Wie viel Bußgeld kostet bei euch eine vergessene Parkuhr?

vom 10.04.2017, 23:00 Uhr

Meine Nachbarin war heute im Netto Markt und hatte auch auf den ausgezeichneten Netto Parkplätzen geparkt, aber vergessen die Parkuhr reinzulegen. Sie war vielleicht eine halbe Stunde drin und als sie rauskam, war ein Strafzettel in Höhe von 30€ von der Park & Control PAC Gmbh am Auto. Meine Nachbarin nun mit dem Zettel wieder rein in den Netto und hat sich natürlich aufgeregt, was das jetzt soll?

Man sagte ihr man werde sich mit dieser dubiosen Firma in Verbindung setzen und anhand der Kopie des Kassenzettels bestätigen, dass es sich hierbei um eine Kundin gehandelt hat. Was da nun herauskommt, das konnte aber auch niemand sagen und so muss man jetzt eben mal abwarten was passiert.

Findet ihr das normal, dass jetzt schon Bußgelder von 30€ wegen einer nicht ausliegenden Parkuhr verhängt werden? Ist das bei euch auch so teuer oder was muss man denn bei euch bezahlen? Würdet ihr das Bußgeld, wie im geschilderten Fall, als Kundin auf dem Netto-Parkplatz überhaupt bezahlen?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Du meinst sicher "Parkscheibe". Eine Parkuhr ist ja das Teil, was vor einigen Jahren noch am Straßenrand stand und man dort Geld hineinwerfen musste und die habe ich auf Supermarktparkplätzen noch nicht gesehen. Die vergessene Parkscheibe steht im Bußgeldkatalog so drin, dass es sich zeitlich staffelt, wie man hier nachlesen kann.

Wenn deine Bekannte nachweislich nur 30 Minuten dort gestanden hat, kann sie einen Widerspruch einlegen. Allerdings reicht da der Kassenbon nicht, weil sie ja auch irgendwo anders gewesen sein kann. Da sollte sie schon Zeugen bringen. Sie hätte ein Bußgeld von 10 bis 15 Euro bekommen müssen. Je nachdem, ob sie etwas über eine halbe Stunde dort stand oder nicht.

Ich würde da einfach nicht mehr einkaufen gehen. Kundenfreundlich ist was anderes und wenn die meinen, dass sie die Kunden damit vergraulen müssen, da hätten sie bei mir Erfolg.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das stimmt leider nicht, der Bußgeldkatalog ist nicht maßgeblich für das Bußgeld auf privaten Supermarktparkplätzen. Dort gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers des Parkplatzes. Die hängen normalerweise direkt am Parkplatz durch viele Schilder gut sichtbar aus. Wer dort parkt, der akzeptiert automatisch diese Bedingungen. Aus der Nummer kommt man nur, wenn die Schilder zu klein oder zu versteckt angebracht sind. Ansonsten sind die deutlich höheren Gebühren rechtens.

» cooper75 » Beiträge: 13375 » Talkpoints: 509,11 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



cooper75 hat recht, die private Parkraumbewirtschaftung hat nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun, wie man bei uns in der Gegend gerade der regionalen Presse entnehmen konnte. Dort ging es um einen ähnlichen Fall, andere Discounter-Kette, "nur" 19,90 Euro Gebühr, ansonsten alles identisch. Fakt ist, dass man mit dem Abstellen des Fahrzeugs die Bedingungen akzeptiert, wenn diese gut sichtbar angebracht sind.

Und wenn die Bedingungen verlangen, dass man eine Parkscheibe stellen und ins Auto legen soll, dann sollte man das auch tun. Die Gebühr ist sonst in der Tat fällig und kann von der Betreiberfirma des Parkplatzes auch eingetrieben werden. Meist ist der Supermarktparkplatz an Firmen verpachtet, die Parkraumbewirtschaftung als eigenes und lohnendes Geschäft für sich entdeckt haben.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Das stimmt leider nicht, der Bußgeldkatalog ist nicht maßgeblich für das Bußgeld auf privaten Supermarktparkplätzen. Dort gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers des Parkplatzes. Die hängen normalerweise direkt am Parkplatz durch viele Schilder gut sichtbar aus. Wer dort parkt, der akzeptiert automatisch diese Bedingungen. Aus der Nummer kommt man nur, wenn die Schilder zu klein oder zu versteckt angebracht sind. Ansonsten sind die deutlich höheren Gebühren rechtens.

Korrekt und da sind die 30 Euro sogar noch ein Schnäppchen. In anderen Filialen und anderen Supermärkten wird dafür direkt einmal 50 Euro kassiert. Immerhin hat die Dame hier die Parkscheibe nicht ausgelegt und sich somit nicht daran gehalten. Klar kann sie versuchen den Kassenzettel als Beweis geltend zu machen, dass sie Kunde war aber damit vom Tisch ist das ganze nicht. Aus Kulanz kann man darauf verzichten, wenn nicht, dann hat sie das auch zu zahlen da sie mit dem Abstellen ihres Fahrzeuges den Bedingungen zugestimmt hat.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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