Wie lange vor Arbeitsbeginn sollte Vertrag fertig sein?

vom 05.10.2017, 05:45 Uhr

Ich habe kürzlich eine zukünftige Kollegin von mir kennengelernt. Sie soll offiziell ab nächsten Monat bei uns anfangen, wobei sie immer noch keine Details zum Arbeitsvertrag kennt. Die Verwaltung hinkt da wohl ziemlich hinterher und sie findet es auch ziemlich belastend, dass sie da noch keine Details zu kennt. Sie kennt nur die etwaige Vertragsdauer, mehr aber auch nicht.

Eine andere Kollegin von mir, die seit Mai da ist, meinte auch schon zu ihr, dass das bei unserer Verwaltung normal sei. Sie hätte ihren Arbeitsvertrag auch erst zwei Tage vor Arbeitsantritt bekommen können. Ich rief gestern in der Verwaltung an und fragte nach dem neusten Stand, wobei man mich vertröstete. Die zuständigen Sachbearbeiter wären alle krank.

Wie lange vor Arbeitsbeginn sollte eurer Meinung nach der fertige Arbeitsvertrag vorliegen? Wie war das in eurer Vergangenheit immer der Fall? Ist es normal, dass Verwaltungen so lange dafür brauchen oder sollte man da an der Organisation arbeiten?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Beim Arbeitsvertrag gibt es zwischen sollte und muss ziemlich große Unterschiede. Für einen unbefristeten Job muss kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen. Folglich kann man den Vertrag auch erst dann unterschreiben, wenn man bereits dort arbeitet.

Natürlich ist es sehr empfehlenswert, immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben. Ansonsten sind Streitigkeiten geradezu vorprogrammiert. Aber es ist eben durchaus üblich, den Arbeitsvertrag für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erst am ersten Arbeitstag oder innerhalb der ersten Woche zu unterschreiben. Für den Arbeitnehmer ist das unangenehm und stressig, aber formal ist es nicht zu beanstanden.

Anders sieht es mit dem Arbeitsvertrag für einen befristeten Job aus. Der muss zwingend vor Arbeitsantritt unterschrieben werden, weil sonst die gesetzlichen Regeln gelten, die keine Befristung vorsehen. Aber auch da ist es ausreichend, wenn der Vertrag vor Arbeitsantritt unterschrieben wird.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Wie in einem anderen Thread bereits geschrieben, braucht man keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Deswegen ist es nicht pauschal zu sagen, wann dieser vorliegen muss. Wenn man unbefristet irgendwo arbeitet und keinen Vertrag hat, dann ist er auch bei Arbeitsbeginn nicht fertig. Ein Bekannter von mir arbeitet seit 10 Jahren in einem Betrieb ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Wenn er Lohnerhöhung bekommt, dann sieht er das an der Abrechnung. Auch das wird alles nicht schriftlich festgehalten. Der Betrieb ist sehr groß und keiner dort hat einen schriftlichen Vertrag.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Im Endeffekt gibt es für einen unbefristeten keine sollte oder muss Regelung, denn wie bereits erwähnt, ist ein schriftlicher Vertrag überhaupt nicht von Nöten und eine mündliche Abrede ist absolut ausreichend. Deshalb kann man auch nicht sagen, wann ein Vertrag fertig sein sollte und dem neuen Arbeitnehmer vorliegen sollte, das ist dann eher persönliches Empfinden.

Allerdings gilt für mich ganz persönlich, dass ich in einem Betrieb nicht anfangen würde, wenn ich keinen schriftlichen Vertrag habe, da könnte auch der Traumjob winken, ohne Vertrag bekommt mich keine Firma. Alleine aus Gründen der Beweislast, nicht nur was Gehalt und Eintrittstermin angeht, sondern auch abweichende Kündigungsfristen, Verschwiegenheitsregelungen oder auch Sonderregelungen die in der Firma herrschen etc. möchte ich einen rechtsgültig unterschriebenen Arbeitsvertrag haben. Denn ansonsten kann ein Arbeitgeber fast alles sagen, wie will ich beweisen, dass meine Kündigungsfrist wirklich nur gesetzlich ist und nicht verlängert wurde?

Mir reicht es auch nicht, den Arbeitsvertrag erst am Tage des Eintrittsdatums zu haben, ohne schriftlichen Arbeitsvertrag kündige ich die vorhergehende Position auch nicht. Denn im Endeffekt gucke ich dumm aus der Wäsche, wenn ich gekündigt habe, dann aber die neue Stelle doch nicht erhalte und alles wurde nur mündlich besprochen. Natürlich ist eine mündliche Abrede auch bindend, aber wie weise ich das nach? Da ist der Arbeitgeber schlichtweg in der besseren Position.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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