Welche Fachrichtung Anwalt bei Klage auf KiTa Platz?

vom 16.11.2016, 10:46 Uhr

A und B sind Eltern von einem 13 Monate altem Kind. Den Rechtsanspruch auf einen U3 Betreuungsplatz haben sie gemacht, als das Kind 3 Wochen alt war. B sollte seit dem ersten Geburtstag des Kindes, hat aber keinen Kita Platz bekommen und kann seither ihre Arbeit nicht aufnehmen da sie sich um die Betreuung des Kindes kümmern muss.

Aktuell "feiert" B den restlichen Urlaubsanspruch ab, wegen dem fehlenden Betreuungsplatz. Ab Januar muss sie definitiv wieder auf Arbeit erscheinen, ansonsten wurde ihr schon mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht. A kann sich nicht um die Kinderbetreuung kümmern, da er die komplette Woche auswärts auf Montage arbeitet und Sonntag Abend das Haus verlässt und Freitag Abend erst wieder nach Hause kommt.

A und B wollen nun die Kommune auf die Zuteilung eines Kita Platzes verklagen. Ihnen ist klar, dass sie das auch ohne Anwalt machen könnten vor dem Verwaltungsgericht, möchten aber lieber einen in der Rückhand haben der bei diesem Thema unterstützt da einige andere Sachen ebenfalls noch geklärt werden müssen. So haben A und B nach einem Jahr nicht einmal einen Ablehnungsbescheid erhalten und wissen gar nicht ob sie ohne diesen überhaupt Klagen können.

Die Frage die sich A und B nun stellen, welcher Anwalt in welcher Fachrichtung ist dafür am ehesten Zuständig? Familienrecht, Verwaltungsrecht oder etwas ganz anderes? Bei der Durchsicht verschiedener Kanzleien haben sie nirgendwo das Thema aufgeführt gefunden. Eine andere Webseite verwies darauf, dass es spezielle Anwälte für Kinder- und Jugendhilfe gibt, davon gibt es in der Stadt von A und B jedoch keinen. Zu welcher Fachrichtung kann man das ganze Thema nun zuordnen?

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ich bin jetzt wirklich kein Profi, aber ich könnte mir eigentlich vorstellen, dass auch für KiTa Platz Anfragen der Anwalt für Familienrecht wohl die bessere Alternative ist. Dieser ist natürlich sowieso schon mit Familien vertraut, den Umgang vom Gesetzeswegen und mehr, sodass dieser wahrscheinlich die Möglichkeit wäre, um alle Fragen und Probleme mit ihm klären zu können. Würde ich jetzt jedenfalls mal in Betracht ziehen.

Ja, das mit den so viel zugesagten Kita-Plätzen ist ein Schuss in den Ofen gewesen. So viele Frauen oder auch Papas wollen jetzt klagen, weil die versprochenen Plätze eben nicht da sind. Bei uns haben sogar einige Kitas den reservierten Platz an Flüchtlingskinder gegeben. Angeblich mit internen Anweisungen, dies so zu tun, damit die Integration klappt. An sich eine gute Idee, aber das gleiche Recht sollte hier für alle gelten. Dieses Szenario ist 2 Bekannten von mir nämlich passiert.

Ich würde wirklich zum Familienrecht tendieren. Wobei das sicherlich auch was mit Verwaltung oder allgemeiner Bürokratie zu tun hat. Das Familienrecht besagt jedoch nur, dass sich der Anwalt als Fachgebeit genau da spezialisiert hat. Es bedeutet nicht, dass er den Rest nicht kann. Einfach mal anfragen würde ich sagen, weil meist ist die erste Beratung ja sowieso kostenfrei.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ich würde zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Denn schließlich geht es ja um Behörden, die verklagt werden sollen und nicht um die Familie. Deswegen würde ich sehen, dass ich nach diesem Fachanwalt mal suche. Das Sozialrecht beinhaltet ja alles, was mit sozialen Einrichtungen zu tun hat und deswegen würde ich überhaupt nicht an das Familienrecht denken.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wie kommst du darauf, dass die erste Beratung kostenfrei sein sollte? Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, dann braucht man vorher die Deckungszusage oder reicht diese nachträglich ein. Ansonsten werden die Kosten Privat zugeschickt und diese trägt man auch privat. Ich kenne es nicht, dass die erste Beratung kostenlos sein soll und habe dafür immer gezahlt oder musste eine Deckungszusage erbringen, egal um welches Recht es sich dabei gehandelt hat.

Ihr seit beide komplett falsch mit euren Annahmen wie ich nun weiß. Zuständig ist für diese Klage das Verwaltungsgericht. Folglich sucht man sich einen Anwalt der im Verwaltungsrecht seinen Schwerpunkt hat. Sozialrecht hat zwar auch etwas mit Ämtern und Behörden zu tun, geht aber in die Richtung Streit mit dem Arbeitsamt, Krankenkassen und Co. Familienrecht kümmert sich um Sorgerecht, Unterhalt und allgemein Trennungen.

Sicherlich hat jeder Anwalt eine fundierte Grundkenntnis über die ganzen Sachgebiete. Wenn es aber spezieller wird wie hier, dann macht ein Anwalt mit seinem Gebiet darauf mehr Sinn der tieferes Wissen mit den Abläufen dazu hat. Daher suche ich mir auch immer meine Anwälte sehr gezielt für mein Problem aus und bin damit noch nie schlecht unterwegs gewesen. Zudem Anwälte die ihr Spezialgebiet auf dem Handelsrecht haben auch keine Mandanten an die eine Frage zum Verwaltungsgericht haben.

A und B sind nun beim Anwalt für Verwaltungsrecht gewesen und haben die Klage auf den Weg gebracht im Eilverfahren. Die Kosten für die Beratung haben sie privat gezahlt, da keine Rechtschutzversicherung besteht und betrug stattliche 165 Euro für eine Stunde Beratung. Für die Kosten der Klage müssen sie ebenfalls selbst aufkommen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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