Werden in eurem Betrieb Zeitarbeiter auch benachteiligt?
In verschiedenen Betrieben ist es ja leider so, dass man als Zeitarbeiter sehr benachteiligt ist. Das fängt beim Verdienst schon an. Ich kenne es aber auch so, dass Zeitarbeiter mitunter von Betriebsweihnachtsfeiern ausgeschlossen werden und weniger vom Arbeitgeber bekommen, als Festangestellte. Werden in eurem Betrieb auch die Zeitarbeiter so benachteiligt?
Sternchen* hat geschrieben: Ich kenne es aber auch so, dass Zeitarbeiter mitunter von Betriebsweihnachtsfeiern ausgeschlossen werden und weniger vom Arbeitgeber bekommen, als Festangestellte.
Zeitarbeiter sind ja nicht nur nicht fest angestellt in diesem Betrieb, sondern sind in diesem Betrieb gar nicht angestellt, sondern in der Zeitarbeitsfirma. Und wenn sie da kein Weihnachtsgeld bekommen, werden sie das in einem Betrieb, wo alle anderen wirklich angestellten Weihnachtsgeld bekommen, auch keins bekommen. Weiterhin sind sie ja auch nicht in dem Betrieb angestellt um an einer Betriebsfeier teilzunehmen. Es gibt durchaus auch Zeitarbeitsfirmen, die selber eine Weihnachtsfeier machen. Da geht dann auch keiner aus dem Betrieb hin, wo der Zeitarbeiter gerade arbeitet.
Das fängt beim Verdienst schon an.
Sicher bekommt ein Zeitarbeiter weniger als die Angestellten aus dem Betrieb. Denn der Betrieb zahlt ihn ja nicht, sondern der Zeitarbeitsfirma, die dann dem Zeitarbeiter einen Teil abgibt. Die anderen bekommen das Geld eben von dem Betrieb. Der Arbeitgeber des Zeitarbeiters ist die Zeitarbeitsfirma.
Ich finde, Diamante hat den Sachverhalt schon gut wiedergegeben. In meinen Augen kann man auch gar nicht von einer Benachteiligung sprechen, denn obwohl Zeitarbeiter und normale Mitarbeiter in derselben Firma arbeiten und teilweise auch zusammenarbeiten, haben beide doch verschiedene Arbeitgeber, die wiederum unterschiedliche Konditionen, Arbeitslöhne etc. in ihren Arbeitsverträgen stehen haben. Daher kann hier doch gar nicht von einer Benachteiligung gesprochen werden meiner Meinung nach.
Eben, Zeitarbeiter sind nicht direkt in dem Betrieb angestellt sondern über deren Zeitarbeitsfirma. Dass diese nicht sonderlich gut zahlen ist bekannt und man kann sich schon glücklich schätzen wenn man über dem Mindestlohn liegt und in der Regel ist der Stundenlohn dann bei 9 Euro. Die Kunden zahlen an die Zeitarbeitsfirma deutlich mehr als sie ein eigener Angestellter kosten würde, aber damit haben sie auch das Problem nicht ihn los zu werden und die Zeitarbeitsfirmen verdienen richtig dick mit.
Zu fordern, dass jemand aus einem fremdem Betrieb mit auf die Weihnachtsfeier der Firma darf ist schon etwas weit her geholt. Darauf hat man sicherlich keinen Anspruch auch wenn es nett ist, wenn man sich heraus hängen lassen muss, dass man in unterschiedliche Ställe gehört. Aber will man das wirklich? Ich hatte jedenfalls keine Lust auf die anderen Mitarbeiter der Firma als ich selbst noch bei der Zeitarbeit war und der Kontakt wurde doch so gut es geht gemieden.
Das beste was ich dabei erlebt habe war ein Rettungsdienstverband, der die Zeitarbeiter wie Tiere behandelt hat. Dort war es den Zeitarbeitern untersagt, den Aufenthaltsraum zu betreten und ihre Pause durften sie im Rettungswagen und in der Garage verbringen, denn so können sie auch keine internen Details nach außen ausplaudern. Die eigenen Mitarbeiter durften nur das notwendigste mit den Zeitarbeitern rede, enger Kontakt war nicht erwünscht und beschränkte sich auf das fahren und behandeln von Patienten. Ansonsten wurde man abgestellt in der Garage, ähnlich wie man einen Hund ankettet oder einen Besen in den Schrank stellt.
Ich kenne ein Unternehmen, bei dem ein Zeitarbeiter sogar einen höheren Stundenlohn hat, als die Angestellten des Betriebs. Ob dort die Zeitarbeiter aber auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, weiß ich nicht.
In der Firma, in der ich arbeite, ist es zumindest so, dass Zeitarbeiter (oder wie es bei uns heißt: ANÜ´s (Arbeitnehmerüberlassung)) den Bruttolohn bekommen, der für die besetzte Stelle vorgesehen ist. Natürlich zahlt das Unternehmen an die Zeitarbeitsfirma einen nicht unwesentlich höheren Betrag, die Gründe sind ja schon genannt worden. Dass ANÜ´s aber ansonsten benachteiligt werden, ist mir aus meiner Firma nicht bekannt, die Betriebsräte setzen sich auch für ANÜ´s ein, so dass ich es mir nicht wirklich vorstellen kann. Außerdem gibt es eine Betriebsvereinbarung, die besagt, dass ANÜ´s nach spätestens zwei Jahren in die Stammbelegschaft übernommen werden sollen, wenn es keine gravierenden Gründe gibt, die dagegen sprechen.
Aber diese beiden Firmen stellen sicherlich eine von wenigen Ausnahmen auf dem Arbeitsmarkt dar.
Ein Mitarbeiter der über die Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung eingestellt wurde ist kein Mitarbeiter des Betriebes wo er arbeitet, sondern bei seiner Zeitarbeitsfirma angestellt. Mit denen muss er den Verdienst aushandeln und auch andere Vergünstigungen. Auch ist es vollkommen logisch, das ein externer Mitarbeiter nicht die Vergünstigungen erhalten kann, die ein internen Mitarbeiter erhält, denn häufig sind da Versteuerungen im Hintergrund, die für den externen Mitarbeiter nicht gemacht werden können und ja auch Weihnachtsfeiern oder Betriebsfeste haben Geldwerte die ab einem bestimmten Betrag zu versteuern sind.
Das hat also weniger mit Benachteiligung zu tun, die direkt vom Betrieb auch angestrebt werden, sondern auch mit Gesetzeslagen. Allerdings muss man auch sagen, das sich in dem Bereich, rein rechtlich eine Menge getan hat in den letzten Jahren, so gibt es ganze Branchen die dem Equal-Pay unterliege, so das dort ein Mitarbeiter der Zeitarbeit 90% des Bruttoverdienstes erhalten muss, die ein internen Mitarbeiter auf dieser Position erhält. Wie gesagt, das bezieht sich nicht auf einzelne Betriebe sondern ganze Branchen und das wird auch entsprechend geprüft.
Wie ansonsten ein Betrieb mit den Mitarbeitern der Zeitarbeit umgeht hat ansonsten viel mit der Firmenphilosophie zu tun und ja das kommt durch aus vor. Aber einfach mal pauschal zu sagen, das sie alle benachteiligt werden, finde ich auch falsch.
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