Wer hat Anspruch auf Familienpflegezeit?

vom 26.04.2017, 15:33 Uhr

Für die Pflege von erkrankten Familienmitgliedern, kann man ja wohl auch eine bezahlte Familienpflegezeit beantragen. Aber wer kann denn eine Familienpflegezeit überhaupt beantragen, wer gilt denn alles als Familie und wie lange wird diese denn überhaupt gewährt? Kennt ihr nähere Voraussetzungen für die Beantragung einer Familienpflegezeit und mit welchem finanziellen Ausgleich kann man denn während dieser Zeit rechnen?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Beantragen kann man diese für maximal 2 Jahre. Sprich man reduziert seine Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden herunter, damit man Zeit für die Pflege des Angehörigen hat. Dafür wird ein finanzieller Ausgleich geschaffen, der ich anhand der Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate berechnet, welches man hinterher als zinsloses Darlehen monatlich erhält. Dieses Darlehen was man dann erhalten hat, hat man binnen 48 Monate nach Ende der Familienpflegezeit auch zurück zu zahlen.

Lohnen tut es sich in erster Linie gar nicht, denn du bekommst rein gar nichts für deine Dienstleistung am Angehörigen. Du bekommst monatlich Geld, damit du überleben kannst und deine Fixkosten deckst. Aber dieses ist nur ein Darlehen welches hinterher auch zurück gezahlt werden muss. Mehr ist auch gar nicht gewollt, es soll niemand Profit daraus schlagen und weil es nicht sonderlich toll geregelt ist, macht das auch nur jemand aus Idealismus oder stimmt dem zu, wenn man nicht mal die Bedingungen dafür kennt.

Informieren und beraten lassen kann man sich davon beim Amt für Soziales in seiner Stadt, und für die restlichen Vorschriften und Regeln verwende ich einfach mal auf das Gesetz über die Familienpflegezeit, welches man auch im Internet einsehen kann.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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