Wie lässt sich Scheinselbstständigkeit aufdecken?
Scheinselbstständigkeit führen jene aus, die in einem Vertrag als selbständige Auftragnehmer genannt werden, tatsächlich aber die Bedingungen für einen unselbständigen Arbeitnehmer erfüllen. Diverse Ämter können eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit durchführen, etwa das Arbeitsgericht oder auch das Finanzamt. Nun habe ich gehört, dass auch Auftraggeber- oder nehmer eine solche Überprüfung in die Wege leiten lassen können. Wie genau läuft das ab? An wendet man sich da und was muss man vorlegen, damit die Prüfung durchgeführt wird? Braucht es bestimmte Vermutungen oder konkrete Beispiele? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Normalerweise ist das Hauptzollamt dafür zuständig. Allerdings ist jede Behörde verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen. So geht es eben schneller. Die Gewerkschaften sind auch gerne dabei behilflich. Leider sind es inzwischen vor allem ausländische Handwerker, die so ausgebeutet werden und die oft nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen.
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