Wie lange im Nachhinein kann alte WG Nachzahlung verlangen?
Ich bin schon vor längerem (Ende März) aus einer alten WG ausgezogen, die sich jetzt wieder bei mir meldet. Es gab eine Gas-Nachzahlung, die sich angeblich auch auf die Monate bezieht, die ich da noch gewohnt habe. Meine ehemaligen Mitbewohner müssen das aber noch klären, weil das aus dem Schreiben wohl nicht so offensichtlich hervorgeht.
Eine Freundin von mir meinte, dass für sowas die Kaution da ist. Allerdings lief das bei unseren Vermietern etwas unorthodox ab. Ich habe keine Kaution wieder bekommen, sondern das Geld in Höhe meiner damaligen Kaution von der Mieterin, welche an meiner Stelle einzog. Ich finde es auch sehr verdächtig, weil ich drei Jahre in der WG gewohnt habe und wir immer Geld wiederbekommen haben, statt nachzuzahlen.
Wie lange im Nachhinein kann man noch Geld verlangen, wenn der Mieter lange ausgezogen ist?
Die Kaution ist definitiv nicht für die Nebenkosten da. Das gilt allein schon deshalb, weil die Kaution nach einer angemessenen Überlegungsfrist zurückgezahlt werden muss. Das sind je nach Einzelfall drei bis sechs Monate. Die Abrechnung der Nebenkosten kann aber viel später kommen.
Bei der Nebenkostenabrechnung ist es so: Die Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zukommen lassen. Ein Abrechnungszeitraum umfasst in der Regel 12 Monate. Also muss die Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 dem Mieter spätestens am 31.12.2018 zugehen. Je nachdem auf welche Wochentag der Tag letzte Tag fällt, kann sich die Frist sogar noch um ein paar Tage verlängern. Das wäre dann der Fall, wenn der letzte Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt.
Und das funktioniert in einer Wg ja nicht anders. Die Wg als Mieter erhält die Abrechnung des Vermieters, aber auch Abrechnungen für Strom und Gas erst nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Also kann die Abrechnung für einen ehemaligen Mitbewohner oft erst Monate nach seinem Auszug erstellt werden. Daher sind Nachforderungen normal und legitim. Denn auch wer allein eine Wohnung bewohnt hat und innerhalb der Abrechnungsperiode ausgezogen ist, erhält die Abrechnung erst viel später, wenn die Periode abgelaufen ist. Und dann hat der ehemalige Vermieter immer noch 12 Monate zeit.
Wenn du Ende März aus der WG ausgezogen bist, ist das ja wohl kein langer Zeitraum. Da kann es schon noch Nachforderungen für die Gaslieferungen geben. Dein Beitrag lässt etwas zu wünschen übrig. Es fehlen Informationen. So kann man nicht nachvollziehen, warum bei einer Nachzahlung für Gas der Vermieter ins Spiel kommt.
Abschläge für Erdgas zahle ich doch immer an den Gaslieferanten und das ist nicht der Vermieter. Allerdings könnte es sein, dass der Vermieter einen Gastank hat und quasi Gas für die WG zur Verfügung stellt.
Als Mieter sollte man seine Rechte und Pflichten kennen. So sollte man wissen, wofür eine Kautionszahlung verwendet werden darf. Nämlich auf keinen Fall für noch ausstehende Nebenkosten/Betriebskosten. Du hast schon deine Kaution wiederbekommen. Zwar nicht so, wie man es vermuten würde aber mit Einverständnis des Vermieters von der Nachmieterin.
Also hat ja auch eine Wohnungsabnahme stattgefunden und die Kautionsrückzahlung wurde sicher auch schriftlich vereinbart oder protokolliert. Wie gesagt, auf Grund deiner unvollständigen Angaben, kann man hier keine abschließende Klärung herbeiführen. Auch hast du noch nicht mal ein Schreiben über die Nachforderung bekommen. Warte das doch einfach erstmal ab, bevor du die Pferde scheu machst.
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