Wer zahlt bei Hartz IV die Scheidungskosten?
Durch Zufall habe ich letztens in der Bahn ein Gespräch mitbekommen, worum es um eine Scheidung bei einem Hartz IV Empfänger ging. Die Dame war der absoluten Überzeugung, dass man eine Scheidung bestenfalls mit Hartz IV tätigen solle, weil der Staat für die jeweiligen Kosten aufkäme.
Bei meiner Recherche im Internet fand ich durchaus auch Artikel, die dies in etwa bestätigen, aber auch eben welche, die genau das Gegenteil behaupten. In den Artikeln geht es zwar um etwaigen Unterhaltung und andere Themen, aber nie so richtig darum, wer die Kosten für die Scheidung am Ende übernehmen muss.
Doch vielleicht wisst Ihr da ja mehr. Müssen Hartz IV Empfänger sich nicht an den Kosten einer Scheidung beteiligen oder spielt das Einkommen keine Rolle? Gibt es wirklich Schlupflöcher für Hartz IV Empfänger, um die Kosten einer Scheidung nicht übernehmen zu müssen?
Ich denke, dass das über die Prozesskostenhilfe läuft. Wenn man wenig verdient, bekommt man ja Prozesskostenhilfe. Früher hieß das Armenrecht. Wenn man Hartz IV erhält, braucht man bei der Beantragung wahrscheinlich noch nicht einmal die Vermögensverhältnisse offen zu legen. Das hat ja schon das Jobcenter übernommen.
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