Wie sehen die Lüftvorschriften in eurem Haus aus?

vom 10.04.2022, 20:32 Uhr

Letzte Woche habe ich mich mit einer Freundin über ihre Wohnungssuche unterhalten und sie hat mir erzählt, dass sie nun eine neue Wohnung gefunden hat, bei der nur noch die letzten Details geklärt werden müssen. Sie hat mir dabei auch von ihrer Lüftungsklausel erzählt, was ich so noch nicht kannte. Sie muss wohl täglich für 20 Minuten alle Fenster öffnen, um die Wohnung mal durchzulüften. Wir lüften zwar auch regelmäßig, aber dass es dafür feste Regeln im Mietvertrag gibt, ist mir tatsächlich neu.

Wie sehen die Lüftvorschriften bei euch aus? Habt ihr auch feste Vereinbarungen in eurem Mietvertrag oder ist das für euch ebenfalls komplett neu? Falls ihr feste Regelungen habt, haltet ihr euch daran?

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Von solchen Vorschriften habe ich noch nichts gehört. Zwar ist es nachvollziehbar, dass man die Wohnung regelmäßig lüften soll, aber ein vertraglich festgelegter täglicher Luftzwang ist mir bisher unbekannt. Wie soll denn diese Vorschrift eingehalten werden, wenn man verreist oder anderweitig nicht anwesend ist? Ich könnte oft gar nicht jeden Tag alle Fenster öffnen, da ich nicht täglich anwesend bin.

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» lascar » Beiträge: 4482 » Talkpoints: 792,20 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


In meiner jetzigen Wohnung gibt es diesbezüglich keine Vorschriften. Für die neue Wohnung, in die ich demnächst einziehe, gibt es zum Mietvertrag unter vielen anderen Anlagen auch eine Lüftungsfibel, die kleingedruckt zwei Seiten lang ist und 25 Punkte enthält. Aber das sind keine Vorschriften, sondern Ratschläge, so wie ich das verstehe. Im Mietvertrag selber steht nur, dass für regelmäßiges Lüften gesorgt werden muss.

In meiner Lüftungsfibel steht unter Punkt 1, dass man mindestens zwei- bis dreimal täglich stoßlüften soll. Das wird dann auch noch mal erklärt. Es bedeutet, dass man für fünf bis zehn Minuten für Durchzug sorgen solle, dann sei die komplette Luft in der Wohnung ausgetauscht.

Punkt 6 macht es dann nochmal genauer:
Richtig lüften bedeutet:
Die Fenster kurzzeitig ganz öffnen (Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.
Empfohlene Lüftungsdauer bei Stoßlüftung in den Monaten:

Dezember, Januar, Februar 4 bis 6 Minuten
März, November 8 bis 10 Minuten
April, Oktober 12 bis 15 Minuten
Mai, September 16 bis 20 Minuten
Juni, Juli, August 25 bis 30 Minuten

Punkt 8 relativiert das dann wieder: Die Mindestzeit für die Lüftung hängt von dem Unterschied der Zimmertemperatur zur Außentemperatur und davon ab, wie viel Wind weht.

Mein Mietvertrag ist sehr genau. :) Punkt 14 sagt zum Beispiel, dass man nach dem Bügeln lüften sollte.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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