Wie schätzt ihr den Erfolg der Klagen gegen FFP2-Masken ein?
In Bayern sind neuerdings FFP2-Masken für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben. Ich habe bisher ja alle Maßnahmen einigermaßen eingesehen. Mittlerweile werden sie mir aber immer unverständlicher. Gegen die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken laufen zur Zeit einige Klagen.
Ich selber trage sie schon lange und sie sind mir fast angenehmer als andere Masken, aber ich sehe es sehr kritisch, sie zur Pflicht zu machen. Laut RKI sollten sie nur nach vorhergehender ärztlicher Beratung getragen werden. Werden sie falsch getragen, nützen sie nicht mehr als die dünneren medizinischen Masken. Auch für Barträger sind sie angeblich nicht besser als andere Masken.
Mein Nachbar meinte neulich, dass sie bei ihm gar nicht passen. Er hat einen relativ großen Kopf mit entsprechender Nase. Ihm sind diese Masken zu klein. Es gibt da anscheinend auch keine unterschiedlichen Größen.
Ich denke auch, dass die Leute sie länger tragen, weil sie mehr kosten als andere Masken. Dann könnten sie sogar kontraproduktiv sein. Man kann sie zwar im Ofen desinfizieren. Dazu muss der Ofen aber wirklich auf die eingegebene Temperatur erhitzen, was oft nicht der Fall ist. Wenn die Temperatur zu niedrig ist, nützt es nichts, ist sie zu hoch, wird die Maske beschädigt.
Glaubt ihr, dass die Klage Erfolg hat? Nach meinem Rechtsverständnis müsste sie eigentlich Erfolg haben, weil die Anordnung unverhältnismäßig und nicht zielführend ist.
Nun ja, ich kann mir schon vorstellen, dass Klagen gegen FFP2-Masken zum Erfolg führen könnten. Erstens sind sie bedeutend teurer als die normalen OP-Masken oder die Stoffmasken. Dann gehören sie eigentlich bereits zum "leichten Atemschutz", sprich der Atemwiderstand ist etwas größer und man bräuchte zum längeren Tragen eigentlich eine arbeitsmedizinische Untersuchung.
Außerdem kann somit nicht jeder sie tragen, da viele, insbesondere ältere Menschen mit Lungenerkrankungen, vermutlich Probleme bekommen könnten. Ich darf sie tragen, bemerke bei mir aber auch schon einige Problemchen, die ich durch das Abnehmen und gewisse Atemübungen teilweise nicht gut behoben bekomme. Ich habe zwar einen guten Vorrat von den Dingern, aber ich finde den Müll, der dadurch entsteht auch schwierig und ich muss ehrlich gestehen, ich möchte die Maske selten ein zweites Mal verwenden.
Ich selbst trage die FFP2-Masken auf der Arbeit schon länger und über mehrere Stunden hinweg. Interessanterweise war ich letzte Woche zum Kontrolltermin beim Lungenarzt und bei mir haben sich die Lungen verschlechtert, trotz passender Medikation. Ich versuche immer zwischendurch durchzuatmen und setze die Maske auch ab. Es kann natürlich sein, dass ich empfindlicher auf diese warme, feuchtere Luft, die sich in der Maske sammelt reagiere, aber das wäre somit ebenfalls ein Grund, um sie deutlich weniger zu tragen.
Es kommt drauf an, so wie ich das verstanden habe, steht man ja eh vor der Wahl, ob man nun FFP2-Masken oder medizinische Masken nutzt. Nur selbstgestrickte und selbst hergestellte sollen dann wohl im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel nicht mehr gehen. Vielleicht würde ein Gericht bei einer möglichen Klage auch so argumentieren, dass man doch die Wahl hat, welche Maskenart (siehe oben) für einen eher infrage kommt und die Klage meines Erachtens so abschmettern. Eine Rechtsberatung soll das natürlich nicht sein und wird es hier auch nicht geben.
Fraglich ist auch, was eine Klage bringen soll. Nur mal angenommen, bei einem Erfolg einer Klage, an den ich nicht glaube, wird man als erfolgreicher Kläger schnell als Buhmann hingestellt, wenn andere Leute dann keine FFP-2 Maske mehr tragen würden, mit der Begründung, so eine vom Gesetz her nicht tragen zu brauchen und in dem Zusammenhang die Infizierten Zahlen wieder sprunghaft ansteigen.
