Wer kommt für Impfschäden auf?
Spätestens nach der Corona Pandemie kam es immer wieder vor, dass Leute vor Impfschäden gewarnt haben. Sicherlich lag es auch daran, dass der Impfstoff sehr neu war und die Leute auch in gewisser Weise ängstlich der Neuheit gegenüber traten.
Mittlerweile darf man Revue passieren lassen, dass die Impfschäden sich wirklich im „Zaum“ gehalten haben und man offenbar deutschlandweit von um die 500 Impfschäden-Opfer spricht. Das bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass die Millionen Menschen, die sich haben impfen lassen, zunächst einmal keine offensichtlichen Schäden von der Impfung davon getragen haben.
Eine Person lag zum Beispiel durch eine Impfung im Koma und eine andere scheint arbeitsunfähig zu sein. Es gibt also sehr wohl unterschiedliche Aussagen darüber, wie speziell ein Impfschaden aussehen kann. Abseits dessen gilt das natürlich nicht nur für Corona-Impfungen, sondern für alle möglichen Impfstoffe, sodass stets ein Restrisiko bestehen bleibt.
Mir stellt sich jedoch die Frage, ob nach einer Impfung irgendwer bei möglichen Schäden für diese aufkommt oder das Restrisiko hier eben in die eigene Verantwortung übergeht? Insbesondere auch dann, wenn es um pandemische Lagen wie bei Corona geht. Wer kommt für Impfschäden auf, muss jemand dafür aufkommen oder ist ein Restrisiko leider unvermeidbar?
Wenn ein Impfschaden die Voraussetzungen nach dem Infektionsschutzgesetz erfüllt, und ein Impfschaden tritt auf, zahlt der Staat. Schließlich schützt das Impfen die Allgemeinheit und daher steht diese dann auch dafür ein, wenn einzelne Personen deshalb einen gesundheitlichen Schaden erleidet.
Geregelt ist das im Bundesversorgungsgesetz. Da gibt es unter anderem einen Berufsschadensausgleich, wenn man nicht mehr erwerbsfähig ist. Dann gibt es auch eine Grundrente, wenn man gearbeitet hat, eine Ausgleichsrente für die entstandene Berufsunfähigkeit. Heilbehandlungen, Krankenhausbehandlungen und Hilfsmittel wie Pflegebetten zahlt ebenfalls der Staat. Das betrifft beispielsweise Schäden nach der Corona- oder Schweinegrippeimpfung.
Für Personen, die durch eine öffentlich empfohlene Impfung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können eine staatliche Entschädigung beantragen. Falls die Person selbst sogar daran gestorben ist, können dies auch die Angehörigen tun.
Bei der Entschädigung handelt es sich um eine für die gesundheitlichen aber auch wirtschaftlichen Folgen aufgrund eines Impfschadens. Gab es eine Komplikation, die über übliche Impfreaktionen hinausgeht, und kann nachgewiesen werden, dass diese auf die Impfung zurückzuführen ist, dann richtet sich die höhe der Entschädigung nach der Schwere des Impfschadens.
Man hat dann einen Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung, u.a. auch die Rehabilitation, einen Ausgleich für berufliche Nachteile und ggf. auch für eine Grundrente. Angehörige erhalten unter Umständen beim Tod eine Hinterbliebenenrente.
Laut einem Bericht von "Welt am Sonntag" wurde so ein Antrag übrigens bereits in 253 Fällen wegen Corona-Impfschäden in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Dabei wurden u.a. Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen und das sogenannte Guillain-Barré-Syndrom als impfbezogene Schäden anerkannt.
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