Welches Strafmaß für Ladendiebstahl denkbar?
Wie in dem Thema Sollte Ladendiebstahl härter geahndet werden? schon berichtet, weisen die Statistiken der Ladendiebstähle in den letzten Jahren einen rasanten Anstieg aus und als hauptsächliche Begründung für diese Entwicklung, gibt man die zu lasche Strafverfolgung und die daraus resultierende fehlende Abschreckung an.
Aber ist dem denn auch wirklich so? Welches Strafmaß ist denn aktuell für Ladendiebstahl überhaupt denkbar? Haben gerade Ersttäter oder selbst auch Wiederholungstäter gute Aussichten ungestraft davonzukommen oder glaubt ihr, dass Ladendiebstahl in Deutschland resolut bestraft wird?
Man muss ja auch erstmal erwischt werden und wenn man das wurde, dann wird es auch geahndet. Ich finde generell sollte man sich mal Gedanken machen, warum so viele Menschen klauen gehen. Es kann ja sein, dass man zu wenig Geld zur Verfügung hat, daher sollte man vielleicht Mieten wieder bezahlbar gestalten und einen höheren Stundenlohn bewerkstelligen. Das Leben muss man sich auch erstmal leisten können.
Natürlich ist Ladendiebstahl keine kleine Sache, aber ich denke dann immer daran, was wohl Menschen machen, die nichts haben. Irgendwie müssen die auch an etwas kommen. Härter bestraft werden muss das meiner Meinung nach nicht. Es kommt ja auch immer auf den Einzelfall an und sicherlich ist eine Therapie zielführender als viele Jahre Gefängnis.
Um die Frage beantworten zu können, sind mehrere Aspekte zu betrachten. Teenager, Kind oder Erwachsener, Gründe für die Straftat, Einnahmen des Straftäters, erste Tat oder Wiederholungstat. Man möchte damit keinen in Schutz nehmen, aber bei der Fragestellung stellt sich ein anderes Strafmaß fest. Nehmen wir an, dass jemand mit 10 Jahren zum ersten Mal etwas klaut oder man bereits 40 Jahre ist und aus Geldnot klaut. Wieder anders verhält sich, wenn jemand als Erwachsener klaut und dies bereits zum vermehrten Mal.
Im Allgemeinen sollte zunächst verwarnt werden, zum Beispiel mit einer Geldstrafe, beim zweiten Mal dann bis zu zwei Jahre Bewährungsstrafe bis zu zwei Jahren. Und beim dritten Mal, auch wenn die Bewährung schon abgelaufen ist, sollten dann eine Gefängnisstrafe von mindestens zwei Jahren verhängt werden.
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