Welche Recht hat man am eigenen Bild beim Fotografen?

vom 05.03.2019, 11:15 Uhr

In einem anderen Beitrag hatte ich schon darüber geschrieben, bald zum Fotografen zu gehen für Bewerbungsfotos. Ich hatte mich auch ein wenig darüber beschwert, dass die Fotografin mit fast 80 Euro - für das günstigste Paket - ganz schön teuer ist, aber immerhin sehr gute Fotos macht. Auf der Website schaute ich mir noch mal an, was genau in dem Paket enthalten sein wird und war etwas erstaunt.

Und zwar war unter "Leistungen" aufgezählt, dass man mit dem Shooting auch die Nutzungsrechte für das Foto bekommt. Das bedeutet, man darf das Foto auf LinkedIn und ähnlichen Seiten hoch laden. Das finde ich etwas seltsam. Wenn ich auf dem Foto abgebildet bin und auch dafür gezahlt habe, ist es doch selbstverständlich, dass ich daran auch die Nutzungsrecht habe, oder etwa nicht? Ist diese Formulierung auf der Website also überflüssig? Oder hat man tatsächlich nicht immer die Nutzungsrechte am eigenen Bewerbungsbild und muss sich diese beim Fotografen erst einholen?

Das wäre für mich wichtig zu wissen, denn mein letztes Bewerbungsbild eines anderen Fotografen, der mir nichts von irgendwelchen Nutzungsrechten erzählt hat, ist auch online und ohne Erwähnung des Fotografen.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ehrlich gesagt nicht wirklich viele. Das Fotografieren durch einen Fotografen ist im Urheberschutzgesetz geregelt. Darin steht beschrieben, auch wenn der Fotograf/in ein Bild von Dir anfertigt, darfst Du noch lange nicht damit tun was Du willst. Denn damit könntest Du die Urheberrechte des Fotografen/in verletzen. Was letzt endlich zu bewerten ist, ist die Arbeit des Fotografen. Ein Foto wird laut Urheberrecht als ein Lichtbildwerk angesehen, man könnte das wie ein gemaltes Bild ansehen. Auch wenn das Bild ein Bildnis von dir wäre, ist es trotzdem das Produkt des Künstlers. Und genauso ist es bei der Fotographie. Der Fotograf entscheidet über Pose, Lichteinfall, Perspektive Filter etc. und ist damit der Künstler der sich hinter dem Bild verbirgt. Auch die Nachbearbeitung dieser Bilder unterliegt dem Gesetz.

Aus diesem Grund, wird dir ein Fotograf nie alle Nutzungsrechte für dein Bild geben. Du musst eher sogar bei jedem Abzug zu Ihm oder je nachdem was Du damit machst, seine Nutzungserlaubnis einholen. Angenommen Du würdest deine Bilder so toll finden, dass Du sie einer Agentur zukommen lässt um damit Werbung oder sowas zu machen. Dann könnte dein Fotograf an Dich herantreten und einen Anteil dafür verlangen.

Grade in den Socialmedias ist das Thema mit dem Urheberrecht und dem Verbreiten von Bildern ja ziemlich hochgekocht. Und so muss man inzwischen schon aufpassen ob man Bilder von Bekannten macht, diese dann veröffentlicht, ohne ihre Erlaubnis eingeholt zu haben. Selbst die Fotografien von irgendwelchen Sehenswürdigkeiten sind urheberrechtlich geschützt.

Von daher ist es das Einfachste bei deinem Fotografen nach zu Fragen was Du damit machen kannst und wofür Du sein Einverständnis benötigst. Am Einfachsten ist es wahrscheinlich, das Vertraglich festzulegen.

» Kodi » Beiträge: 599 » Talkpoints: 27,19 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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