Welche Reparaturkosten gehen auf den Vermieter über?

vom 24.06.2016, 10:37 Uhr

Die Familie A wohnt bei der Baugenossenschaft B schon seit fast 30 Jahren und trat jetzt an den Vorstand heran, dass das Bad nach diesen vielen Jahren mal einer Sanierung bedürfte. Unter anderem schließt der Spülkasten der Toilette nicht richtig, der Fugenmörtel bröselt bei den Wandfliesen überall heraus, Silikonabdichtungen und das leicht beschädigte Waschbecken müssten erneuert werden.

Die Baugenossenschaft B wiegelt jedoch ab und meint, das wären alles Schönheitsreparaturen, dafür seien sie nicht zuständig und diese müssten ausnahmslos vom Mieter übernommen werden. Stimmt das denn so und würdet ihr solch eine Aussage akzeptieren? Gibt es denn allgemeingültige Regelungen und Definitionen, was zu Schönheitsreparaturen gehört und wofür der Vermieter aufzukommen hat?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



mikado* hat geschrieben:Die Baugenossenschaft B wiegelt jedoch ab und meint, das wären alles Schönheitsreparaturen, dafür seien sie nicht zuständig und diese müssten ausnahmslos vom Mieter übernommen werden.

Nicht einmal das stimmt so mehr. Ob und was genau unter den Begriff der Schönheitsreparaturen fällt, ist zwar ohnehin Auslegungssache, aber nach neuesten Urteilen braucht ein Mieter nicht einmal mehr dafür die Kosten zu tragen.

Der Einbau eines neuen Waschbeckens, wie hier geschildert, ist ganz sicher so oder so meiner Meinung nach keine Schönheitsreparatur, sondern eine Instandhaltung oder Sanierung, das fiel schon immer dem Vermieter zu.

» Verbena » Beiträge: 4941 » Talkpoints: 1,60 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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