Welches Datum auf später erstelltes Arbeitszeugnis?

vom 06.03.2021, 14:06 Uhr

Manchmal kommt es vor, dass ehemalige Arbeitnehmer ihr Arbeitszeugnis erst später bekommen oder Monate nach dem Ausscheiden beim Arbeitgeber einfordern. Doch welches Datum muss neben der Unterschrift unten dann beispielsweise drunter stehen, das Aktuelle oder das vom Zeitpunkt des Austritts aus dem Unternehmen? Kann ein Arbeitszeugnis mit falschen Datum auch ungültig sein, welche Relevanz hat das Ausstellungsdatum auf einem Arbeitszeugnis in Bezug auf den späteren Werdegang, beispielsweise bei Bewerbungen?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eine Urkunde, und dazu zählt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ebenfalls, sollte das Datum der Ausstellung tragen. Auch, wenn der Arbeitgeber es nicht für nötig erachtete, unmittelbar bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Aushändigung der Arbeitspapiere auch ein Arbeitszeugnis mit zu übergeben, das Arbeitszeugnis also zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt worden ist, sollte der tatsächliche Beschäftigungszeitraum ersichtlich sein und das Datum der Ausstellung des Zeugnisses.

Die Frage ist insofern berechtigt, da das Arbeitszeugnis meistens zur Vorlage bei einem neuen Arbeitgeber gedacht ist. Ein Arbeitgeber könnte Zweifel hegen, wenn die Zeiten nicht übereinstimmen. Das deutete unter Umständen darauf hin, dass der Arbeitnehmer auf Abänderung eines für ihn schlechteren, älteren Zeugnisses gedrängt hat, was der vorherige Arbeitgeber durch ein neueres dann ersetzte.

Aber trotzdem darf hier nicht gekungelt werden, indem einfach rückdatiert wird. Das wäre im Extremfalle als Urkundenfälschung zu werten. Und das hätte wesentlich unangenehmere Folgen als die eventuelle Frage des neuen Arbeitgebers, aus welchem Grund das Arbeitszeugnis erst spät ausgestellt worden ist. Im Zweifelsfalle wird der neue Arbeitgeber so wie so von sich aus beim vorigen Arbeitgeber anrufen und dementsprechend nachfragen.

» Gorgen_ » Beiträge: 1155 » Talkpoints: 412,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich fürchte, da muss ich Widerspruch einlegen. Eine Rückdatierung ist bei Arbeitszeugnissen absolut üblich und sogar einklagbar, damit der Arbeitnehmer eben nicht den Eindruck erweckt, er hätte sein Zeugnis auf dem Klageweg erhalten. So ein Personaler denkt sich dann seinen Teil, das ist doch klar.

Musste nämlich selber 2 Jahre nach Beendigung der Tätigkeit erst letzten Herbst eines einklagen, weil vom Arbeitgeber einfach keine Reaktion kam und weiß dies somit ganz sicher. Denn die Verpflichtung zur Rückdatierung war tatsächlich Teil des Urteils des Arbeitsgerichtes, ist allgemein gängige Praxis und eine Standardaufforderung von Arbeitsrechtlern. Außerdem besteht Anspruch auf eine Mindestnote in Form einer Schulnote "3", selbst wenn man in seinem Job total versagt hat.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Gerichte sind in ihrer Entscheidung unabhängig. Ein Gericht kann durchaus von Fall zu Fall zu einer anderen Entscheidung kommen wie die von einem Gericht, welches als Präzedenzfallkonstruktion dienen soll. Diese gibt es im Regelfall in Deutschland nicht. In anderen Ländern mag das anders gehandhabt werden. Eine derartige Urkunde rückzudatieren ist vom Prinzip her eine Fälschung.

Die Fälle, in denen ein Arbeitszeugnis rechtmäßig rückdatiert wurde, bezogen sich auf die Frist, zu der der Arbeitnehmer ein solches verlangte. Und wenn er nicht binnen weniger Tage nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses gedrängt hatte, dies erst Monate oder unter Umständen Jahre später tat, dann wird der Arbeitgeber das aktuelle Datum der Ausstellung einsetzen. Dagegen hat eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg.

» Gorgen_ » Beiträge: 1155 » Talkpoints: 412,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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