Welche Hürden, um minderjährige EU-Bürger abzuschieben?

vom 08.07.2019, 21:33 Uhr

Der aktuelle Fall in den Medien, wo 12-jährige und 14-jährige bulgarische Kids im Verdacht stehen, dass sie eine Frau missbraucht haben sollen, spaltet wohl die Medienlandschaft und die Menschen. Einer von ihnen, der heute doch in U-Haft kam, ist bereits zweimal wegen sexueller Delikte im Alter der Nicht-Strafmündigkeit in Erscheinung getreten und jetzt ist der Aufschrei medial natürlich groß.

Viele Menschen fordern, auch mein Freund, dass diese „Täter“ nach der Strafe samt ihrer Eltern abgeschoben gehören. Andere führen derweil auf, dass es EU-Bürger sind und sie deswegen nicht abgeschoben werden können, was andere wiederum komplett beneinen.

Nun sind es nicht nur EU-Bürger, wo wahrscheinlich schon die Hürden groß sind, wenn es um eine Abschiebung geht, sondern auch noch Minderjährige. Hier, so vermute ich, müssen die Hürden wahrscheinlich enorm sein, um Kinder abschieben zu können oder irre ich mich da?

Doch welche Hürden bestehen denn genau, um EU-Bürger im minderjährigen Alter abzuschieben? Was müssen sie getan haben, damit eine Abschiebung innerhalb der EU machbar ist und worauf kommt es da vor allem an, wisst Ihr das?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich frage mich ja manchmal, auf welche Ideen manche Menschen kommen. Wie um Himmels Willen soll es möglich sein, einen minderjährigen EU-Bürger abzuschieben? Selbst minderjährige Flüchtlinge, die von ihrer Familie begleitet werden, werden nicht abgeschoben. Und das ist gut so! Erstens steht die Familie unter einem besonderen Schutz. Zweitens stellt sich die Frage, wo ein Kind allein hin soll? Vielleicht als Stricher an den Bahnhof?

Sippenhaft haben wir zum Glück auch nicht. Durch die Freizügigkeit ist eine Ausweisung und Rückführung von EU-Ausländern sehr schwer. Das klappt maximal, wenn der volljährige EU-Bürger Straftaten begangen hat und nach seiner Strafe eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt. Davor darf die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sein. Und es muss konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr der Wiederholung geben. Zur Abschreckung ist es nicht erlaubt.

Man wird eher erfolgreich sein, wenn man das grundsätzliche Aufenthaltsrecht der Familie prüft. Denn das mit der Freizügigkeit ist so eine Sache. Ich darf sechs Monate nicht angemeldet und ohne Krankenversicherung in einem anderen Land der EU leben, wenn ich nachweislich auf Arbeitssuche bin.

Nach den sechs Monaten wird es eng. Dann darf ich nur bleiben, wenn ich krankenversichert bin und meinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Ansonsten darf man mich wieder aus dem Land werfen. Und das wird hierzulande definitiv zu wenig überprüft. Da ist ein Ansatzpunkt, der nie genutzt wird.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Jetzt bekomme ich einen Lachanfall. Weil man keine Sippenhaft haben will, weist man die ganze Familie wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltserlaubnis aus. :lol: Ich bezweifle auch, dass dies das Gesetz wirklich so hergibt. Wo steht zum Beispiel etwas von Krankenkassenpflicht? Die straffreie Ausweisung in das Heimatland ist ansonsten nur die Luxusbehandlung für Diplomaten.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 14.07.2019, 07:52, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Laut dem Artikel, den ich gelesen habe, gäbe es wohl sehr wohl die Möglichkeit, EU-Bürger im Allgemeinen abzuschieben. Die Hürden sind da zum Beispiel im Falle von Terror-Gruppierung und deren Zugehörigkeit oder schwere Straftaten aufgelistet worden. Da stand auch, dass es möglich ist, die Aufenthaltsbestimmungsrechte der Eltern von Minderjährigen zu prüfen, um über diesen Wege die Kids mit aus dem Land zu katapultieren, weil dies so natürlich nicht machbar wäre.

Mein Problem ist, dass Jugendämter nicht eingreifen können oder so tun, als würden sie nicht eingreifen können. Ich kenne jedoch genug Fälle, wo deutsche Eltern sofort die Androhung des Kindesentzug bei kleineren Vergehen der Kinder und mangelnde Kooperation durch Eltern bekommen haben. Diese kenne ich hautnah und darüber bin ich arg verärgert, wenn im Falle der bulgarischen verdächtigten Vergewaltiger-Kids nicht genau das zum Vorschein kommt.

Zunächst gehören in der Tat auch mal die Hintergründe der Eltern geprüft. Wie lange leben sie hier, arbeiten sie, sind sie in der Lage, sich zu versorgen usw. Das scheint bei einem Elternteil bis vor Kurzem nur bedingt der Fall gewesen zu sein. Laut mehreren Medien wurde nämlich ein druckfrischer Arbeitsvertrag auf einmal aus dem Hüttchen gezogen, nachdem über die Ausweisung diskutiert und diese geprüft wurde. Das geht mir in Deutschland durch diese EU-Freizügigkeit leider viel zu einfach, wenn Minijobs teilweise ausreichen, um Kindergeld usw zu bekommen.

Ob man Minderjährige abschieben kann? Natürlich würde das nicht gehen. Wo soll man sie hinschieben, wenn die Eltern da sind? Zu der Sippe in die Heimat? Wird schwierig. Aber man muss doch mal vielleicht dort anfangen, wo es weh tut. Die wollen ja in Deutschland bleiben und vielleicht müsste man „Eltern haften für die Kids“ mal etwas anders betrachten. Das ist jetzt aber eher naiv gedacht. Nach dem Motto, wer sie nicht richtig erzieht, ihnen Werte der westlichen Kultur vermittelt usw und dadurch derartige Straftaten auftreten, der geht mit samt der Familie nach Hause. Dann dürfte es doch sicherlich bei einigen Eltern mehr Kontrolle über das Verhalten ihrer Rotzblagen geben.

War jetzt aber nur eine Idee, die durchaus zugegeben sehr naiv ist. Doch ich finde schon, dass man den Burschen dann nach der Haftstrafe, wenn diese bis zum 18. Lebensjahr im Falle jetzt auf Mühlheim an der Ruhr bezogen, danach abgeschoben gehört. Ohne Weiteres! Ist ja auch nicht das erste Mal, dass er sexuell auffällig wird in diesem Bereich der Delikte und sein anschauliches Online-Rapvideo ist auch sehr nett.

Aber wie bereits gesagt, ich bin kein Profi, denke vielleicht auch manchmal nur kurzfristig weit und berücksichtigte vieles nicht. Doch die EU hat mir viel zu viel Recht in unsere Gesetze einzugreifen, weil es dann die EU anders sieht, wenn jemand in der EU ist, sodass man zu viele abzuschiebende Leute hier hat und das geht meiner Meinung nach gar nicht.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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