Widerrufsrecht in normalen Ladengeschäften

vom 15.02.2018, 18:32 Uhr

Herr A betritt ein Elektrogeschäft B und unterschreibt dort einen Vertrag C. Dieser Vertrag beinhaltet eine Laufzeit von 24 Monaten. Soweit ist erst einmal alles in Ordnung. Allerdings hatte Herr A sich im Vorfeld bei den Mitbewerbern nach den Konditionen erkundigt und das Elektrogeschäft B konnte diese Konditionen noch erheblich verbessern.

Leider handelte es sich dabei um einen ganz anderen Vertragsanbieter und Herr A fühlte sich jetzt etwas übergangen. Man hatte kurzer Hand Äpfel mit Birnen verglichen. Herr A kann den Vertrag leider nicht stornieren, denn er hat diesen Vertrag in einen Geschäft abgeschlossen. Was kann er jetzt überhaupt noch machen? Liegt hier nicht auch noch eine Falschberatung vor?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Liegt hier nicht auch noch eine Falschberatung vor?

Was wäre in dem Fall eine Falschberatung? Nur weil ein Konkurrent hier für ähnliche oder gleiche Leistungen bessere Konditionen anbietet? Dann käme ja im Grunde jeder Vertag nur durch "Falschberatung" zustande, weil davon auszugehen ist, dass es in der Regel immer andere Anbieter gibt, welche andere Konditionen anbieten. Es ist wohl nicht die Aufgabe vom Elektrogeschäft B den Herrn A auf die Konkurrenz aufmerksam zu machen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Aber der Herr A wollte ja diesen Anbieter nicht, denn er dachte ein anderer Anbieter sei so günstig. Das Elektrofachgeschäft hatte zwar den sehr günstigen Preis durch einen ganz anderen Vertragsanbieter. Hier wurden Äpfel mit Birnen verglichen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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