Wie lange rückwirkend Unterhalt nachfordern möglich?
Herr A hat vor einigen Wochen erfahren, dass er Vater einer 13 jährigen Tochter ist. Er hat nie gewusst, dass seine Ex überhaupt schwanger gewesen ist. Er hat nach der Schule die Stadt verlassen und studierte in einer anderen Stadt.
Der Vaterschaftstest wurde nun angeordnet und auch gemacht und nun warten alle auf das Ergebnis. Herr A hat nun gehört, dass die Mutter höchstens 3 Jahre Unterhalt nachfordern kann, weil er ja nicht wusste, dass er Vater ist. Andere sagen aber wieder, dass er nur ab dem Tag zahlen braucht, wo festgestellt wurde, dass er auch wirklich der Vater ist. Andere wieder meinen, dass er 13 Jahre nachzahlen muss.
Wie lange kann man rückwirkend Unterhalt nachfordern? Muss ein Vater, der nie wusste, dass er Vater ist wirklich von Geburt an nachzahlen? Oder ist das begrenzt?
Wenn A noch nie Unterhalt gezahlt hat, kann es schwierig werden für die Ex, rückwirkenden Unterhalt nachzufordern,denn offiziell gibt es den Unterhalt für die Vergangenheit eigentlich nicht. Allerdings wurden einige Ausnahmen geschaffen. Z.B. kann die Ex rückwirkend ab dem Ersten des Monats Nachforderungen für die Vergangenheit stellen, ab dem sie A aufgefordert hat, Auskunft über sein Einkommen und sein Vermögen zu machen.
Wenn bereits ein Unterhaltsurteil vorliegt, ist eine Nachforderung noch unproblematischer, da der bezeichnete Unterhalt jederzeit vollstreckt werden kann.
Eine Forderung kann in den meisten Fällen nur dann rückwirkend geltend gemacht werden, wenn der Unterhaltspflichtige auch zur Zahlung aufgefordert wurde. Mal konkret ein Beispiel von mir. Meine Mädels sind im Januar 12 Jahre geworden und somit ändert sich die Höhe des Unterhalts laut Düsseldorfer Tabelle. Der Vater wurde also im Januar um aktuelle Auskünfte gebeten, damit eine Neuberechnung durchgeführt werden kann.
Die Auskunft hat er zwar erteilt, aber weigert sich den höheren Unterhalt zu zahlen. Die Sache ist nun beim Gericht und wenn dort meinem Antrag zugestimmt wird, dann muss der Vater rückwirkend ab Januar diesen Jahres den höheren Betrag bezahlen.
Hätte er aber schon seit Sommer letzten Jahres mehr zahlen können, könnte ich nicht mehr nachfordern, weil eben erst im Januar die Auskunft erbeten wurde. Und so dürfte auch der Fall von Herrn A. gelagert sein, wenn er denn der Vater des Kindes ist. Aber wenn es eine Anordnung zur Feststellung der Vaterschaft gab, dann muss doch Herr A. einen Anwalt haben. Denn nur ein Gericht kann diese Anordnung auf den Weg bringen. Der Anwalt sollte also auch Herrn A. darüber aufgeklärt haben, ab wann dann eine Unterhaltsforderung möglich ist.
MissMarple hat geschrieben:Wie lange kann man rückwirkend Unterhalt nachfordern? Muss ein Vater, der nie wusste, dass er Vater ist wirklich von Geburt an nachzahlen? Oder ist das begrenzt?
Nein das ist nicht begrenzt. Es gibt verschiedene Situationen, die zu unterschiedlichen Entscheidungen führen können. Prinzipiell ist es aber durchaus möglich, dass die Kindesmutter rückwirkend für die Zeit ab der Geburt Unterhalt verlangen kann.
Um diese Frage aber wirklich entscheiden zu können, müssten noch weitere Details bekannt sein. Hätte die Kindesmutter beispielsweise schon eher den vermeintlichen Vater mit einfachen Mitteln ausfindig machen können, dann ist der Rückforderungsanspruch in der Tat begrenzt. Hier kann ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt mehr Klarheit schaffen.
Es könnte sein, dass er sämtlichen Unterhalt zahlen muss, wenn die Mutter es verlangt oder ab dem 18. Lebensjahr die Tochter. Bis sie 25 ist, ist er Unterhaltspflichtig und ich glaube, danach kann kein Unterhalt mehr verlangt werden. Davor ist aber alles möglich. Das könnte richtig teuer werden.
Das hatten meine Brüder vor ein paar Jahren, weil unsere Mutter und deren Vater sich getrennt haben und sie kurz vor ihrem 25. Geburtstag standen. Sie haben Briefe bekommen (weiß nicht von wem), in denen eben stand, dass sie noch Anspruch an Unterhalt haben.
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