Wie lange haben Dozenten zum Korrigieren Zeit?

vom 06.05.2015, 12:17 Uhr

Ich habe an einer Fachhochschule und einer Universität studiert. An beiden Bildungseinrichtungen gab es klare Richtlinien, die vorgeschrieben haben, wie lange ein Dozent oder Professor für die Korrektur einer Hausarbeit oder Klausur zur Verfügung hat. In der Regel haben die Lehrkräfte bis zum letzten Tag gewartet und erst dann die Noten bekanntgegeben. Bei mir an den Einrichtungen hatten die Lehrkräfte 6 bzw. 8 Wochen für die Korrektur zur Verfügung.

Wie sieht das bei euch an den Universitäten/Fachhochschulen aus? Welcher Zeitraum steht den Lehrkräften zur Verfügung? Haltet ihr die Zeit für angemessen oder findet ihr, dass sie überzogen ist? Welche Anreize könnte man schaffen, damit die Dozenten die Arbeiten schneller korrigieren?

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Da gibt es doch keine klare Richtlinie. Es wird nirgends festgelegt. Von Dozenten zu Dozenten ist es ja auch unterschiedlich. Einer beeilt sich, der andere lässt sich dazu Zeit. Von daher kann man da auch keine klare Richtlinie einbauen. Klar ist nur, dass es zum Lernen befugen soll und deswegen ist eine schnellstmögliche Bearbeitung und Herausgabe der Arbeiten sinnvoll, damit die Schüler noch von ihren Fehlern lernen können und es auch nachvollziehen können.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


iggiz18 hat geschrieben:Da gibt es doch keine klare Richtlinie. Es wird nirgends festgelegt.

Tut mir Leid, aber so einen großen Mist habe ich ja noch nie gehört. Es ist festgelegt, wie lange man für die Korrektur maximal an Zeit zur Verfügung hat. So etwas steht in der Prüfungsordnung, aber die meisten sind zu faul diese zu lesen. Bei uns steht in der Prüfungsordnung, dass der Dozent maximal 6 Wochen Zeit für die Korrektur hat. Wenn er diese nicht einhält, kann ein Student Druck machen und sich beim Prüfungsamt beschweren.

Bei uns geht das relativ fix, aber an meiner alten Universität gab es einen Professor, der dieses Maximum nie eingehalten hat. Dort stand in der Prüfungsordnung auch nur das Maximum von 6 Wochen, aber einmal kam es dann vor, dass er nach 8 Wochen Korrektur immer noch nicht fertig war.

Gerade wenn man nicht bestanden hat und noch einmal schreiben muss, ist es wichtig so schnell wie möglich das Ergebnis zu wissen, da man in den Semesterferien meistens noch einen Nachschreibtermin wahrnehmen darf.

Der alte Professor von der früheren Universität hatte aber so sehr mit der Korrektur getrödelt, dass viele erst zwei Tage vor der Nachschreibklausur Bescheid wussten, dass sie nicht bestanden haben und dann noch schnell alles zu lernen kann ziemlich nach hinten losgehen. Gerade deswegen ist die Korrekturzeit ja auch begrenzt, damit die Studenten die nachschreiben müssen keine Nachteile dadurch haben.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Olly173 hat geschrieben:
iggiz18 hat geschrieben:Da gibt es doch keine klare Richtlinie. Es wird nirgends festgelegt.

Tut mir Leid, aber so einen großen Mist habe ich ja noch nie gehört. Es ist festgelegt, wie lange man für die Korrektur maximal an Zeit zur Verfügung hat. So etwas steht in der Prüfungsordnung, aber die meisten sind zu faul diese zu lesen. Bei uns steht in der Prüfungsordnung, dass der Dozent maximal 6 Wochen Zeit für die Korrektur hat.

Entschuldige bitte, aber so einen großen Mist habe ich persönlich noch nie gehört. Nur weil deine Prüfungsordnung so eine Passage enthält, ist sie nicht in jeder Prüfungsordnung enthalten. Du solltest also nicht pauschal von dir auf andere schließen.

Im meiner Prüfungsordnung gab es so einen Paragraphen nicht und es gibt ihn auch bis heute nicht. Es gibt in der Hinsicht keine verbindliche Vorlage, an die sich alle Prüfungsordnungen zu halten haben. Ich habe schon viele verschiedene gelesen. Es gibt Prüfungsordnungen, die dazu gar keine Regelung haben, es gibt welche, die nur sehr schwammige Formulierungen enthalten, beispielsweise 'zeitnah', es gibt Ordnungen, die starre Fristen oder Vorgaben enthalten.

Im Übrigen gibt es auch nicht an jeder Universität die Möglichkeit eines Nachholtermins im gleichen Semester am Ende der Semesterferien. Bei uns fanden diese immer im nächsten Semester statt. Ein Großteil wurde in die normale Prüfungsperiode des nächsten Semesters aufgenommen und wenn wir richtig Pech hatten, mussten wir ein Jahr bis zum nächsten Termin warten, da manche Prüfungen tatsächlich nur jährlich angeboten wurden.

Wenn Dozenten allerdings wirklich ungewöhnlich lange für eine Korrektur benötigen, dann reißt einem niemand den Kopf ab, wenn man beim Lehrstuhl oder dem Prüfungsamt einfach höflich nachfragt, auch wenn die Prüfungsordnung keine entsprechende Regelung enthält.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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