Welche rechtlichen Grundlagen für Alibi-Agenturen?
Es gibt mittlerweile ja einige sogenannte Alibi-Agenturen in Deutschland. Diese entstanden ursprünglich in den USA, sind aber seit ein paar Jahren auch hierzulande zu finden. Dabei handelt es sich im Grunde um Dienstleister, die einem gegen Bezahlung ein Alibi verpassen können.
Strafrechtlich relevante Alibis werden dabei zwar vermutlich nicht von den entsprechenden Agenturen gegeben. Aber wenn man beispielsweise für oder nach einem Seitensprung ein Alibi gegenüber der Ehefrau braucht, kann die Agentur dafür sorgen.
Ich frage mich nun aber, wie es denn mit den rechtlichen Voraussetzungen und dem rechtlichen Gerüst einer solchen Alibi-Agentur aussieht. Immerhin werden hier ja schlicht und ergreifend falsche Angaben gemacht und die entsprechende Agentur kann ja auch nicht immer zuverlässig überprüfen, wozu ihre Ausreden in den einzelnen Fällen dienen.
Wisst ihr denn, welche rechtlichen Kriterien solche Alibi-Agenturen unterliegen? Handeln sie hier grundsätzlich strafbar, da sie falsche Aussagen tätigen und dergleichen? Oder muss man hier unterscheiden, da ja nicht bewusst ein Alibi beispielsweise bei einer schweren Straftat gegeben wird?
Ich frage mich gerade, welchen Grund der Staat hätte, Rechtsgrundlagen für diese Agenturen zu schaffen, wenn sie weder strafrechtlich relevant noch wirtschaftsbeeinträchtigend sind. Ich würde jetzt davon ausgehen, dass es diese Grundlagen nicht gibt und auch nicht geben wird, solange der Staat in seiner Funktion nicht beeinträchtigt wird.
Ob und inwieweit man sich der Dienste solcher Agenturen bedienen will, ist ja jedermanns freie Entscheidung. Wenn sie nicht in Anspruch genommen werden, werden sie wieder von der Bildfläche verschwinden. Wenn sie dableiben und sich das Phänomen sogar ausweitet, sollten die Ehefrauen vielleicht misstrauisch werden?
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