@Nebula: Die Wahl zwischen FFP2 und den normalen OP-Masken hat man in Bayern nicht. Dort gilt die Pflicht für die FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. In allen anderen Bundesländern hat man die Wahl zwischen den medizinischen Masken und man kann eben die preiswerteren OP-Masken benutzen.
Ob nun eine Klage Erfolg hat, ist dabei fraglich. Soweit mir das bekannt ist, berufen sich die Kläger auf das Arbeitsschutzgesetz und da geht es um die Masken bzw. Filter, die zum Beispiel Lackierer tragen müssen. Die haben aber mit den FFP2-Masken nichts zu tun.
Na ganz vollständig scheint deine Information nicht zu sein. Bei Kindern gibt es unter Umständen andere Regelungen, auch in Bayern. Man kann zudem auch eine Maske mit mind. gleichwertigem genormten Standard wie eine FFP2-Maske tragen, siehe auch hier.
Ob das Tragen von FFP3-Masken möglich ist? Im Prinzip geht es hier glaube um die Filterklassenkompabilität. Unverständlich, warum 15 Bundesländer als anders machen, gegen eine generelle FFP2-Maskenpflicht würde mit Sicherheit wenig sprechen, wenn die Kostenübernahme für die Verbraucher sichergestellt wäre, sprich dass Diese entlastet werden, egal wie arm oder reich eine Person ist. Wenn es um Krankheiten geht, sollten keine Unterschiede gemacht werden.
Zwecks den Klageerfolg, da sind wir uns sicherlich einig, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass man eine Verordnung wo es um soviel geht, wegen ein paar wenige Klagen gleich mal komplett kippt und so evtl. sehr hohe tägliche Ansteckungszahlen riskiert.
@Punktedieb: Doch, es geht genau um die Masken. Denn FFP sind kein medizinisches Produkt, sie dienen dem Arbeitsschutz beim Umgang mit gesundheitsgefährdenden Partikeln, Aerosolen, auch radioaktiv und Enzymen. Je nach Schutzklasse darf die Schadstoffkonzentration die Grenzwerte am Arbeitsplatz entsprechend stark überschreiten.
Zwar werden diese Masken schon lange medizinischen Bereich eingesetzt, aber oft fehlt die entsprechende Prüfung. Dann steht in der Anleitung, dass die FFP 2 oder 3 nicht gegen Viren schützt. Das kann man getrost ignorieren, denn die Mindestfilterwirkung ist vorgeschrieben und wird mit zwei Aerosolen getestet. Viren sind zwar kleiner als der Filter, aber sie reisen nicht allein. Partikel, Tröpfchen oder Aerosole dienen als Transportmittel und die hält die Maske weitgehend ab. Der Hersteller hat halt Viren nicht getestet und warnt aus Haftungsgründen.
Die Kläger führen also durchaus die zutreffenden Regeln an. Aber Einkaufen oder im Bus sitzen belastet weniger als beispielsweise Lackieren oder eine Asbestsanierung am Bau. Außerdem hat man privat keinen Chef im Nacken und Tragepausen an der frischen Luft machen. Daher sehe ich da kein Problem. Ja, es ist teurer, es ist unbequem, aber es ist ohne große Einschränkungen machbar.
In Bayern gibt es diese Pflicht, aber ansonsten, in den anderen Bundesländern ist das doch nicht so, da darf man auch eine medizinische Maske nehmen, nur eben keine selbstgebastelten mehr. Ich habe die ganze Zeit selbstgebastelte getragen und finde das schade, dass man das nun nicht mehr darf. Meine war nämlich recht schick und bunt.
Die FFP-Masken würde ich nicht tragen. Ich hatte mal eine, da konnte ich ganz schlecht atmen und außerdem sieht das aus, als hätte man einen Schnabel. Ich muss mir da schon immer das Lachen verkneifen, wenn jemand so eine Maske trägt und mit mir spricht, sodass sich der Schnabel ständig bewegt.
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