Widerruf und Rücktritt von Mietvertrag

vom 19.02.2018, 09:38 Uhr

Normalerweise kann man von einem Mietvertrag nicht zurücktreten sobald man ihn unterschrieben hat. Selbst, wenn man noch nicht in die Wohnung gezogen ist. So habe ich es jedenfalls mal gehört. Aber neulich habe ich gelesen, dass es unter gewissen Bedingungen doch gehen soll. Nämlich dann, wenn vertraglich ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder das Fernabsatzrecht greifen sollte. Näher erklärt wurde das nicht. Nun frage ich mich, wann ein Fernabsatzrecht greift und was das ist. Welcher Vermieter schreibt in den Mietvertrag ein Rücktrittsrecht?

Sind diese Bedingungen eher theoretisch, weil praktisch diese Bedingungen gar nicht greifen? Manchmal kommt es ja vor, dass man den Mietvertrag unterzeichnet und es werden einem andere Möglichkeiten geboten und möchte dann die Wohnung nicht mehr haben. Muss man da normal kündigen und drei Monate Miete in der Wohnung zahlen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hier kann man auch von einer Rücktrittsklausel im Mietvertrag lesen, leider wird das nicht näher erläutert. Ich kenne es überhaupt nicht so, dass eine derartige Floskel in den Mietvertrag eingebaut wird und glaube auch nicht, dass sich ein Vermieter freiwillig darauf einlassen würde. Ansonsten kann man vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung nicht pünktlich übernommen werden kann, da der Vormieter zum Beispiel die Übergabe nicht vertragsgemäß ausgeführt hat.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Also ein Rücktritt vom Mietvertrag ist meist sehr schwer möglich und wird auch vor Gericht oft zugunsten des Vermieters entschieden. Aus Sicht des Vermieters ist dies aber auch verständlich, denn es fallen für eine Vermietung immer Kosten an, welche sich erst nach ca.einem Jahr Miete amortisiert haben.

Wir haben selbst den Fall schon erlebt, in unseren Verträgen ist ein 12-monatiger Kündigungsausschluss vereinbart. Eine Mieterin mit sehr gutem Einkommen hat einen Vertrag unterschrieben, konnte diesen dann aber aufgrund einer beruflichen Versetzung nicht antreten. Nach beiderseitigen Rechtsberatungen war schnell klar, dass die Miete selbst in diesem Fall gezahlt werden muss, denn der Vermieter darf nicht unrechtmäßig benachteiligt werden. Wir haben uns dann so geeinigt, dass ein neuer Mieter gesucht wurde und die alte Mieterin die dafür entstandenen Kosten zu tragen hat.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^