Welche Kosten können Mieter steuerlich absetzen?

vom 05.03.2021, 15:00 Uhr

Mieter haben wenn sie einen Gewerberaum oder private Räumlichkeiten haben, immer auch Nebenkosten und Steuern, welche sie monatlich abführen müssen. Doch macht nicht jeder Mieter auch einen Versuch, Kosten in dem Zusammenhang steuerlich abzusetzen. Könnte man trotzdem als Mieter Kosten absetzen und wenn ja welche? Wenn man sich nun ein Homeoffice Büro eingerichtet hat, kann man dort auch Steuern absetzen?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Als normaler Mieter, der nicht zu Hause arbeitet, kann man keine Kosten von der Steuer absetzen. Das hat ja nichts mit dem Beruf zu tun. Du meinst doch wahrscheinlich Werbungskosten oder? Wenn man zu Hause einen Arbeitsplatz braucht, dann kann man den absetzen. Da ändert sich aber öfters mal was.

Früher musste es ein ganzes Zimmer sein, das nicht für andere Zwecke benutzt wird und man musste darlegen, dass man keine anderen Möglichkeiten hat, also keinen Arbeitsplatz in dem Unternehmen hat. Das Prinzip ist ja, dass man alles, was mit dem Beruf zusammenhängt auch von der Steuer absetzen kann, also auch Arbeitskleidung für Chemielehrer, Fachliteratur, Computer und so weiter.

Für manche Sachen und für manche Berufe gibt es Pauschalen, die günstiger sind, als wenn man alles einzeln aufzählt. Als Texter kann man zum Beispiel 30 Prozent der Einnahmen abziehen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag. Das spart dem Finanzamt und dem Steuerpflichtigen Arbeit.

Ich glaube, mittlerweile gibt es auch Pauschalen für Home-Office. Ich bin aber nicht mehr auf dem neuesten Stand. Ich denke, wegen Corona hat sich einiges geändert. Und es ist schon einige Jährchen her, wo ich mich mal einige Zeit freiberuflich durchgeschlagen habe.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Du kannst schon einmal alles angeben, was in der Nebenkostenabrechnung an haushaltsnahen Dienstleistungen anfällt. Das wären beispielsweise der Schornsteinfeger, die Gartenpflege, die Treppenhausreinigung oder der Hausmeister. Alles was irgendwie unter Wartung, Prüfung oder Pflege fällt, wird angeführt. Geltend machen darf man 20 Prozent der Lohnkosten, der Vermieter ist zur detaillierten Abrechnung verpflichtet. Kommt die Nebenkostenabrechnung zu spät für die Steuerklärung, kann selbst der rechtskräftige Bescheid noch geändert werden.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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