Wer zahlt Hochzeitsfeier, wenn es nicht zur Hochzeit kommt?

vom 20.02.2018, 12:09 Uhr

Die Eltern von Frau Traurig haben im Vorfeld der geplanten Hochzeit ihrer Tochter die Hochzeit ausgerichtet. Sie haben die komplette Feier, mit Essen, Blumen und alles was dazu gehört, wie das Kleid der Tochter bezahlt.

Frau Traurig und ihr zukünftiger Mann, Herr Mutig, waren am Standesamt und beim Standesbeamten sagt Herr Mutig dann "nein" und rennt weg. Nun sitzen die Eltern und Frau Traurig mit den ganzen Hochzeitsvorbereitungen da und die Eltern haben auch noch einen Kredit aufgenommen.

Da Herr Mutig die Hochzeit einfach so abgeblasen hat und auch nicht darüber reden will und sich verkriecht, wollen die Eltern und Frau Traurig das Geld von Herrn Mutig wieder haben. Wie groß ist die Chance, wenn man Herrn Mutig verklagt oder ist es das Pech von Familie Traurig, dass sie alles vorbezahlt haben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ja, das Gesetz sieht für diesen Fall im § 1298 BGB eine Ersatzpflicht bei Rücktritt vor. Diese greift bereits ab Verlobung. Die Verlobung muss jedoch nachweisbar sein. In dem beschriebenen Fall ist die Hochzeitsfeier inkl. Dekoration und Brautkleid etc. geplant und gebucht, welches ja klare Nachweise sind. Die Chancen der Eltern stehen somit sehr gut, das Geld zurück zu bekommen.

» Maysen » Beiträge: 475 » Talkpoints: 55,37 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Man sollte sich hier sicherlich anwaltlich beraten lassen, aber vorher auch mal mit dem Schwiegersohn oder besser gesagt dem Ex Schwiegersohn reden, je nachdem wie der aktuelle Stand ist. Aus eigener Tasche wird er das ja auch nur bedingt zahlen können und deswegen muss eine Vereinbarung her. Gesetzlich weiß ich nicht wie die Faktenlage ist, aber ich glaube auch, dass er zahlen muss. Ich würde nun sehen, dass man eine Lösung findet, mit der alle leben können.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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