohnt habe, wäre das nicht nötig gewesen.
Ich bringe hier nochmal das von mir bereits in Deinem anderen Thread erwähnte, neue Meldegesetz zur Sprache, welches seit dem 01. November 2015 gilt. In diesem ist sowohl die 14-tägige Frist für eine Ummeldung bindend festgelegt, als auch die Befreiung von der Meldepflicht bei einer Wohndauer unter 6 Monaten.
Mit dem Inkrafttreten des Meldegesetzes zum oben erwähntem Datum, gelten nun bundesweit einheitliche Meldevorschriften. Vorher waren die Regelungen Sache der Bundesländer, was die ehemalige Frist von 7 Tagen mancherorts erklärt.
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