Wer und wann hat man Anspruch auf Umschulung?

vom 20.04.2016, 19:24 Uhr

Umschulungsmaßnahmen sind ja wohl bei Langzeitarbeitslosen sehr verbreitet, aber mich würde ja mal interessieren, wie es denn allgemein mit einem Anspruch auf eine Umschulung aussieht. Welche Personenkreise kommen denn da alles in Frage? Könnte man beispielsweise auch eine bezahlte Umschulung wahrnehmen, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis ist? Wisst ihr wie es mit den diesbezüglichen Zugangsvoraussetzungen aussieht?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Niemand hat Anspruch auf eine Umschulung. Das ganze ist eine "kann" Regelung aber niemand "muss". Eine Umschulung kommt dann in Frage, wenn eine neue Arbeitsstelle in diesem Beruf eher unwahrscheinlich ist. Das kann sein, dass der Markt so überlaufen ist oder der Beruf bereits durch einen neuen Ersetzt worden ist.

Eine Umschulung kann man dann auf einen Beruf erhalten, welcher momentan in großen Mengen gebraucht wird und es auch wahrscheinlich ist, dass man damit hinterher eine Anstellung findet. So bekommt man eine Umschulung zum Altenpfleger, Altenpflegekraft oder Erzieher deutlich einfacher bewilligt, als wenn man sich in den Kopf gesetzt hat hinterher Tierpfleger zu werden.

Eine Umschulung kann man nicht wahrnehmen wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Diese Umschulungen finden in Vollzeit statt, somit bleibt keine weiterer Zeit für eine andere Vollzeittätigkeit. Nebenjobs sind erlaubt, diese werden ohnehin auf das Arbeitslosengeld bzw. die Bezüge angerechnet, dass es sich in vielen Fällen gar nicht lohnt einer solchen Beschäftigung nebenbei nachzugehen.

Die Voraussetzungen sind einfach, entweder man ist bereits Arbeitslos oder man ist von Arbeitslosigkeit betroffen. Jemand der in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, wird keine Umschulung vom Arbeitsamt bezahlt bekommen auch nicht wenn dieser dafür extra kündigt. Die Arbeitslosigkeit sollte natürlich nicht nur wenige Tage betragen und der Stellenmarkt entsprechend schlecht. Auch kann ein Grund sein, dass man z.B. keinen Schichtdienst mehr arbeiten kann aus gesundheitlichen Gründen oder das man mit seinem gelernten Beruf die Kinderbetreuung nicht sicherstellen kann. Auch das kann ein Grund sein, wieso der Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit dem ganzen zustimmt.

Man sollte sich also vorher auch gute Argumente überlegen wieso man die Umschulung bezahlt bekommen sollte, auch über den Wunsch der Umschulung sollte man sich im Vorfeld informieren. Dann macht man einen Termin beim Arbeitsamt aus und trägt seinen Wunsch dort vor. Das ganze muss schriftlich als Antrag gestellt werden und unterliegt einer bestimmten Form, diese kann man sich einfach im Internet recherchieren oder man fragt seinen Sachbearbeiter. Danach bekommt man schriftlich Bescheid ob das ganze Bewilligt wird oder nicht Widerspruch kann man zwar einlegen, aber einen Rechtsanspruch auf eine Umschulung hat niemand.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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