Werden Beerdigungskosten verdienstabhängig geteilt?
Frau G. und Herr G. waren fast zehn Jahre verheiratet. Aus dieser Ehe ging es Sohn hervor, der zum Zeitpunkt der Scheidung sieben Jahre alt war. Der Sohn blieb bei der Mutter. Der Vater hat sich um seinen Sohn kaum gekümmert und um den Unterhalt für den gemeinsamen Sohn musste Frau G. immer streiten, obwohl es einen Unterhaltstitel gab und der Vater des Kindes ein sehr gutes Einkommen hat.
Frau G. hat eine schwere chronische Erkrankung und ist deshalb erwerbsunfähig und bezieht schon seit Jahren eine kleine Rente, die sie mit Sozialleistungen aufstockt, um sich und ihren Sohn zu ernähren. Der Sohn ist bereits volljährig, geht aber noch zu Schule und hat kein eigenes Einkommen. Der Unterhalt vom Vater kommt weiter nur zögerlich und auch der Sohn kämpft, wie seine Mutter in den Jahren davor, um seinen Unterhalt. Kontakt zum Vater besteht regelmäßig und ist mittlerweile auch enger geworden.
Kurz vor seinem neunzehnten Geburtstag verunglückt der Sohn von Herr und Frau G. tödlich. Die Eltern sind die einzigen Angehörigen. Die Mutter hat weiter kein wirkliches Einkommen und der Vater hat einen sehr guten Job, mit dem er auch sehr gutes Geld verdient. Nun stehen die Bestattungskosten an. Herr G. war bisher der Meinung, da sein Sohn ja bei der Mutter gelebt hat, muss sie die Beerdigungskosten tragen. Mittlerweile weiß er, dass die nächsten Angehörigen gemeinsam die Beerdigungskosten tragen müssen und hat seiner Ex-Frau mitgeteilt, dass sie die Hälfte der Bestattungskosten übernehmen muss.
Frau G. hat allerdings weiter kein Einkommen. Ihre Rente ist hoch genug, dass sie als alleinstehende Frau keine Sozialleistungen mehr beziehen muss. Allerdings reicht ihr Geld eben gerade zum Leben und ist nur knapp über dem Satz zum Leistungsbezug. Erspartes hat sie auch nicht und ihr Sohn hatte auch kein Geld. Sie kann die Hälfte der Beerdigungskosten auf keinen Fall aufbringen und ist ein wenig verletzt, weil ihr Ex-Mann finanziell durchaus in der Lage wäre, die Beerdigungskosten alleine zu tragen. Immerhin fallen ja auch die Unterhaltszahlungen nun weg.
Werden die Bestattungskosten wirklich in dem Fall hälftig geteilt? Beziehungsweise müssen alle Hinterbliebenen sich zu gleichen Teilen an den Bestattungskosten beteiligen? Oder wird das verdienstabhängig verteilt?
Bei den Beerdigungskosten geht es hübsch der Reihe nach. Zuerst muss man die Bestattungspflicht von der Kostentragungspflicht trennen. Verantwortlich dafür, dass der Verstorbene unter die Erde kommt, ist zuerst ein eventuell vorhandener Ehepartner.
Bei unverheirateten sind zuerst die Eltern, dann mögliche Geschwister, ein möglicher Lebenspartner und dann die Großeltern gefragt. Die Kosten werden aus dem Erbe bestritten, sofern eine Erbschaft die Summe hergibt. Reicht das Vermögen des Verstorbenen nicht, geht es in in der Reihenfolge der Bestattungspflicht mit der Kostentragungspflicht weiter.
Kann die Mutter die Kosten nicht oder nicht zur Hälfte tragen, ist der Vater für die Kosten zuständig. Notfalls hilft ein Antrag beim Sozialamt. Die ermitteln, wen es zur Kostenübernahme gibt. Wie das Verhältnis war, ist dabei unerheblich.
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