Welche Strafe für Berliner U-Bahn-Treter angemessen?

vom 17.12.2016, 21:37 Uhr

Wie man dieser Meldung entnehmen kann, hat man ja den mutmaßlichen U-Bahn-Treter von Berlin festnehmen können. Dies ist ja für viele Menschen bestimmt eine Genugtuung und nun kann man auf die Verhandlung und das Strafmaß gespannt sein. Was glaubt ihr denn wie das Urteil ausfallen wird oder auch mal anders formuliert, welche Strafe würdet ihr denn für angemessen halten?

Benutzeravatar

» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Für mich ist dies ein versuchter Mord und dieser Mensch sollte einfach für sehr viele Jahre weggesperrt werden. So etwas geht überhaupt nicht, Die Frau hätte sich das Genick brechen können oder im Rollstuhl landen können. Es ist ein versuchter Mord aus niederen Beweggründen. Einfach nur um irgendjemanden etwas an zu tun und sowas muss sehr hart bestraft werden.

Leider wird es als Körperverletzung hinaus gehen. Und da die Frau sich zum glück nicht sehr schwer verletzt hat, wird es nicht mal schwere Körperverletzung sein und da denke ich wird der Täter mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. Ich hoffe, dass es ein Richter wird, der härter straft.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Was ist schon angemessen? Wer so im vorbeigehen jemand die Treppe runter stößt der macht auch die anderen 24 Stunden am Tag viel Ärger, da werden viele drangsalierte Bürger und vielleicht auch die Polizei aufatmen. Ich sehe das als versuchten Mord, mindestens 10 Jahre sollte der Täter aus dem Verkehr gezogen werden.

Bestraft wird nur das hier, ich denke das er was um die 4 Jahre bekommt, nach der Hälfte wieder draußen. Nur Bewährung geht nicht weil der Fall zu bekannt ist. Ich nehme mal an das Alkohol und Drogen noch strafmildernd sind. Das wird auch der vermutliche Täter so sehen, sonst wäre er nicht aus Bulgarien zurückgekehrt.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Angemessen kann es natürlich für den seelischen Schock und das Urvertrauen, welches hier missachtet wurde, nicht geben. Anders als in den USA werden seelische Leiden & Co für Schmerzensgeld leider nicht mit beachtet, weil dann hätten wir einige Millionäre sicher mehr, was mich persönlich sehr annervt, dass hier die Leute nicht ordentlich entschädigt werden. Müssen die Täter halt ihr Leben lang täglich Sozialstunden zur Verrechnung machen oder alles vom 1-Euro Job abgeben.

Nun was kriegt der beliebte Rückentreter? Für mich ist das zumindest eine schwere Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässigem versuchten Tötungsdelikt. Mordanklage wird es nicht geben, weil man ihm zu keinem Zeitpunkt nachweisen kann, dass er sie töten wollte und das ist schon die Voraussetzung. Trotzdem nahm er billigend in Kauf, dass sie sterben würde, so doof fällt, dass sie stirbt und eben in jedem Fall sich hätte in Lebensgefahr befinden können.

Das soll mir auch niemand erzählen, dass er das nicht wusste. Doch höchstwahrscheinlich wird der arme Bulgare wieder eine klasse Begründung finden, wieso man ihm eine schlechte Kindheit zuschreibt oder eine dramatische Kindheit im so bitter armen Bulgaren. Wobei er dort ja ein Haus haben soll und ich möchte ja nur zu gerne sagen, was er wohl hier bekommt. Aber egal!

Angemessen kann es hier nicht geben. Doch mehr als 5 Jahre müssen es sein und eines ist ganz wichtig, ABSCHIEBEN. Raus damit. Es muss endlich aufhören, dass der deutsche Staat so dumm tut und hier alle kriminellen Flüchtlinge und Einwanderer weiterhin beibehält. Milliarden Kohle für die Rettung der Griechen ist da, Milliarden Kohle, um Flüchtlinge zu beheimaten und für die Abschiebung soll das jetzt alles nicht mehr da sein?

Für mich gehört der Typ verurteilt und danach sofort raus. Niemals sollte er wieder dieses Land betreten dürfen, aber trotzdem sein Leben lang zahlen.

Benutzeravatar

» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



In erster Linie ist ein Gericht dafür verantwortlich, welche Strafe dieser Mensch bekommt. Öffentliche Diskussionen darüber, welche Strafe ein Mensch zu erwarten hat sind immer Diskussionen an den Gerichten vorbei. Wir sind keine Richter, können allenfalls im Nachgang unsere Meinung darüber kundtun, wenn uns ein Urteil nicht gefällt.

Die Sache mit der Abschiebung ist ja dann meines Wissens nach wieder eine andere Sache, und ich weiß nicht ob da das gleiche Gericht für zuständig ist. Außerdem ist das ein ganz anderes Thema. Hier wird mal wieder von der Öffentlichkeit ein Verbrechen mit der Flüchtlingsdiskussion vermengt. Das, was der Mann getan hat ist ein Verbrechen, ganz klar. Aber das hätte und so wie ich weiß, haben auch bereits“ Deutsche auch tun können.

» Freidenker28 » Beiträge: 749 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Meiner Ansicht nach wären 10 Jahre ohne Bewährung in einem bulgarischen Gefängnis wegen versuchten Mordes angemessen. Alles andere würde als Witz angesehen. Vor allem sollte er zeitnah verurteilt werden. Hier muss der deutsche Staat nach der Silvesternacht klare Kante zeigen und solchen Leuten klar machen, dass deutsche Frauen kein Freiwild sind.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich denke, dass der Täter eine milde Bewährungsstraße bekommen wird. Als angemessene Strafe würde ich eher ein Einreiseverbot bzw. Sozialstunden und eine Geldstrafe ansehen. Einreiseverbot dürfte aber innerhalb der EU nicht machbar sein.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^