Wie sollten Bauherren auf Mängel angemessen reagieren?
Wenn die Arbeiten endlich beginnen und das eigene Heim nun gebaut wird, ist die Freude in der Regel noch sehr groß. Doch kann es nach der Fertigstellung passieren, dass dem Bauherren gravierende Mängel wie Risse im Boden oder Feuchtigkeit in den Wänden auffallen. Welche Rechte und Möglichkeiten haben Bauherren nun, müssen sie die Mängel bei den Baufirmen rügen und anmahnen oder sollte gleich mit der vollen Keule der gesetzlichen Möglichkeiten geschwungen werden?
Wenn Verträge geschlossen werden, dann müssen Sie auch eingehalten werden. Dazu gehören auch Verpflichtungen und Gewerke so zu erfüllen, wie es schriftlich vereinbart wurde. Wenn Fehler passieren, dann ist das menschlich. In dem Fall muss die Baustellenleitung auch gleich reagieren und die Sache nicht unter dem symbolischen Tisch kehren. Mängel sind ansonsten vom Bauherren zu rügen und eine Frist wegen der Beseitigung zu setzen.
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