Wer haftet für verspätete Briefzustellung?
In einigen anderen Beiträgen wurde ja bereits von dem Pilotprojekt von der deutschen Post berichtet, wonach testweise an ausgewählte Kunden die Briefe an drei oder fünf Tagen pro Woche ausgeliefert werden. Wenn das Projekt Ende September endet, wird man sehen wie es weitergeht. Aktuell ist die Post gesetzlich dazu verpflichtet, abgesehen von Sonntag jeden Tag Briefe zuzustellen.
Nehmen wir an, dass es zu einer Gesetzesänderung kommen wird und die Briefe dann tatsächlich nur noch Montag, Mittwoch und Freitag zugestellt werden. Wird das dann nicht zu Problemen führen? Was ist, wenn man eine Mahnung bekommt und dann wegen der neuen Zustellungszeiten Fristen für Rechnungen verpasst?
Wer haftet in so einem Fall? Kann man hier wirklich der Post die "Schuld" geben oder ist dann der Empfänger Schuld? Dieser kann dann aber nichts dafür, wenn die Briefe eben später ankommen und er nicht zeitnah reagieren kann. Oder seht ihr das anders?
Ich denke, Du machst Dir da viel zu viele Gedanken drüber. Es wäre ja nur ein einziger Tag, der dazu kommen würde. Deine Briefe vom z.B. Dienstag bekommst Du dann ja Mittwoch. Und es gibt gesetzlich geregelte Fristen, die diesen einen Tag auch noch abdecken würden. Es gibt ja auch normalerweise nie eine Frist, die nur einen Tag lang dauert.
Außerdem werden auch jetzt bei weitem nicht alle Standardbriefe am nächsten Tag zugestellt. Wir hatten hier schon lange das Problem, dass die Briefe einfach irgendwann ankamen. Zur Verifizierung haben wir dann an einer Brieflaufstudie teilgenommen. Und tatsächlich kam noch nicht einmal die Hälfte der Standardbriefe am nächsten Werktag an. Vieles kam erst nach einer Woche an, nicht selten waren auch immer wieder Briefe dabei, die erst nach drei oder mehr Wochen ankamen.
Die Gemeindeverwaltung ist hier deshalb auch dazu übergegangen, ihre Post für die Dorfbewohner selbst zuzustellen, denn vieles kam sonst einfach zu spät oder auch gar nicht an. Wenn die Zustellung also erst einen Tag später erfolgt, sollte kein Schaden dadurch entstehen. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass die gesetzlichen Fristen einfach um einen Tag verlängert werden, um dies zu kompensieren. Ein Schaden dürfte Dir aber nicht entstehen, sodass auch niemand haften muss.
Ich sehe das auch nicht so eng, weil ich finde auch, dass man trotz Mahnung lange genug Zeit hat, die Rechnungen einzuzahlen. Meiner Meinung nach hat man, wenn man eine Mahnung bekommt ja schon beim letzten Mal zu lange daher gewartet, bis man reagiert hat.
Außerdem bezahle ich die Mahngebühren bei der ersten Mahnung niemals ein und ich hatte bis jetzt auch keine Probleme damit, dass ich diese nicht eingezahlt habe. Wenn man es nämlich gleich einzahlt, dann kann der, der den Brief gesendet hat, gar nicht nachvollziehen, ob ich die Rechnung nicht schon beglichen habe, bevor der Brief angekommen ist und die Mahnung deshalb als gegenstandslos ansehen kann.
Wer genau für eine verspätete Briefzustellung haften soll, das weiß ich leider nicht. Aber im Normalfall kommen per Post niemals so ultrawichtige Dinge, die wahnsinnig verspätet ankommen. So finde ich jedenfalls. Auch wenn es sich um einen wichtigen RSb oder RSa Brief handelt, da ist immer eine gewisse Frist, wie lange der Brief geholt werden kann.
Auch Gerichtstermine oder ähnliches werden im Normalfall früh genug versendet, dass sie eigentlich so gut wie gar nicht verpasst werden können.
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