Werden Gutscheine auf Hartz 4 angerechnet?

vom 05.12.2018, 17:58 Uhr

Gerade zu Weihnachten werden wie jedes Jahr viele Gutscheine verschenkt. Das ist auch eigentlich eine sehr gute Alternative zu Sachgeschenken. Wie sieht es aber bei Hartz 4 Bezug aus? Zählt hier der Gutschein als Geldwert und wird angerechnet? Welche Höhe darf in solchen Fällen der Gutschein nur haben damit es nicht zum Geldabzug kommt? Wer hat hier schon einige Erfahrungen damit gemacht?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Grundsätzlich sind Geschenke unter 50€ erlaubt und werden nicht auf Hartz 4 angerechnet. Zu bestimmten Anlässen wie die heilige Kommunion sind auch größere Geldgeschenke anrechnungsfrei.

Ich denke aber die wenigsten werden Geldgeschenke oder Gutscheine angeben, denn es lässt sich schließlich nicht nachvollziehen, solange kein Geld über das Konto gewandert ist. Und selbst wenn, halte ich es für fraglich, ob es wirklich angerechnet werden darf, denn das Geld ist schließlich nicht frei verfügbar. Wenn die Person beispielsweise einen 100€ Gutschein von einem Elektronikfachmarkt bekommt, kann sie schließlich keine Lebensmittel von dem Gutschein kaufen und bei einer entsprechenden Kürzung würde das Geld doch genau bei den Lebensmitteln fehlen.

» JadeC » Beiträge: 677 » Talkpoints: 1,71 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ja, Gutscheine werden angerechnet. Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass auch bei technischen Gutscheinen eine Anrechnung erfolgt, wie beim Amazon Gutschein über 100 Euro auch. Wieso? Gleichwohl man sich da keine Lebensmittel von kaufen kann, wissen auch Ämter, dass diese verkauft werden können. Einen 100 Euro Gutschein kriegt man locker für 80 Euro Bargeld los und das wissen die natürlich auch.

Man muss auch einen Technik Gutschein über 100 Euro oder schon ab 100 Euro anmerken. Ich weiß nicht, ob der dann prozentual berechnet wird usw. Aber natürlich wird auch dies erfolgen. Das Problem ist aber, wie sollen die denn wissen, dass jemand einen Gutschein bekommen hat? Sind wir da doch mal ehrlich, das gibt doch weder der Schenker noch der Beschenkte an und ist in meinen Augen auch Okay.

Davon kann man mal eine Waschmaschine einfacher und neu kaufen usw. Ich würde nie jemanden dazu raten, einen anzumelden. Das ist nicht fair, das weiß ich, aber niemand kann Geschenke im Allgemeinen prüfen. Wie wollen die das denn machen? Demnächst eidesstattliche Versicherungen abgeben, wer was bekommen hat und selbst das klappt nicht mit der Wahrheit.

Ich finde auch anderes viel wichtiger. Die Bonzenkarren auf XY-Namen von Sozialhilfeempfängern, wo man genau weiß, die Karre gehört nur offiziell dem Namensinhaber usw. Das ist bewusster Betrug ein Tritt für den Sozialstaat und Rechtsstaat. Nicht der Gutschein, den ein Hilfeempfänger nicht erwähnt.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich habe gerade ein wenig Onkel Google bemüht und bin auf Folgendes gestoßen, was mich ziemlich überrascht hat, denn ich bin auch immer davon ausgegangen, dass Gutscheine auf Hartz 4 angerechnet werden, wenn das Amt es denn irgendwie mitbekommt. Aber seit dem 18.8.2016 gibt es wohl die fachliche Anweisung der Bundesagentur für Arbeit, dass "Einnahmen in Geldeswert" außerhalb von Arbeitsverhältnissen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind.

Im Gesetzestext von § 11 Absatz 1 Satz 2 SGB II wird das bestätigt, denn dort steht:

Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen.
Es sind also nur diese Einnahmen in Geldeswert zu berücksichtigen, aber keine anderen! Das sind eben die Einnahmen in Geldeswert, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren.

Was diese Einkünfte in Geldeswert sind, habe ich hier gefunden. Demnach gehören auch Gutscheine dazu. Das alles hier kann eine richtige Rechtsberatung natürlich nicht ersetzen, ich bin kein Fachmann, sondern habe nur ein wenig die Suchmaschine bemüht!

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Natürlich wird bei Hartz IV alles angerechnet. Da gibt es auch nur die Freibeträge, die im Gesetz stehen. Allerdings wird man Gutscheine nur schwer verfolgen können. Außerdem besteht unsere scheinheilige Bundesregierung aktuell nicht auf eine Bürgenhaftung und verstößt somit selber gegen Gesetze. Aber Gesetze sind anscheinend auch nur etwas für Dumme.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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