Wie großer Zeitunterschied zwischen den Bachelorprüfungen?

vom 26.05.2015, 09:16 Uhr

Ich muss ja in meinem Studium zwei Bachelorprüfungen ablegen, einmal die schriftliche und einmal die mündliche. Die mündliche Prüfung behandelt den Stoff der schriftlichen Prüfung und kann demnach zufolge auch nach der Korrektur der schriftlichen Prüfung erfolgen.

Da die Gutachter sechs Wochen Zeit haben, um die schriftliche Prüfung zu korrigieren, muss da also mindestens schon einmal sechs Wochen Abstand sein. Bis sich ein Termin findet, an dem beide Zeit haben, können auch noch einige Wochen vergehen.

Doch wie viel zeitlicher Unterschied darf eigentlich zwischen den beiden Bachelorprüfungen liegen? Muss man die mündliche Prüfung dann in einem gewissen Zeitraum ablegen oder darf man sie im Prinzip auch einige Monate erst nach der schriftlichen Prüfung ablegen?

Benutzeravatar

» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Das wird an jeder Uni anders geregelt sein. Ich empfehle einen Blick in die Prüfungsordnung deines Institutes. Da steht so etwas normalerweise drin, nur sind die meisten Studenten zu faul sie auch nur anzusehen. Lesen bildet.

Benutzeravatar

» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Olly173 hat geschrieben:Das wird an jeder Uni anders geregelt sein. Ich empfehle einen Blick in die Prüfungsordnung deines Institutes. Da steht so etwas normalerweise drin, nur sind die meisten Studenten zu faul sie auch nur anzusehen. Lesen bildet.

Das finde ich gerade sehr lustig, dass du das ansprichst, weil ich die Prüfungsordnung mehrmals gelesen hatte, aber nichts fand. Ich sprach dann auch meinen Betreuer an, der mich auf die Prüfungsordnung verwies. Als ich im erklärte, dass darin nichts zu finden ist, war er dann auch ziemlich verwirrt, weil er auch selbst nichts fand.

Jedenfalls bin ich dann zum zentralen Prüfungsamt gegangen und habe mein Anliegen erzählt und erklärt, dass eben nichts derartiges in der Prüfungsordnung zu finden ist. Diese waren dann auch alle überrascht und verwirrt und meinten dann daraufhin, dass es in dem Fall absolut keine Regelung geben würde. Ansonsten sei diese in der Prüfungsordnung nachzulesen. Demnach kann man sich also so viel Zeit lassen, wie man nur möchte.

Jemanden gleich als faul zu betiteln, finde ich daneben, wenn man die Hintergründe nicht kennt. Und mir ist mehr als klar, dass mit "die meisten" ich gemeint sein sollte. Die Leute, die nicht zu "den meisten" zählen, bist dann wohl du. Nur leider bringen die Anschuldigungen dir leider nicht viel.

Benutzeravatar

» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Ich glaube, dass das tatsächlich nur vom Studiengang und der jeweiligen Prüfungsordnung abhängig ist. In meinem Studiengang zum Beispiel musste ich gar keine mündliche Prüfung im Bachelor ablegen. Im Master ebenfalls nicht. Ich weiß aber von anderen Studiengängen, dass das da anders geregelt wird. Da hier keiner wissen kann, was und wo du studiert hast, solltest du dich an die interne Studienberatung wenden.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^