Wie lange behält ein Heil- und Kostenplan Gültigkeit?
Meistens lässt man sich ja bei Zahnärzten einen so genannten Heil- und Kostenplan erstellen und diesen reicht man dann bei der Krankenkasse wegen Kostenübernahme oder zumindest einer Kostenbeteiligung ein. Aber wie aktuell muss denn immer solch ein Heil- und Kostenplan sein und wie lange behält ein solcher denn überhaupt seine Gültigkeit? Könnte es denn schlimmstenfalls sein, dass man sich alle paar Monate einen neuen Heil- und Kostenplan erstellen lassen müsste?
Ein Heil- und Kostenplan hat meist eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Aber er muss nicht über diese Zeit laufen. Oft ist es absehbar, dass sich Materialkosten erhöhen können und der Kostenplan dadurch teurer wird.
Der Behandlungsbeginn kann erst erfolgen, wenn die Krankenkasse den Kostenvoranschlag genehmigt hat. Der schlimmste Fall, dass man sich einen neuen Kostenplan erstellen lassen muss kann eintreten, wenn die Genehmigung lange dauert und der Zahnarzt sich mit dem Patienten nicht auf einen Behandlungstermin einigen kann.
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