Wie viele Pflichtverteidiger darf man eigentlich haben?

vom 09.12.2015, 10:11 Uhr

Der NSU-Prozess geht nun schon seit 2 Jahren und dümpelt bisher so vor sich hin. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wollte schon mehrfach ihre Verteidiger loswerden. Dies gelang ihr allerdings nicht. Nun scheint sie es auf andere Weise zu versuchen und beantragt weitere Pflichtverteidiger. Daher frage ich mich, wie viele Pflichtverteidiger man eigentlich beantragen darf? Wovon hängt die Anzahl ab? Wie sehen die gesetzlichen Regelungen dazu aus?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wie viele Pflichtverteidiger ein Mandant haben darf, ist abhängig von der zu erwartenden Strafe sowie der Verhandlung. Das heißt aber nicht, dass ein Mandant nun alle Nase lang, einen Anwalt nach dem nächsten bestellen kann/darf.

Wenn Beate Zschäpe nun finanziell in der Lage gewesen wäre, die Kosten selber zu bezahlen, dann sind nur drei Anwälte (Wahlanwälte) möglich, was komisch ist. Schließlich darf es bei den Pflichtverteidigern durchaus mehr sein. Das Grundrecht auf eine faire Behandlung sowie Verhandlung vor Gericht erlaubt es ausdrücklich, dass sogar mehrere Verteidiger sowie Pflichtverteidiger hinzugezogen werden.

Den Sinn dahinter kapiere ich aber auch nicht. Denn ein Anwalt alleine haut Zschäpe genau so wenig aus der Geschichte wie 3 Anwälte. Da es hier aber zum Beispiel um mehr als 1000 Akten geht kann ich mir denken, dass es um Arbeitsaufteilung geht, Zeugen zusammenfinden, Beweise für Gegenmaßnahmen zusammensuchen usw. Das wäre für mich jetzt das Logischste, um 3 Pflichtverteidiger zu engagieren.

Sagen wir so, da es ausdrücklich als Recht der fairen Verhandlung gilt, auch einen zweiten Anwalt hinzuziehen verstehe ich, wieso man zwei Pflichtverteidiger genehmigt bekommt, aber gleich 3? Ich kann es nicht verstehen.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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