Welche Erwartung, wenn Essen im Restaurant nicht schmeckt?

vom 01.04.2018, 09:50 Uhr

Als ich vor einiger Zeit mal mit einer Freundin im Restaurant essen war, hatte sie sich über ihr Essen beschwert, da ihr das Fleisch nicht genug durch war. Als sie das der Kellnerin sagte, bekam sie dann nach kurzer Zeit das gleiche Gericht noch einmal. Meine Freundin sagte aber, dass ihr der Appetit schon so halb vergangen sei und sie sich lieber ein anderes Gericht ausgesucht hätte, wenn ohnehin alles noch einmal neu gemacht wurde. Allerdings hatte sie ja auch nichts in der Richtung angemerkt.

Ich habe es aber auch schon so erlebt, dass jemand mal einen Restaurantgutschein vom Kellner überreicht bekommen hat, als ihm sein Essen nicht schmeckte, er aber abgelehnt hatte, noch einmal ein neues Essen zu bekommen, weil er nicht länger mit dem Essen beschäftigt sein wollte, als seine Begleitung. Welche Entschädigung erwartet ihr im Restaurant bei schlechtem Essen? Manche Restaurants sollen ja auch nicht einmal ein neues Gericht bringen, sondern das bestehende überarbeiten.

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Wenn das Gericht überarbeitet wurde, dann ist es schon okay für mich. Man muss mir nicht gleich ein komplett neues Gericht bringen, aber überarbeitet reicht mir dann schon. Dass man sich ein komplett neues Gericht aussuchen kann, das kommt recht selten vor, ich persönlich habe es noch nie erlebt. Meistens bekommt man entweder einen neuen Teller oder ein überarbeitetes Gericht mit der bemängelten und durch eine neue ersetzten Komponente.

Die einzige Erwartung, die ich im Restaurant stelle, wenn das Essen nicht schmeckt, ist entweder eine kleine finanzielle Entlastung, wenn ich keinen Ersatz erhalte oder ein überarbeitetes Gericht. Aber in letzter Zeit sage ich auch eher weniger, wenn es mir nicht so gut schmeckt. Ich habe einfach zur Zeit meine Erwartungen etwas herabgesetzt und verharre ein wenig der Dinge.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ich würde hier einen Unterschied machen zwischen offensichtlichen Zubereitungsfehlern und Gerichten, die einfach anders schmecken, als man es gewohnt ist, oder erwartet hat.

Wenn beispielsweise das Steak nicht den gewünschten Gargrad hat, oder das Salatdressing versalzen ist, erwarte ich, wenn ich denn schon reklamiere, dass man mir ein neues Gericht bringt, welches meinen Vorgaben entspricht. Dass man das Steak "überarbeitet", sprich noch mal auf den Grill haut, wenn es nicht durch genug ist für meinen Geschmack, halte ich für durchaus akzeptabel, weil ich selber nicht möchte, dass man Essen einfach aus Prinzip wegschmeißt. Nur den Salat sollte man bitte nicht abwaschen und neu mit Dressing versehen, aber das ist mir auch noch nie passiert. :D

Wenn mir ein Gericht einfach nur nicht schmeckt, würde ich sagen, dass ich Pech gehabt habe. Wenn das Restaurant mir kulanzhalber etwas anderes zubereitet und ich nicht zahlen muss, was ich nicht herunterbekommen habe, finde ich das zwar sehr nett, aber ich habe auch Verständnis dafür, wenn eine Gastwirtschaft nicht deswegen finanziellen Verlust machen möchte, weil ich einen mäkeligen Tag habe. Dadurch wird auch ein schlechtes Beispiel für die anderen Gäste gegeben, die das dann schlimmstenfalls ausnutzen.

» Gerbera » Beiträge: 11332 » Talkpoints: 52,90 » Auszeichnung für 11000 Beiträge



Wenn es rein eine Frage des persönlichen Geschmacks ist und einem ein Gericht nicht zusagt, weil die Würze ungewohnt ist oder ein paar Zutaten darin verarbeitet wurden, die man nicht gerne isst, dann ist das Restaurant meiner Meinung nach nicht in der Pflicht, einem irgendeinen Ersatz oder eine Entschädigung auf Kosten des Hauses zuzugestehen. Aus Kulanz machen das manche trotzdem, aber in meinen Augen besteht bei einem Auswärtsessen immer ein gewisses Risiko, dass es Diskrepanzen zwischen den eigenen Vorstellungen und den Kochkünsten des Chefs gibt. Das muss dann noch lange nicht heißen, dass letzterer unfähig ist oder etwas falsch gemacht hat.

Anders sieht es aus, wenn ich ein komplett oder teilweise ungenießbares Gericht vorgesetzt bekomme oder mir etwas gebracht wird, das ich gar nicht bestellt habe und auch nicht essen will. Ist meine Pizza beispielsweise größtenteils verbrannt oder meine Suppe total versalzen, dann sehe ich es nicht ein, mir das hinunter zu zwingen und dann auch noch den vollen Preis zu bezahlen. In solchen Fälle würde sogar ich, die so etwas normalerweise nicht tut, das Essen zurückgehen lassen und Ersatz einfordern oder aber das Lokal verlassen und mir ein anderes Restaurant suchen.

» MaximumEntropy » Beiträge: 8472 » Talkpoints: 838,29 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Wenn das Essen nicht schmeckt, weil ich einfach etwas anderes erwartet habe oder es nicht so gewürzt ist, wie ich das machen würde, dann erwarte ich gar nichts, sondern ziehe einfach für mich selber die Bilanz, dass ich dann in dieses Restaurant entweder nicht mehr gehe oder mir eben dieses Gericht nicht mehr bestelle, wenn es eben nicht meinen Erwartungen entsprechend zubereitet wird.

Wenn aber wirklich etwas nicht in Ordnung ist, dann erwarte ich schon, dass das in Ordnung gebracht wird. Auf welche Weise es in Ordnung gebracht werden kann, das hängt aber sicher auch vom Einzelfall ab. Eine Nachbearbeitung des Essens reicht dann schon mal, aber manchmal ist es sicher auch nötig, das Gericht erneut zuzubereiten.

Das ist dann natürlich ärgerlich, wenn man in einer Gruppe unterwegs ist und man dann so viel später fertig wird als alle anderen. Ich kann es aber auch verstehen, wenn einem der Appetit vergeht. Das hatte ich einmal, als mir ein verschimmelter Serviettenknödel als Beilage serviert wurde. Damals habe ich keinen Ersatz haben wollen, weil ich den sowieso nicht mit Genuss hätte essen können. So habe ich einfach mein Gericht nicht bezahlen müssen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Gerbera hat geschrieben:Ich würde hier einen Unterschied machen zwischen offensichtlichen Zubereitungsfehlern und Gerichten, die einfach anders schmecken, als man es gewohnt ist, oder erwartet hat.

Das sehe ich auch so. Dementsprechend würde ich hier schon differenzieren und nur, weil mir eine Speise vom Geschmack her nicht zusagt, heißt das ja nicht, dass sie pauschal ungenießbar ist. So hatte ich kürzlich den Fall, dass ich mit einer Freundin essen war und für mich Lasagne bestellt habe, wobei diese anders gewürzt war als ich es gewöhnt war. Es hat auch salziger geschmeckt, aber nicht zu salzig, also überwürzt war es nicht. Man konnte es essen keine Frage, ungenießbar war es überhaupt nicht. Aber es war eben ungewohnt und deswegen habe ich es nicht reklamieren lassen, auch wenn ich schon bessere Lasagne hatte.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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