Weihnachtsgeldzahlung seit vielen Jahren - Gewohnheitsrecht?

vom 17.12.2016, 14:22 Uhr

Ich bin ja der Meinung, dass Weihnachtsgeld immer eine freiwillige Zahlung ist und keiner einen Rechtsanspruch darauf hat. In den meisten Verträgen steht auch drin, dass es eine freiwillige Zahlung ist, die auch keinen Rechtsanspruch hat.

A hat nun das erste Mal seit dem sie in dem Betrieb arbeitet kein Weihnachtsgeld bekommen. Und das ohne Voranmeldung. Sie arbeitet seit 12 Jahren in dem Betrieb und meint, dass sie elf mal das Weihnachtsgeld ohne Probleme bekommen hat und es nicht sein kann, dass sie in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld bekommt. A meint, dass es ein Gewohnheitsrecht ist und dass der Arbeitgeber nun nach so vielen freiwilligen Zahlungen auch verpflichtet ist weiter Weihnachtsgeld zu zahlen.

Wie sieht es rechtlich aus? Kann ein Arbeitnehmer auf die Zahlung von Weihnachtsgeld bestehen wenn es seit Jahren gezahlt wird? Kann A gegen die Nichtzahlung angehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Selbst wenn man das einklagen könnte - was ich als Laie aber eher bezweifle - würde ich in dem Fall nicht dazu raten, das Weihnachtsgeld einfach einzuklagen und den Chef vor Gericht zu zerren. Du sprichst von einer Person, die seit 12 Jahren in diesem Betrieb arbeitet und ich gehe mal davon aus, dass diese Person auch sehr gut mit Kollegen und Vorgesetzten harmoniert und man versteht sich gut.

Das würde ich nicht durch eine Klage kaputt machen wollen, gerade wenn ich vor habe, in diesem Betrieb länger zu bleiben. Wenn man eh in zwei Monaten kündigen und wegziehen will, ist das ja egal und man könnte es versuchen, wenn man sich unbedingt unbeliebt machen will.

Aber wenn ich in der Firma bleiben will, würde ich das nicht machen, weil ich ansonsten die Befürchtung hätte, bei der nächsten Kündigungswelle direkt als erster das Kündigungsschreiben auf den Tisch gelegt zu bekommen. Die unliebsamen Mitarbeiter wird man immer am schnellsten los, teilweise mit total fadenscheinigen Begründungen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Die Frage ist doch, ob A in ihrem Arbeitsvertrag oder in weiteren Vereinbarungen wie Betriebsvereinbarungen oder auch Tarifvertrag eine Klausel stehen hat, das diese Zahlung freiwillig ist und es darauf keinen Rechtsanspruch gibt. Denn sofern irgendwo eine solche Klausel existiert, dann könnte man zwar von einer sogenannten betrieblichen Übung sprechen, die aber mit der Klausel eingeschränkt wird und damit ihre Gültigkeit verliert.

Dann könnte A soviel klagen, wie sie will und würde dennoch kein Geld erhalten, deshalb gilt in einem solchen Fall erstmal prüfen, wie alle Vereinbarungen aussehen und dann könnte man darüber reden weitere Schritte zu unternehmen. Ob das dann aber direkt eine Klage sein muss, sollte gut überlegt sein, denn danach ist das Arbeitsklima total vergiftet und im Prinzip ist man dann gut beraten sich eine neue Stelle zu suchen. Ob das ein paar hundert Euro Weihnachtsgeld nach 12 Jahren in einem Betrieb wert sind, wage ich zu bezweifeln.

Einzig und das auch nur, wenn ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden ist könnte man mit diesem reden, ob der sich nicht dafür einsetzten kann. Denn dieser handelt dann im Namen der Mitarbeiter und auch auf einer anderen Basis wie direkt eine Klage vor Gericht.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mir stellt sich auch die Frage was im Arbeitsvertrag dazu geschrieben steht. Wenn das eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch ist, dann kann A dagegen gar nicht Klagen auf welcher Grundlage denn? Nur weil es das vorher 11 Jahre lang gab und auf einmal sicherlich nicht. Wenn ein kleiner Funken besteht, dann weil darüber vorher keine Ankündigung gemacht wurde. Wurde das die letzten Jahre gemacht, dass es Weihnachtsgeld gibt, kann man dort noch etwas versuchen sieht aber auch vom Erfolg her nicht vielversprechend aus.

Wenn A damit nicht zufrieden ist, kann sie sich damit auch an den Betriebsrat wenden und dort nachfragen warum es in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld gab. Denn der Betriebsrat weiß dazu in der Regel auch Bescheid und kann informieren. Ansonsten kann A auch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und das ganze dort schildern und sich rechtlich beraten lassen. Wie gesagt, die Erfolgschancen sind gegen 0 wenn im Arbeitsvertrag steht, dass das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist. Anders sieht es dann aus, wenn das ganze zugesichert ist und dann ausbleibt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Das ist keine Frage der Meinung: Weihnachtsgeld muss nicht gezahlt werden und ist eine Sonderzahlung. Ich glaube kaum, dass in ihrem Arbeitsvertrag steht, dass sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat. Wäre das so, dann hätte man durchaus, trotz Freiwilligkeit der Zahlung, etwas in der Hand. Aber das schreibt kein Arbeitgeber in einen Vertrag, eben weil es eine Sonderzahlung ist.

Sicherlich kann man da mal nachfragen, wobei das durchaus anmaßend herüber kommen kann. Eben weil es ein "Obulus" ist. Merkwürdig ist aber, dass man das vorher nicht erwähnt hat. Man hätte den Mitarbeitern ja durchaus sagen können, dass es dieses Jahr kein Weihnachtsgeld gibt. Wenn man nett ist, dann kann man das auch noch begründen, aber selbst wenn nicht, wüssten die Mitarbeiter zumindest, dass die Weihnachtsgeschenke dann wohl mal nicht so groß ausfallen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


winny2311 hat geschrieben:Ich glaube kaum, dass in ihrem Arbeitsvertrag steht, dass sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat. Wäre das so, dann hätte man durchaus, trotz Freiwilligkeit der Zahlung, etwas in der Hand. Aber das schreibt kein Arbeitgeber in einen Vertrag, eben weil es eine Sonderzahlung ist.

Ein Arbeitgeber schreibt das vielleicht nicht in den Arbeitsvertrag, aber in Tarifverträgen ist dies durchaus geregelt und wenn der Arbeitgeber sich auf den Tarifvertrag bezieht, dann ist dieser bindend und steht in vielen Punkten über dem Arbeitsvertrag. Es kann zwar Sonderregelungen geben, aber diese müssen dann wieder als Betriebsvereinbarungen festgehalten werden und dieser muss der Betriebsrat zustimmen.

So gibt es also durchaus schriftliche Regelungen die keine Freiwilligkeit bei der Zahlung von Weihnachtsgeld zu lassen. Nicht immer ist nur der Arbeitsvertrag das einzige Regelwerk für eine Anstellung.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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