Wie hängt Quadratmeterzahl Wohnung mit Nebenkosten zusammen?
Man hat anscheinend als Mieter kein Recht, einen Grundriss der Wohnung zu bekommen. Ich habe nach einem solchen für meine neue Wohnung gefragt, aber keinen bekommen. Das ist aber in dem Fall egal, weil es eine sehr günstige superschöne neue Sozialwohnung ist und ich für meine Inneneinrichtung eh alles ausgemessen habe und es stimmt.
Für meine alten Wohnungen hatte ich auch nie einen Grundriss mit allen Maßen. Die Wohnungsanzeige, die meine Vermieterin auf Immobilienscout24.de aufgegeben hat, gibt meiner Meinung nach eine zu hohe Quadratmeterzahl an. Meine Nebenkostenabrechnung zählt weniger. Mein Sohn meint, dass bei den Quadratmetern der Nebenkostenabrechnung der Balkon nicht mitgezählt wird. Trotzdem ist die Fläche zu groß angegeben, denn der Balkon zählt doch üblicherweise nur zu Hälfte.
Wie hängt die Nebenkostenabrechnung mit der Quadratmeterzahl der Wohnung zusammen? Stimmt es, dass der Balkon nicht dazu zählt? Zählt der Keller irgendwie?
Als Mieterin habe ich mich auch schon oft gefragt, ob ich ein Recht auf den Grundriss meiner Wohnung habe. Leider musste ich auch feststellen, dass es kein gesetzliches Recht gibt, den Grundriss zu bekommen. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er den Grundriss herausgibt oder nicht. Es ist aber immerhin möglich, beim Vermieter nachzufragen und höflich um den Grundriss zu bitten.
Was die Quadratmeterzahl der Wohnung betrifft, so ist diese für die Nebenkostenabrechnung sehr wichtig. Die Nebenkostenabrechnung basiert auf der tatsächlichen Wohnfläche der Wohnung. Hierbei wird jedoch nicht jede Fläche berücksichtigt. So zählt beispielsweise der Balkon nur zur Hälfte, wenn er überdacht und abschließbar ist. Ein offener Balkon zählt hingegen gar nicht zur Wohnfläche. Auch der Keller zählt normalerweise nicht zur Wohnfläche, es sei denn, er wird als Wohnraum genutzt.
Es kann durchaus vorkommen, dass die angegebene Quadratmeterzahl in der Wohnungsanzeige nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt. In diesem Fall sollte man sich auf die Quadratmeterzahl der Nebenkostenabrechnung verlassen, da diese auf einer genauen Berechnung basiert. Wenn man Zweifel hat, kann man beim Vermieter nachfragen und um eine Erklärung bitten.
Insgesamt ist es wichtig, bei der Wohnungsbesichtigung genau hinzuschauen und die tatsächliche Wohnfläche zu ermitteln. Auch wenn man keinen Grundriss hat, kann man mit einem Maßband die Maße der Zimmer ausmessen und so die Quadratmeterzahl selbst berechnen.
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