Wie lange nach Scheidung muss der Mann Unterhalt zahlen?
Person A und Person B sind seit circa vier Jahren verheiratet und noch immer muss B an seine Ex-Frau Unterhalt zahlen. Beide haben zwar ein gemeinsames Kind, welches jedoch längst volljährig ist und die Ehe ist schon seit mehr als 10 Jahren geschieden. Dennoch zahlt er offenbar Unterhalt und glaubt auch, dass dies so sein muss.
Laut Person B ist seine Ex-Frau im Wissen, dass sie geistig etwas zurückgeblieben ist ( schreibt sie ihm auch regelmäßig dreist per WhatsApp ) und macht klar, dass sie ihren neuen Partner nicht heiratet, weil dann der Unterhalt endet. Ebenso sucht sie sich wohl auch genau deswegen keine Arbeit, damit Person B weiter ihren Unterhalt zahlt. Das schreibt sie ganz klar!
Natürlich ist Frau A sauer über das Verhalten und versteht auch nicht, wieso er noch immer so lange bezahlen muss. Immerhin ist vor Frau A auch eine andere Beziehung mit einem Kind gewesen, wo auch noch Kindesunterhalt bis heute anfällt und jetzt eben die neue Ehe mit A. Herr B sagt aber, das wird wohl ein Leben lang so sein, was Frau A sich nicht vorstellen kann.
Nun interessiert tatsächlich nicht nur Frau A, sondern auch mich, ob es wirklich sein kann, dass Herr B nun ein Leben lang den Unterhalt für seine Ex-Frau zahlen muss oder ob er Möglichkeiten hat, aus dieser Nummer raus zu kommen? Gibt es eventuell ein zeitliches Limit des Unterhalts?
Es gibt keine allgemeingültige Regel wann ein Unterhalt nach der Scheidung nicht mehr zu zahlen ist. Da sollte Herr B sich dringend juristisch beraten lassen. Unter Umständen reicht es schon aus, wenn die Ex Frau mit einem neuen Partner zusammen lebt, dass der Unterhalt weg fällt. Ähnlich wird das ja auch bei Arbeitslosengeld II bewertet, dass nach einem Zeitraum X eben die Person nicht mehr einzeln zu bewerten ist, sondern man sieht die Bedarfsgemeinschaft.
Und auch die Tatsache, dass sie nicht die hellste Kerze auf der Torte sein will, dürfte nicht ausreichend sein, dass sie nicht arbeitet. Ich kenne einige Leute, die man auch so einstufen kann, aber es reicht, dass sie im Supermarkt die Regale einräumen und damit eben selbst Geld verdienen.
Kätzchen14 hat geschrieben:Laut Person B ist seine Ex-Frau im Wissen, dass sie geistig etwas zurückgeblieben ist
Ich vermute du meinst eine Behinderung? Dass man davon weiß, ist doch verständlich. Das wusste Herr A sicherlich auch vor der Scheidung. Wenn zusätzlich keine oder eine geringe berufliche Qualifikation und frühere Kinderbetreuungszeiten dazu kommen, dann ist es für die Frau sicherlich schwierig, sich selbst zu finanzieren. Ob es ihr zumutbar ist, liegt im Ermessen des Gerichtes.
Den Threadtitel finde ich eher unpassend, denn er impliziert, dass der Mann nur weil er Mann ist, zahlen muss. Dem ist jedoch nicht so, sondern wenn die Ex-Frau viel verdienen würde und der Mann nicht arbeitet, dann bekäme er ebenso Unterhalt.
Warum die jetzige Ehefrau sauer ist, erschließt sich mir nicht recht. Sie wusste doch vorher, dass ihr Mann eine Vergangenheit hat und sich entschieden hat, Verantwortung zu übernehmen. Außerdem kannte sie doch seine finanzielle Situation.
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