Wie viel Zeit haben Ämter für Unterhaltsneuberechnung?

vom 01.11.2014, 22:32 Uhr

Herr A. hat Frau B. vor drei Jahren geheiratet. Herr A. hat aus einer vorherigen Ehe bereits zwei Kinder, für die er unterhaltspflichtig ist und für die er auch jeden Monat den festgelegten Unterhalt bezahlt. Nun hat seine zweite Frau vor acht Wochen Zwillinge zur Welt gebracht. Bereits in der Schwangerschaft hat Herr A. um eine Unterhaltsneuberechnung gebeten, da er ja bald vier Kinder hat, für die er unterhaltspflichtig sein wird. Die Unterlagen hat er alle eingereicht und dem Amt liegen mittlerweile auch die Geburtsurkunden der Zwillinge vor, die er schon kurz nach der Geburt dort eingereicht hat.

Herr A. und seine zweite Frau warten nun auf die Unterhaltsneuberechnung, da sie zurzeit jeden Cent mehr gut gebrauchen könnten, um die Zwillinge zu versorgen. Auf Anrufe beim Amt kommen nur Ausflüchte. Mal hat der Sachbearbeiter keine Zeit, weil er seine Kollegin vertreten muss. Dann war er selbst im Urlaub und beim letzten Anruf versprach er, die Unterhaltsneuberechnung ginge noch vor dem nächsten Ersten raus.

Wie viel Zeit haben Ämter denn, um den Unterhalt neu zu berechnen? Dürfen die das einfach so lange bearbeiten? Wie können Herr A. und seine Frau vorgehen, damit der Vorgang endlich mal abschließend bearbeitet wird?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da stellt sich mir die Frage, warum A nicht direkt zum Anwalt bzw. zum Familiengericht geht und das dem Jugendamt auch mitteilt. Zuständig ist doch das Familiengericht und da sollte A einfach vorsprechen oder eben einen Anwalt einschalten. Anwalt kostet Geld, das ist klar. Aber dennoch würde ich vor dem Familiengericht einen Termin machen und dort direkt vorsprechen. Zu welchem Amt ist denn A gegangen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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