Werkstudententätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?
Ich muss während meines Studiums ein achtwöchiges Pflichtpraktikum belegen. Ich habe schon einen Praktikumsplatz gefunden, allerdings könnte das Praktikum nach meinem Geschmack auch einige Monate früher beginnen, damit sich mein Studium nicht noch in die Länge zieht deshalb.
Jedenfalls hatte ich aus Interesse mal beim zuständigen Prüfungsamt meiner Uni nachgefragt, ob ich meinen Werkstudentenjob nicht als Praktikum zählen könnte. Natürlich dann erst nach vielleicht vier Monaten, damit ich die Stunden auch drin habe, die während des Praktikums fällig wären.
Mir wurde dann gleich geantwortet, dass man das noch genauer klären müsse, im Prinzip aber nichts dagegen sprechen würde. Ich bin nun doch ganz begeistert, auch wenn es natürlich auch nicht schlecht ist, durch ein Praktikum noch zusätzliche Berufserfahrung sammeln zu können. Könnt ihr euch Werkstudententätigkeiten auch als Praktikum anrechnen lassen? Würdet ihr das machen?
Das hängt nicht nur davon ab, wo die Werkstudententätigkeit ist, sondern auch, welche Aufgaben du da hast. Soweit ich weiß gibt es da Richtlinien von jeder Uni und allgemein ist es so, dass es eben verboten ist bei Einrichtungen zu arbeiten, die direkt oder indirekt zur Uni gehören, was bei deiner Redaktion vermutlich nicht der Fall sein wird.
Aber jetzt kommen wir zu den Aufgaben. Es kann nur dann anerkannt werden, wenn du keine typischen Werkstudentenaufgaben machen musstest wie kopieren und ein bisschen was tippen oder so. Da sind die extrem pingelig. Die legen da schon Wert drauf, dass du im Prinzip dieselben Aufgaben gemacht hast, wie ein vollwertiger Mitarbeiter und kein Werkstudent. Es wäre daher schon wichtig, dass du dem Prüfungsamt eine Liste aller Aufgaben zukommen lässt, weil die das für die Auswertung brauchen.
Ich wollte auch erst eine Werkstudententätigkeit als Praktikum anerkennen lassen und mir hat man genau dasselbe gesagt wie dir und ich hatte mich zu früh gefreut. Daher würde ich mich an deiner Stelle nicht über ungelegte Eier freuen, bei mir hat es im Endeffekt nicht geklappt, weil die so pingelig sind.
Täubchen hat geschrieben:Da sind die extrem pingelig. Die legen da schon Wert drauf, dass du im Prinzip dieselben Aufgaben gemacht hast, wie ein vollwertiger Mitarbeiter und kein Werkstudent.
Das wäre ja überhaupt kein Problem, da ich genau die gleichen Aufgaben übernehme, wie normale Mitarbeiter bei uns. Mit "ein bisschen was tippen" hat das ja auch rein gar nichts zu tun, was ich mache. Ich würde mich schon sehr freuen, wenn das klappen würde, aber ein Weltuntergang wäre das sonst auch nicht, wenn das nichts mit dem Anrechnen werden würde. Einen richtigen Praktikumsplaz, der mir auf jeden Fall angerechnet werden kann, habe ich sonst ja auch in der Tasche.
Das hängt von der Uni ab und ich schätze, du wirst nicht drum herum kommen, einfach mal im Studienbüro nachzufragen. In meinem Bachelor ist zum Beispiel kein Praktikum vorgesehen, dafür für den Master. Das lässt sich aber entweder in einen sechsmonatigen Vollzeitjob oder eine zwölf-monatige Beschäftigung als Teilzeitkraft einteilen. Der Vollzeitjob ist zwar lieber gesehen, aber wenn man als Werkstudent 20 Stunden die Woche arbeitet und im Bericht ähnlich anspruchsvolle Aufgaben nachweisen kann, ist das auch okay.
Im ersten Moment bekommt man immer gesagt, dass das kein Problem ist und man es genauer prüfen muss. Dann freut man sich einen Ast und hinterher kommt es dann doch anders. Selbst Kleinigkeiten führen schon dazu, dass es im Anschluss nicht anerkannt werden kann wenn z.B. die Tätigkeiten nicht ausgereift genug waren, die Aufgaben nicht anspruchsvoll genug oder auch die Zeiten einfach nicht mit den Vorgaben gepasst haben. Denn es gelten auch Zeiträume wann das ganze abgeleistet werden muss und was vorher oder nachher läuft wird nicht anerkannt.
Die Details dazu sollte man vorher bereits abklären und auch eine schriftliche Bestätigung mitbringen, was man auf seiner Stelle alles macht damit die Uni das entsprechend prüfen kann, ob es die Anforderungen erfüllt. Denn sonst steht man hinterher dämlich da, wenn man sich auf die erste Aussage verlassen hat und es hinterher dann zu Problemen kommt und das ist nicht gerade selten. Denn das gleiche haben sie meinen beiden Schwestern auch gesagt und am Ende konnte nichts anerkannt werden, die eine hat 30 Minuten zu früh anfangen zu arbeiten jeden Tag, bei der anderen passten die Aufgaben nicht zu 100% zu den Vorgaben obwohl es im Rahmen geblieben ist.
Sorae hat geschrieben:I Denn sonst steht man hinterher dämlich da, wenn man sich auf die erste Aussage verlassen hat und es hinterher dann zu Problemen kommt und das ist nicht gerade selten.
Dass ich dann dämlich dastehe, glaube ich absolut nicht. Wie gesagt, einen richtigen Praktikumsplatz habe ich ja schon in der Tasche. Das Praktikum wird auf jeden Fall anerkannt werden, das habe ich schon geklärt. Bis dahin dauert es ja aber noch ein paar Monate. Bis dahin sollte sich ja auf jeden Fall geklärt haben, ob ich meinen Werkstudentenjob anrechnen lassen kann oder nicht.
Und solange bei mir nicht online drinsteht, dass ich das Praktikum absolviert habe, dann werde ich mein normales Praktikum auch antreten, das ist für mich absolut keine Frage. Aber wenn dann online drinstehen sollte, dass ich das Praktikum schon abgeleistet habe - mehr muss nicht drin stehen - dann kann ich mir meinen richtigen Praktikumsplatz ja rein theoretisch auch sparen. Aber wie gesagt, das entscheide ich, wenn es denn geklärt ist und ich schaue dann auch, ob ich mein Praktikum nicht trotzdem noch zusätzlich antreten würde, je nachdem, wie ich dann Lust und Zeit habe.
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