Wer kann wann einen Insolvenzantrag stellen?

vom 27.05.2017, 13:04 Uhr

Wenn man hochgradig verschuldet und zahlungsunfähig ist, dann kann man ja privat als auch geschäftlich eine Insolvenz beantragen. Geht das aber wirklich so leicht und reichen dafür einfach nur Schulden aus? Weil da könnte ja jeder jetzt Schulden auf Teufel komm raus machen, dann eine Insolvenz beantragen und schon ist man aus dem Schneider. Oder gibt es da irgendwelche Hürden zu nehmen oder Voraussetzungen zu beachten, ehe man einen Insolvenzantrag stellen kann?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn jemand so gar keine Ahnung von Insolvenzen hat und dazu die Vorstellung man sei dann "aus dem Schneider", ist es schwierig alles in einem Beitrag zu erklären.

Um den Insolvenzantrag zu stellen, reichen Schulden prinzipiell aus. Wenn diese jedoch in betrügerischer Absicht gemacht wurden (ich denke sowas meinst du mit "auf Teufel komm raus") ist dies eine Straftat und für diese Schulden erfolgt keine Restschuldbefreiung.

Ansonsten folgt nach der Insolvenzeröffnung eine sechsjährige Wohlverhaltensperiode, in der man alles Einkommen, dass über der Freibetragsgrenze liegt (abhängig vom Einkommen, Unterhaltspflicht etc.), zur Schuldenbegleichung nutzt. Vorrangig sind dabei die Verfahrenskosten. Wenn diese komplett beglichen wurden, kann die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren erfolgen. Ansonsten können die Verfahrenskosten noch einige Jahre danach vollstreckt werden. Wer zusätzlich einen Teil der Schulden zurückzahlen kann, erhält die Restschuldbefreiung noch früher.

Alles wofür man eine positive Schufa benötigt kann man in dieser Zeit sowie einige Jahre danach vergessen. Ebenso hegen manche Arbeitgeber Vorurteile. Wohnungssuche gestaltet sich ebenso schwierig, da selbst Wohnbaugesellschaften mit fragwürdigem Klientel auf die Schufa zurückgreifen.

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» Trisa » Beiträge: 3274 » Talkpoints: 22,12 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es gibt allerdings zwei Arten von Insolvenzanträgen, der der eine Antrag bezieht sich auf ein Gewerbe und der Andere deckt die Privatperson an. Bei der gewerblichen Zahlungsunfähigkeit muss ich einen solchen Antrag stellen, weil ich ansonsten eine sogenannte Insolvenzverschleppung begehe. Im privaten Bereich ist es nicht so streng, denn hier sollte man erst alle anderen Optionen anwenden. Man sollte auf jeden Fall einen staatlichen Schuldnerberater aufsuchen, denn der kann nur einen solchen Antrag im Auftrag des Schuldners stellen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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