Wer kommt für Schäden durch Dachziegel auf?
Wenn herunterfallende Dachziegel parkende Autos beschädigen, dann ist das eine schwierige Situation für Hausbesitzer oder auch Fahrzeugführer. In solchen Situationen muss reguliert und besonnen reagiert werden. Doch wer kommt für solche Schäden auf, der Hausbesitzer aufgrund der Sicherheitspflichten seines Daches oder der Fahrzeugführer, der sein Auto versichert hat?
Versicherungspakete können auch eine Schadensregulierung für Unwetterfälle wie Sturm beinhalten. Eine Haftpflichtversicherung könnte in dem angegebenen Fall sinnvoll sein. Prinzipiell müssen Eigentümer ihr Haus nicht versichern lassen, müssen dann den jeweiligen Schaden aber aus eigener Tasche mit eigenen Mitteln regulieren.
Bei der Beantwortung hilft ein Blick ins Gesetz. Diesmal findet man die Antwort im BGB: § 836, § 837 und § 838 BGB erlegen die Schadensersatzpflicht grundsätzlich demjenigen auf, dem das Gebäude gehört. Das Problem ist, dass der Eigentümer des Gebäudes diese Pflicht recht einfach abwenden kann, wenn er "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt" beachtet hat.
Wenn der Hausbesitzer also sein Dach wie man es erwarten darf ordentlich in Schuss gehalten hat und dies auch nachweisen kann, dann muss er für den Schaden nicht aufkommen. In solchen Fällen dürfte es dann das berühmte "allgemeine Lebensrisiko" sein, mit dem man eben einfach mal rechnen muss. Dafür kann niemand haftbar gemacht werden, der Autofahrer müsste also selbst irgendwie seinen Schaden regulieren.
Rechtlich gesehen wäre das vielleicht mit dem Fall gleichzusetzen, wo ein Waschbär auf das Hausdach steigt, den Halt verliert und auf das Autodach fällt und dieses beschädigt. Zwar wäre der Schaden nicht eingetreten, wenn der Hausbesitzer da nicht einfach ein sein Haus hingestellt hätte. Aber man kann ihn ja nun nicht dafür verantwortlich machen, dass da ein Waschbär raufklettert und runterfällt.
Und genauso ist es in dem Fall mit den Dachziegeln: Wenn der Hausbesitzer seinen normalen Pflichten nachgekommen ist, dann wird er nicht dafür verantwortlich gemacht, wenn doch etwas herunterfällt. Dann hätte der Autofahrer eben bevor er sein Auto dort parkt daran denken müssen, dass ab und zu auch etwas von oben herabfallen kann. Allerdings dürfte das im Normalfall immer zum Streit führen und da werden sich dann ohnehin noch die Juristen, vielleicht im Vorwege auch die der Versicherungen, mit auseinander setzen.
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